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Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 09:23
von haunclesam
Grüß euch

Ich wollte fragen ob es denn eine Möglichkeit gibt eine Waffe, zu der zB ein Wechsellauf bereits als Zubehör eingetragen ist, gleich inklusive dieses Zubehörs zu erwerben bzw zu verkaufen so das wiederum nur ein WBK Platz besetzt wird?
Und wenn das geht, dann wie genau bzw. was muss ich beachten?

Vielen Dank im Voraus :)

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 09:33
von gewo
haunclesam hat geschrieben:Grüß euch

Ich wollte fragen ob es denn eine Möglichkeit gibt eine Waffe, zu der zB ein Wechsellauf bereits als Zubehör eingetragen ist, gleich inklusive dieses Zubehörs zu erwerben bzw zu verkaufen so das wiederum nur ein WBK Platz besetzt wird?
Und wenn das geht, dann wie genau bzw. was muss ich beachten?

Vielen Dank im Voraus :)



hi

ich denke es ist so wie immer beim wechsellauf
vorher bei der waffenbehoerde mit seriennummern ect vorstellig werden und sagen dass du das kaufen willst

echte rechtliche basis fuer diesen canossagang gibt es soweit ich weiss keine
aber die formulierung der eintragung eines WS ohne dass es einen platz benoetigt ist ja eben eine "kann" formulierung, daher sollte man den weg zur behoerde vorab (oder evt reicht ja auch das telefonat) nicht scheuen

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 09:51
von Floody
Ohne die Wahrheit zu kennen habe ich mir erzählen lassen, dass die Wiener Behörden da momentan anstrengend geworden sind, man hört von Ergebnislisten für Wechselsysteme und so scherze. Weis da wer genaueres?

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 10:38
von gewo
Floody hat geschrieben:Ohne die Wahrheit zu kennen habe ich mir erzählen lassen, dass die Wiener Behörden da momentan anstrengend geworden sind, man hört von Ergebnislisten für Wechselsysteme und so scherze. Weis da wer genaueres?


hi

wien ist anders

nein, ich weiss nix davon, es waere aber theoretisch moeglich
im prinzip ist auch ein WS ein "platz" der halt nur gnadenhalber als zubehoer eingetragen wird

richtig ist jedenfalls das denen - speziell in wien - die vorankuendigung dass ein WS kauf geplant ist sehr wichtig ist ....

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 17:33
von Steirer
gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:Ohne die Wahrheit zu kennen habe ich mir erzählen lassen, dass die Wiener Behörden da momentan anstrengend geworden sind, man hört von Ergebnislisten für Wechselsysteme und so scherze. Weis da wer genaueres?


hi

wien ist anders

nein, ich weiss nix davon, es waere aber theoretisch moeglich
im prinzip ist auch ein WS ein "platz" der halt nur gnadenhalber als zubehoer eingetragen wird

richtig ist jedenfalls das denen - speziell in wien - die vorankuendigung dass ein WS kauf geplant ist sehr wichtig ist ....

Läuft auch in der Steiermark so!
Vorankündigung/Ansuchen an die BH - Eintrag auf der WBK - Abholung des Wechsellaufes/Systems beim Verkäufer - Meldung an die BH
In meinem Fall: Begründung Sportschießen, keine Ergebnislisten notwendig! Dauer max. 5 Werktage bis zur Wiederabholung der WBK.

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 19:34
von gewo
hi

zur klarstellung

man kann JEDERZEIT und ohne voranmeldung wechselsysteme kaufen, WENN man damit einen vorhandenen freien platz auf der WBK /WP belegen will und kann (weil eben einer frei ist)

nur wer KEINEN ferien platz fuer das WS mehr hat, oder wer NICHT WILL dass ein eigentlich freier platz fuer das neue WS belegt wird, der muss den zirkus mit vorheriger verstaendigung der waff behoerde mitmachen

darauf das WS auf vorherigen antrag als zubehoer eingetragen werden scheint es aber immerhin ein art rechtsanspruch zu geben soweit ich weiss...

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 10. Jun 2011, 19:37
von Stickhead
Gewo hat recht! Siehe Par. 23 Abs. 3 WaffG ;-)

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Sa 11. Jun 2011, 17:56
von Steirer
(3) Für den Besitz von Teilen von genehmigungspflichtigen
Schußwaffen, wie Trommel, Verschluß oder Lauf, muß keine gesonderte
Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn sie Zubehör einer
solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche
Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu
kennzeichnen. Diese erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer
genehmigungspflichtigen Waffe des Betroffenen mehr ist.

Für Suchfaule :violence-torch:

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 1. Jul 2011, 14:42
von Norinco21
Wie sieht es denn eigentlich mit Waffen-Sets aus?

Ich habe mir zum Beispiel eine CZ Shadow Viper mit Wechselsystem zugelgt.
Beide Läufe und Schlitten haben die selbe Nummer.
Gilt das ganze nun als "eine Waffe" od. ist der zweite Lauf als Zubehör separat eingetragen?

Im Gegensatz zu Deutschland werden in unsere WBK ja keine Seriennummern eingetragen.
Gibt es eine Möglichkeit die aktuell eingetragenen Waffen, Teile, ... einzusehen?

Re: Waffe inkl. Wechsellauf erwerben bzw. verkaufen

Verfasst: Fr 1. Jul 2011, 14:49
von Steirer
Norinco21 hat geschrieben:Wie sieht es denn eigentlich mit Waffen-Sets aus?

Ich habe mir zum Beispiel eine CZ Shadow Viper mit Wechselsystem zugelgt.
Beide Läufe und Schlitten haben die selbe Nummer.
Gilt das ganze nun als "eine Waffe" od. ist der zweite Lauf als Zubehör separat eingetragen?

Im Gegensatz zu Deutschland werden in unsere WBK ja keine Seriennummern eingetragen.
Gibt es eine Möglichkeit die aktuell eingetragenen Waffen, Teile, ... einzusehen?

Bei zusätzlicher Anmeldung (Wechselsystem/Wechsellauf verbrauchen damit keinen eigenen Platz, sind aber nur als Zubehör einer im Besitz befindlichen Waffen möglich!) wird die Nummer und das Kaliber auf der WBK eingetragen!