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Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 15:11
von rozl
Hallo Leute,

Ich wurde vor ein paar Jahren mit ein bisschen Marihuana von der Polizei aufgegriffen und habe eine viel zu ehrliche Aussage gemacht (das ich schon seit Jahren konsumiere und quasi süchtig bin um das ganze kurz zu fassen). Es gab da auch Probleme im Anschluss mit dem Führerschein, mein Antrag dazu wurde abgelehnt. Weil ich eben vorgeladen wurde von der Behörde und ich damals auch wusste warum sie mich vorladen im Zusammenhang mit dem Führerschein und meiner Aussage bei der Polizei. Also bin ich nicht hingegangen, da ich damals noch konsumiert habe.

Jedenfalls habe ich vor einem Jahr aufgehört zu rauchen und mache jetzt auch aktuell den Führerschein (Vorladung von der Behörde noch nicht erhalten, allerdings rechne ich fix mit einer).

Jetzt hat es sich auch ergeben, dass ein Bekannter von mir - ein Berufssoldat und Mitglied in einem Schützenverein - mich mal auf den Schießplatz mitgenommen hat. Dort hatte ich unglaublichen Spaß und möchte das als Hobby weiterbetreiben und würde natürlich auch gerne ein legaler Waffenbesitzer werden, sprich die WBK machen.

Meine Frage ist: Kann ich mir den Aufwand direkt ersparen aufgrund meiner Vorgeschichte oder ist es möglich nachzuweisen, dass ich "clean" bin?

Re: Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 15:25
von Herakles
-Falls Du noch Einträge in deinem Strafregister hast: lass die Finger davon
-Bist Du noch in ein laufendes Verfahren involviert: lass die Finger davon, oder warte das Ergebniss ab.
-Falls Du sauber bist: go for it.

Re: Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 15:27
von rozl
Ein Eintrag im Strafregister kam wegen der Geschichte tatsächlich nie zu stande, es gab ein Verfahren welches aber eingestellt wurde. Es handelte sich da um sehr geringe Mengen.

Die Vorladung bei der Behörde zwecks dem Führerschein dürfte allein aufgrund meiner Aussage zustande gekommen sein.

Re: Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 16:28
von Mushr00m
Naja wenn du glaubst dass du eine Vorladung wegen dem Führerschein noch bekommst...
Glaubst sie werden dir die WBK eher geben anstelle eines Autoführerscheins? 🙃
Hm i weiss nit... ?!?

I würd mal als erstes abwarten wegen dem Autoführerschein

Re: Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 16:41
von rozl
Ja genau ähnlich denke ich auch. "Wenn die mir keinen Führerschein geben wollen - werden sie mir auch keine WBK geben."

Allerdings wenn die Vorladung kommt, kann ich dort dann ja aufkreuzen und das quasi aus der Welt schaffen. Sprich dann schon den Führerschein machen, daher die Frage zwecks WBK. Obs da ähnliche Verfahren gibt oder man da einfach "ausgesc*issen" hat.

Aber ja werde wohl einfach mal die FS Geschichte abwarten und es dann einfach mal probieren. Im schlimmsten Fall ist halt die Kohle für das Gutachten und den Kurs für die Katz gewesen.

Re: Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 16:43
von gewo
voellig wertfrei:

uebliche betrachtungszeitraeume in waffenrechtlichen beurteilungen sind fuenf bis sieben jahre

ein jahr ist quasi nix ....

Re: Vor Jahren mit Marihuana aufgegriffen und ungünstige Aussage gemacht - WBK möglich?

Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 18:13
von MartinRaml
Herakles hat geschrieben: Fr 26. Aug 2022, 15:25 -Falls Du noch Einträge in deinem Strafregister hast: lass die Finger davon
-Bist Du noch in ein laufendes Verfahren involviert: lass die Finger davon, oder warte das Ergebniss ab.
-Falls Du sauber bist: go for it.
Ja ganz genau. Ich würde auch ganz artig eine Termin machen und anfragen ob es geht bevor du den teuren und kurzlebigen Psychotest machst. Wenn du den Wohnbezirk nie verändert hast, kann das sofort beantwortet werden. Es gibt auch gewisse Verwaltungsstrafen die eine WBK unmöglich machen.