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Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 08:50
von Bauchstich88
Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Kat. B-Waffe privat verkauft und die Anzeige nach § 28 Abs. 2 WaffG an die BH des Erwerbers wie vorgesehen gesendet für die Umtragung im ZWR.

Die Umtragung selbst ist durch die BH des Erwerbers noch nicht erfolgt.

Wäre es eurer Meinung nach trotzdem möglich, schon eine Kategorie-B-Neuwaffe zu erwerben, auch wenn die Austragung der alten KatB-Waffe bei mir noch nicht erfolgt ist oder lässt das das "System" bei bereits erreichter Ausschöpfung der Maximalanzahl an Plätzen nicht zu und ich muss warten, bis die BH umgetragen hat?

Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 10:11
von Incite
Wenn die B Waffe verkauft und übergeben wurde tät ich sagen: ja, kannst dir eine neue holen.

Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 10:15
von Bauchstich88
Incite hat geschrieben: Sa 11. Jun 2022, 10:11 Wenn die B Waffe verkauft und übergeben wurde tät ich sagen: ja, kannst dir eine neue holen.
Danke, werde ich versuchen!

Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 10:17
von coliflower
Nach dem Verkauf ist der Käufer der neuen Eigentümer und Besitzer dieser Waffe - und im ZWR nachzuschauen, ist keine Pflicht eines LWB. Somit ja, du kannst eine neue Waffe kaufen.

Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 12:53
von racepics
Ich mache im Regelfall die Meldung per Mail, im Verteiler habe ich den Käufer/Verkäufer, seine und meine BH. Ging bisher tadellos.

Ich würde kurz vor Ablauf der sechswöchigen Frist nochmal ins ZWR schauen und wenn die Waffe noch nicht ausgetragen ist, zur Sicherheit den Kaufvertrag noch an die eigene BH schicken.

Neue Waffe kannst schon kaufen.

Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 14:01
von voodoo-medic
Oh, OH, OOOH! Der Thread wird super :-D

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Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 16:55
von rider650
voodoo-medic hat geschrieben: Sa 11. Jun 2022, 14:01 Oh, OH, OOOH! Der Thread wird super :-D

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Wieso? Das ist kein strittiges Thema. Ihr schreibt das genaue Datum der Übergabe in die Meldung, und sobald die Übergabe erfolgt ist, ist der Platz bei dir wieder frei. Das ZWR kann da durchaus mal ein paar Transaktionen hinterherhinken, das macht nichts. Was zählt ist die tatsächliche Übergabe, bzw. das Datum in der Meldung.

Re: Waffenverkauf privat - ZWR noch nicht umgetragen - Neuwaffenkauf möglich?

Verfasst: Sa 11. Jun 2022, 17:45
von Promo
Es kann aus genau diesem Grund im ZWR zu kurzzeitigen Überschreiten der zulässigen Plätzezahl kommen. Das wissen auch Behörden. Das Schlimmste was dir passieren kann ist, dass deine Behörde den Hintergrund dafür bei dir nachfragt.