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Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 17:58
von Trijikon
Da ein Hartkerngeschoss ja verboten ist stellt sich mir die Frage wie und ob überhaupt ist das definiert.
Kern bedeutet doch eigentlich ein ernsthaft unterkalibriger Teil des Geschosses in einen Mantel aus weichem Material (zb Messing). Wenn jetzt das ganze Teil aus laufmordendem Stahl (mit Beschichtung) besteht ist da ja eigentlich kein Kern.
Was ist überhaupt hart. Gibts dafür eine vorgegebene Brinell Härte oder etwas ähnliches?

LG Wolfgang

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 18:32
von zeroflow
Ein sehr selten postender User hat das hier schon einmal gut beantwortet: viewtopic.php?p=554046#p554046

Ob nun ein Geschoss, welches als Ganzes z.B. aus Wolfram(carbid) besteht auch als Kriegsmaterial zählt, kann ich leider nicht sagen. Rein aus der Aufzählung der KMatVO ist dies erstmal nicht nicht genannt.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 21:28
von John Connor
Gute Frage. Der da zB
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 16:40 Ich hab erst vor ein paar Tagen mit einer Dragunov und einer 47er auf eine alte SK4 Weste geschossen. (…)
Effekt? Hartkern (ja, die mit Stahl drinnen, nicht mir Flusseisen!) ging nicht durch.(…)
sollte sich wegen wegen §1 Z 1 lit d KMV damit befassen (wenns in Österreich war natürlich)

@ Trijikon Frage: Wie quetscht man ein Geschoss, das nicht nur einen harten Kern hat, sondern voll aus Hartmetall ist durch einen gezogenen Lauf? Das verformt sich doch dann nicht an die Felder/Züge). Gibts sowas überhaupt?

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 22:31
von gewo
John Connor hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 21:28 Gute Frage. Der da zB
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 16:40 Ich hab erst vor ein paar Tagen mit einer Dragunov und einer 47er auf eine alte SK4 Weste geschossen. (…)
Effekt? Hartkern (ja, die mit Stahl drinnen, nicht mir Flusseisen!) ging nicht durch.(…)
sollte sich wegen wegen §1 Z 1 lit d KMV damit befassen (wenns in Österreich war natürlich)
nur deshalb weil was verboten ist heisst dass nicht dass es keiner haben darf
es ist dazu lediglich eine entsprechende berechtigung erforderlich

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 22:54
von John Connor
Eh.
„Lediglich“ find ich jetzt echt gut. :lol:

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 23:02
von zeroflow
Vielleicht mal bezüglich Wahrscheinlichkeit überlegt: Ich als Privatperson werde so eine Berechtigung eher nicht bekommen.

Was ich mir jetzt praktisch vorstellen kann wäre, dass irgend ein guter Freund eben eine Lizenz für den Handel mit militärischen Waffen und Munition hat und der nimmt die eben auf einen Schießstand mit und dort wird getestet.
Das ist jetzt allerdings eine wilde Vermutung, könnte ich mir aber praktisch so gut vorstellen.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 15. Mär 2022, 23:07
von gewo
zeroflow hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 23:02 Vielleicht mal bezüglich Wahrscheinlichkeit überlegt: Ich als Privatperson werde so eine Berechtigung eher nicht bekommen.

Was ich mir jetzt praktisch vorstellen kann wäre, dass irgend ein guter Freund eben eine Lizenz für den Handel mit militärischen Waffen und Munition hat und der nimmt die eben auf einen Schießstand mit und dort wird getestet.
Das ist jetzt allerdings eine wilde Vermutung, könnte ich mir aber praktisch so gut vorstellen.
es gibt auch berufsgruppen ausserhalb des waffenhandels die gewohnheitsmaessig mit derlei kram hantieren

sie sind in aller regel staatsbedienstete ….

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Mi 16. Mär 2022, 06:07
von combatmiles
:D :D :D















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Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 10:38
von Coolhand1980
Es ist bei einem Geschoß die Frage, ob es einen harten Kern hat, um die Durchschlagsleistung gegen ballistischen Schutz zu erhöhen, oder ob aus Kostengründen mit einem billigeren Metall als Blei gefüllt wurde oder ob 2 verschiedenen Kerne verwendet werden, um das
Ansprechverhalten zB bei Beschuss von Wildtieren auf der Jagd zu optimieren.
Da dafür keine vollständige Liste über alle Geschosse, die weltweit hergestellt wurden existieren kann, wird das im Zweifel ein Sachverständiger feststellen müssen, so es für ein spezielles Geschoss nicht schon einmal festgestellt wurde.

Tatsächlich besitzt so gut wie jede Polizei eines Staats eine Waffensammlung für kriminaltechnische Zwecke, Ausbildung auf Fremdwaffen für die verschiedene Einheiten oder ähnliche Anwendungen. Und dort arbeiten eben Experten auf dem Waffensektor.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Mo 21. Mär 2022, 15:58
von Fivegunner
John Connor hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 21:28 @ Trijikon Frage: Wie quetscht man ein Geschoss, das nicht nur einen harten Kern hat, sondern voll aus Hartmetall ist durch einen gezogenen Lauf? Das verformt sich doch dann nicht an die Felder/Züge). Gibts sowas überhaupt?

Die KTW Geschosse hatten dafür eine Teflonbeschichtung. Das weiche Teflon gab den Drall an das Geschoss weiter, beim Aufschlag auf Hartziele wirkte das Teflon ausserdem als Hochdruckschmierung.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Di 22. Mär 2022, 01:54
von Tacticoll
Wenn man kreativ werden will...Bild

Bei (klassischer) Kanonenmunition hat man ja oft ein mantelloses Massivgeschoss aus Stahl mit einem (oder mehreren) Führungsband aus Kupfer oder Messing.

Lässt sich im Prinzip sicher herunterskalieren. Und man hat *eigentlich* keinen Hartkern, nur ein hartes Geschoss...

Aber selbst wenn es legal wäre/ist gibt es wohl keinen nennenswerten Markt dafür.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Fr 1. Apr 2022, 00:56
von Davomon1979
Tacticoll hat geschrieben: Di 22. Mär 2022, 01:54 Wenn man kreativ werden will...Bild

Bei (klassischer) Kanonenmunition hat man ja oft ein mantelloses Massivgeschoss aus Stahl mit einem (oder mehreren) Führungsband aus Kupfer oder Messing.

Lässt sich im Prinzip sicher herunterskalieren. Und man hat *eigentlich* keinen Hartkern, nur ein hartes Geschoss...

Aber selbst wenn es legal wäre/ist gibt es wohl keinen nennenswerten Markt dafür.
Kein Hartkern aber wohl Treibspiegelgeschoss...

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Fr 1. Apr 2022, 04:34
von Schuttwegraeumer
zeroflow hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 18:32 Ein sehr selten postender User hat das hier schon einmal gut beantwortet: viewtopic.php?p=554046#p554046

Ob nun ein Geschoss, welches als Ganzes z.B. aus Wolfram(carbid) besteht auch als Kriegsmaterial zählt, kann ich leider nicht sagen. Rein aus der Aufzählung der KMatVO ist dies erstmal nicht nicht genannt.
Aus diesen Thread aus einem Posting von gewo:
alles ueber 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte ist ein hartkerngeschoss

normaler stahl (also steel core) zb ist hartkern lt definition
Wie würden sich als reine Übungsmunition Geschosse mit Weicheisen mit Tombakmantel tun, klar ist leichter wie Blei aber beim Militär wird diese Kombinatione ja auch verwendet,teilweise ja auch noch mit Blei drinnen.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Fr 1. Apr 2022, 09:43
von Promo
Trijikon hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 17:58 Da ein Hartkerngeschoss ja verboten ist stellt sich mir die Frage wie und ob überhaupt ist das definiert.
Ein bisschen i-Tüpfelchen Reiterei .. laut
Kriegsmaterial-Verordnung hat geschrieben: § 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
[..]
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Daher: ein Geschoss alleine wäre dieser Logik nach kein Kriegsmaterial, erst wenn es "Munition" ist.

Re: Hartkern? Wie definiert?

Verfasst: Fr 1. Apr 2022, 09:50
von gewo
Promo hat geschrieben: Fr 1. Apr 2022, 09:43
Trijikon hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 17:58 Da ein Hartkerngeschoss ja verboten ist stellt sich mir die Frage wie und ob überhaupt ist das definiert.
Ein bisschen i-Tüpfelchen Reiterei .. laut
Kriegsmaterial-Verordnung hat geschrieben: § 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
[..]
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Daher: ein Geschoss alleine wäre dieser Logik nach kein Kriegsmaterial, erst wenn es "Munition" ist.
scheint so
weil aus gruenden die keinem menschen klar sind "teile der lit. x" in der KMV nicht beinhaltet sind.
und davon "profitiert" auch das hartkernthema

waehrend ein teilmantelhohlspitzgeschoss im waffenrecht auch schon als geschoss alleine unter die verbotsbestimmungen faellt und nicht nur als patrone ist das bei hartkern nicht so
irgendwie absurd ...