Seite 1 von 1
Registrierung B-Waffe
Verfasst: So 13. Nov 2022, 18:03
von Mar93tin
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und vergibt mir falls diese Frage etwas unbeholfen wirkt. Ich habe im August meine WBK bekommen und habe mir jetzt eine Pistole in einem Waffengeschäft gekauft. Nun zu meiner Frage:
Ich habe von dem Händler den von uns beiden unterschriebenen Kaufvertrag bzw Rechnung und die unterschriebene Eintragung ins ZWR bekommen.
Muss ich bei meiner BH jetzt noch was melden oder ist die Waffe jetzt auf meiner WBK registriert und eingetragen?
Ich danke schon mal für die Antwort und wünsche noch eine schönen Sonntagabend!
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: So 13. Nov 2022, 18:18
von AUG-andy
Mar93tin hat geschrieben: So 13. Nov 2022, 18:03
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und vergibt mir falls diese Frage etwas unbeholfen wirkt. Ich habe im August meine WBK bekommen und habe mir jetzt eine Pistole in einem Waffengeschäft gekauft. Nun zu meiner Frage:
Ich habe von dem Händler den von uns beiden unterschriebenen Kaufvertrag bzw Rechnung und die unterschriebene Eintragung ins ZWR bekommen.
Muss ich bei meiner BH jetzt noch was melden oder ist die Waffe jetzt auf meiner WBK registriert und eingetragen?
Ich danke schon mal für die Antwort und wünsche noch eine schönen Sonntagabend!
Beim kauf vom Händler ist deinerseits nichts mehr zu machen/melden.
Dafür ist der Händler zuständig. Er trägt auch die Waffe im ZWR ein.
Von Privat zu Privat müssen beide Seiten (Käufer und Verkäufer) an die Behörde des Käufers die Meldung schicken innerhalb von 6 Wochen.
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28.
(1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: So 13. Nov 2022, 18:19
von titan
Servus,
Willkommen im Forum. Wenn du eine Waffe egal welcher Kategorie beim Händler kaufst, dann macht normal auch er die Registrierung im ZWR. Die Bestätigung erhältst du als ZWR Registrierungsbescheinigung mit der Registriernummer und allen anderen Daten.
Eine Meldung an die Behörde ist nur bei privatem Erwerb von Kategorie B- (bzw. bestimmten A-) Waffen erforderlich. Bei privatem Erwerb von Kategorie C Waffen ist wiederum der Händler die Ansprechperson für die Durchführung der Ummeldung.
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: So 13. Nov 2022, 20:19
von Mar93tin
Ok, perfekt!
Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: Mo 14. Nov 2022, 12:10
von Coolhand1980
Heb dir die ZWR Meldungen immer gut auf, damit gibts im Falle einer Kontrolle keine Diskussionen.
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: Mo 14. Nov 2022, 14:19
von gewo
titan hat geschrieben: So 13. Nov 2022, 18:19
,.... Wenn du eine Waffe egal welcher Kategorie beim Händler kaufst, dann macht normal auch er die Registrierung im ZWR. Die Bestätigung erhältst du als ZWR Registrierungsbescheinigung mit der Registriernummer und allen anderen Daten...
eigentlich ned
1.) per ermaechtigung melden tut der haendler nur bei Kat A und Kat B ueberlassungen
bei kat C hat er dazu weder eine pflicht noch hat er dazu ein recht wenn der kunde das nicht bei ihm beauftragt
merke: bei kat C kann und darf immer nur der kaeufer den auftrag zur meldung geben, nicht aber der verkaeufer
2.) bei kat A und Kat B ist keine registrierungsbescheinigung vorgesehen
man kann die zwar seit einiger zeit jetzt auch eine ausdrucken aus dem ZWR (war zu beginn nicht so)
aber das gesetz verlangt das bei kat A und B aber weder beim kauf noch beim spaeteren verkauf der waffe
auf der rechnung sollten aber eh alle daten draufstehen eigentlich ...
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: Mo 14. Nov 2022, 15:46
von Promo
Etwas OT, nachdem du sogar schon die ZWR-Meldung bekommen hast, aber der Vollständigkeit:
§ 28 Abs. 3:
Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
Paradoxerweise enthält der § 28 Abs. 3 der die Überlassung durch Gewerbetreibende regelt keinerlei Frist binnen welcher dieser die Meldung durchführen muss.
Edit: kann gewo's voranstehenden Post nur zustimmen - und vielleicht noch ergänzen, dass (zu welchem Zweck auch immer) im Verkauf von Kat.C der Händler sowohl eine ZWR-Verkaufsbestätigung als auch eine ZWR-Registrierungsbestätigung drucken kann.
Re: Registrierung B-Waffe
Verfasst: Mo 14. Nov 2022, 16:35
von titan
@Gewo
Die Details sind mir bekannt, es entspricht aber nicht der Praxis. Darum habe ich es für den Fragesteller auch sachlich einfach beantwortet weil es für ihn keinen Mehrwert sondern nur Verunsicherung birgt. Steht ja nicht wirklich im Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe.