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Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 21:25
von OhnePixel
Hallo!

Ich studiere seit längerer Zeit hier in Wien mit einem Nebenwohnsitz. Vor kurzem habe ich mehr über das Waffenrecht in Österreich erfahren und würde mir bald gerne eine Pistole zum Üben am Schießstand zulegen.
Diese fällt natürlich unter Kategorie B und fordert eine WBK, außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ein Nebenwohnsitz dafür überhaupt genügt.

Nun frage ich mich ob es irgendetwas bringt, dass ich in Südtirol einen Jagdbefähigungsnachweis, einen italienischen Waffenpass und den Europäischen Feuerwaffenpass besitze, oder ob ich dennoch zwingend das psychologische Gutachten + einen Kurs hier in Österreich absolvieren muss.
Zurzeit besitze ich in meinem Hauptwohnsitz in Italien bereits zwei Jagdwaffen, lasse diese aber während der Studiendauer dort.

Würde mich über etwaige Erfahrungsberichte zugunsten meines Geldbeutels sehr freuen :D ! Danke!

Re: Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 21:33
von fast12
Du musst zwingend das psychologeische Gutachten machen + einen Nachweis gem. § 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung bringen.

Ob DEINE Waffenbehörde eines deiner italienischen Dokumente als Nachweis gemäß § 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung akzeptiert musst du dir ausmachen, aber das "Teure" (283,20 €) ist sowieso das psychologische Gutachten, daher vermutlich die Diskussion (wohl mit der LPD Wien) nicht wert...

Re: Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 21:49
von Wilhelmshoehe
Vergiss was fast12 dir gesagt hat, es geht viel einfacher.

Hol dir zuerst mal die Wiener Jagdkarte, deine Südtiroler Prüfung wird von den Wienern anerkannt.
Siehe: § 50 Abs. 4 lit. d Wiener Jagdgesetz

Eventuell ist eine andere Landesjagdkarte für dich interessanter, keine Ahnung ob du vor hast in AT mal jagen zu gehen. Die Wiener is auf jeden Fall von den Gebühren bei den günstigeren dabei.

Ruf da mal beim Büro des Landesjagdverbandes an.

Sobald du eine AT JK hast, holst du dir die WBK (bzw. je nachdem was auf deinem IT WP steht bzw. warum der ausgestellt wurde den WP).

Re: Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 22:11
von OhnePixel
Wilhelmshoehe hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 21:49 Vergiss was fast12 dir gesagt hat, es geht viel einfacher.

Hol dir zuerst mal die Wiener Jagdkarte, deine Südtiroler Prüfung wird von den Wienern anerkannt.
Siehe: § 50 Abs. 4 lit. d Wiener Jagdgesetz

Eventuell ist eine andere Landesjagdkarte für dich interessanter, keine Ahnung ob du vor hast in AT mal jagen zu gehen. Die Wiener is auf jeden Fall von den Gebühren bei den günstigeren dabei.

Ruf da mal beim Büro des Landesjagdverbandes an.

Sobald du eine AT JK hast, holst du dir die WBK (bzw. je nachdem was auf deinem IT WP steht bzw. warum der ausgestellt wurde den WP).
Das sind ja wundervolle Neuigkeiten, Wiener Jagd war mir gar nicht bekannt! Ich werde dort auf jeden Fall anrufen und mich weiter erkundigen, danke sehr!
Wie es scheint sind die Gebühren hierzulande ja deutlich niedriger als bei uns wo man wenigstens 700€ pro Jahr zahlt.. :at1:

Re: Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 22:32
von Wilhelmshoehe
Ja, nur mit einer Jagdkarte allein kannst leider noch nicht jagen gehen. Hierzu musst noch eine Revierpacht zahlen bzw. wo eingeladen sein.

Mehr gerne per PN.

Re: Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 22:39
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 22:32 Ja, nur mit einer Jagdkarte allein kannst leider noch nicht jagen gehen. Hierzu musst noch eine Revierpacht zahlen bzw. wo eingeladen sein.
Jo
Eh

Aber mit der Jagdkarte kriegt er die oesterreuchische WBK ohne waffenfuehrerschein und ohne psychotest

Re: Rechte in Österreich als Südtiroler Jäger

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 22:39
von Wilhelmshoehe
Das hat er glaub ich schon überrissen ;)