30 Schuss Magazine
Verfasst: So 17. Apr 2022, 15:51
Ladies - Gentlemen,
ich bin schon eine Weile Mitglied hier (allerdings mehr ein Leser als Schreiber) und ich finde einfach keine Antwort auf meine Fragen (falls dies schon beantwortet wurde, dann bitte ich um Verzeihung und nur um den Link, vielen lieben Dank!).
Ich bin seit einigen Jahren im Besitz von einer R94 (Rom. AK-Clone / Kat. C), dazu besitze ich 6 Stk. 30er Magazine (gemeldet laut Verordnung 14/12/21 - ein Stück war damals standardmäßig dabei) - entspricht §17/1/Z10. Vor kurzem habe ich eine halbautomatische AK (WBP Radom) erworben.
Meine Fragen:
1. Darf ich am Schießstand (z.B. Halevi / A-M-S-A) die WBP mit den 30er Magazinen verwenden (Wäre dann §17/1/Z8 ?! - muss ich das irgendwie melden/beantragen?!).
2. Falls ich die R94 verkaufen würde, darf ich weiterhin die Magazine behalten bzw. mit der neuen Waffe verwenden?
Sorry, ich bin kein Jurist und zZ ist das Ganze für mich mehr als verwirrend...
Danke sehr und einen schönen Sonntag!
ich bin schon eine Weile Mitglied hier (allerdings mehr ein Leser als Schreiber) und ich finde einfach keine Antwort auf meine Fragen (falls dies schon beantwortet wurde, dann bitte ich um Verzeihung und nur um den Link, vielen lieben Dank!).
Ich bin seit einigen Jahren im Besitz von einer R94 (Rom. AK-Clone / Kat. C), dazu besitze ich 6 Stk. 30er Magazine (gemeldet laut Verordnung 14/12/21 - ein Stück war damals standardmäßig dabei) - entspricht §17/1/Z10. Vor kurzem habe ich eine halbautomatische AK (WBP Radom) erworben.
Meine Fragen:
1. Darf ich am Schießstand (z.B. Halevi / A-M-S-A) die WBP mit den 30er Magazinen verwenden (Wäre dann §17/1/Z8 ?! - muss ich das irgendwie melden/beantragen?!).
2. Falls ich die R94 verkaufen würde, darf ich weiterhin die Magazine behalten bzw. mit der neuen Waffe verwenden?
Sorry, ich bin kein Jurist und zZ ist das Ganze für mich mehr als verwirrend...
Danke sehr und einen schönen Sonntag!