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Grenze Messer mit D-Guard und Schlagringmesser

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 00:51
von MikeV
Ich weiß schon, dass wir hier eher auf Schusswaffen spezialisiert sind, möchte mich aber für eine Frage nicht in irgendeinem Messerforum anmelden.
Mich würde interessieren, wo die Grenze zu ziehen ist, zwischen einem legalen Messer mit D-Guard und einem verbotenen Schlagring-Messer.
[*]Wie kann man da entscheiden, ob das Ding noch legal ist, oder.schon eine verbotene Hiebwaffe ist?
[*]Ist ein Schlagring immer ein Ring, mit oder ohne Fingerringen?
[*]Ist ein in der Mitte offenes D immer noch ein Schlag“Ring“?

Hie dürfte es doch auch einige feine Unterschiede geben, denn es gibt ja doch zB diese Schlagring-ähnliche Waffen, die aber keine Fingerringe, sondern nur spitze Dornen zwischen den Fingern haben. Siwas habe ich mal bei einem Händler gesehen, und der meinte, es ist eben kein Schlagring und damit nicht verboten.

Relativ sicher wäre ein Säbel mit D-Guard kein Schlagring während diese Schlagringe mit der schmalen 10cm Klinge oben drauf definitiv verboten sind. Und irgendwo dazwischen muss man doch trennen können…

Re: Grenze Messer mit D-Guard und Schlagringmesser

Verfasst: Di 20. Dez 2022, 01:07
von Huck_Finn
Es gibt keine strikte 1/0 Trennung sondern dies wird individuell pro Fall entschieden. Genauere Auflistung mit Bildern findest du im Praxis Kommentar vom Kepplinger. Der D-Guard an einem Säbel ist von seinem Wesen her kein Schlagring sondern ein Hand/Schnittschutz. Allerdings ist ein Gegenstand der einen anderen vortäuscht, wie ein "D" mit einer Klinge oder Spitze(n) zu 99.9% ein verbotener Gegenstand da obendrein vom Wesen her als Schlagring konzipiert. Im eigenen Interesse würde ich vom Kauf/Besitz solcher Dinge abraten.