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20er Meldung

Verfasst: Mi 26. Apr 2023, 13:16
von haberl1204
Servus Leute

Brauch mal euer Wissen, bevor ich meine sb mit dem Thema nerven muss...

Ich hab aktuell 16 Schusswaffen auf mich registriert + 2 AR magazine mit 30 Schuss! Werde jene magazine zu der gesamten Anzahl gezählt (im zwr sind sie wie als Waffe gemeldet mit dem Paragraphen der magazine dazu)
Sprich, kann ich noch 3 waffen oder eine kaufen, bis ich die 20er Meldung machen muss?

Erfahrungsgemäß, wie läuft die Kontrolle ab, auf was wird Wert gelegt, dass keiner was bei 20+ waffen zu beanstanden hat? Irgendwelche höheren Sicherheitsanforderungen? Momentan sind die Waffen auf zwei Schränke im selben Zimmer verteilt (efh, Erdgeschoss, Zimmer mit Fenster) Schränke sind natürlich fest in Boden und Wand verankert und werden mit Fingerprint geöffnet

Re: 20er Meldung

Verfasst: Mi 26. Apr 2023, 14:23
von Steyrer
§ 41.
(1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

Magazine zählen nicht mit, weil keine Schusswaffe.
Wechselsysteme könnten hier schon relevanter werden. Bei einem vollständigen Upper würde ich das jedenfalls machen, einen Lauf habe ich damals nicht mitgezählt. Abschließend sagt dir das der SB, wenn du fragen willst...
Kontrolle war entspannt, da ich noch viele Schusswaffen unterbringen könnte.

Re: 20er Meldung

Verfasst: Mi 26. Apr 2023, 16:23
von Prometheus
Hmm so theoretisch betrachtet sollte so eine Meldung ja eigentlich nicht mehr notwendig sein weil es keine Kat D mehr gibt?? Das heißt die BH muss ja selber wissen ob du 20 Waffen hast oder nicht?
Jetzt gäbe es noch den abstrakten Fall das du mehrere Wohnsitze hast und 15 Waffen hier und 15 Waffen da verwahrst, dann wäre wiederum keine extra Meldung notwendig? :headslap:

Re: 20er Meldung

Verfasst: Mi 26. Apr 2023, 16:30
von gewo
Prometheus hat geschrieben: Mi 26. Apr 2023, 16:23 Jetzt gäbe es noch den abstrakten Fall das du mehrere Wohnsitze hast und 15 Waffen hier und 15 Waffen da verwahrst, dann wäre wiederum keine extra Meldung notwendig? :headslap:
es geht um eine verwahrung in einem raeumlichen naheverhaeltnis

da es keinerlei bestimmungen dazu gibt WO du deine kat A/verboten, B und C waffen zu verwahren hast laesst sich fuer die behoerde ohne deine meldung nicht erkennen ob die bestimmungen zur verwahrung schlagend werden oder nicht

Re: 20er Meldung

Verfasst: Mi 26. Apr 2023, 16:52
von Prometheus
gewo hat geschrieben: Mi 26. Apr 2023, 16:30
Prometheus hat geschrieben: Mi 26. Apr 2023, 16:23 Jetzt gäbe es noch den abstrakten Fall das du mehrere Wohnsitze hast und 15 Waffen hier und 15 Waffen da verwahrst, dann wäre wiederum keine extra Meldung notwendig? :headslap:
es geht um eine verwahrung in einem raeumlichen naheverhaeltnis

da es keinerlei bestimmungen dazu gibt WO du deine kat A/verboten, B und C waffen zu verwahren hast laesst sich fuer die behoerde ohne deine meldung nicht erkennen ob die bestimmungen zur verwahrung schlagend werden oder nicht
Ja das mein ich ja.
Verstehe nicht ganz warum die auf so eine extra Meldung beharren.
Wirkt so alsob sie nur drauf hoffen das man das vergisst.
Wäre doch viel einfacher wenn einfach eine außerordentliche Überprüfung kommt sobald du deine 20ste Waffe kaufst. Die sehen ja dann ob du alle zusammen verwahrst oder irgendwie aufgeteilt.
Weil eine Überprüfung kommt ja eh auch wennst so eine Meldung machst.

Re: 20er Meldung

Verfasst: Do 27. Apr 2023, 10:52
von Steyrer
Prometheus, es ist auch erlaubt die Waffen aufgeteilt zu verwahren, Bankschließfach, Wochenendhaus, bei der Oma, ..., solange jeweils die Voraussetzungen erfüllt sind. Du kannst deshalb mehr als 20 Waffen haben ohne dass du eine Meldung machen musst. Deshalb "im räumlichen Naheverhältnis" im Gesetzestext (s.o.)
Weiters, bei der 20er Meldung musst du:
"...hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist..."
Siehe Paragr. 41 Waffg.

Re: 20er Meldung

Verfasst: Do 27. Apr 2023, 11:36
von Prometheus
Steyrer hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 10:52 Prometheus, es ist auch erlaubt die Waffen aufgeteilt zu verwahren, Bankschließfach, Wochenendhaus, bei der Oma, ..., solange jeweils die Voraussetzungen erfüllt sind. Du kannst deshalb mehr als 20 Waffen haben ohne dass du eine Meldung machen musst. Deshalb "im räumlichen Naheverhältnis" im Gesetzestext (s.o.)
Weiters, bei der 20er Meldung musst du:
"...hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist..."
Siehe Paragr. 41 Waffg.
Danke das war/ist mir bewusst und ich habe auch nie etwas anderes behauptet.

Re: 20er Meldung

Verfasst: Do 27. Apr 2023, 12:45
von L0weraustrian
Prometheus hat geschrieben: Mi 26. Apr 2023, 16:52 Weil eine Überprüfung kommt ja eh auch wennst so eine Meldung machst.
Eine Überprüfung kann erfolgen, ist jedoch nicht zwingend.


§ 41.
(1)Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist.


Kenne einige Fälle bei denen nicht Nachschau gehalten worden ist.

Re: 20er Meldung

Verfasst: Do 27. Apr 2023, 13:24
von kemira
L0weraustrian hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 12:45
Prometheus hat geschrieben: Mi 26. Apr 2023, 16:52 Weil eine Überprüfung kommt ja eh auch wennst so eine Meldung machst.
Eine Überprüfung kann erfolgen, ist jedoch nicht zwingend.
...
Kenne einige Fälle bei denen nicht Nachschau gehalten worden ist.
Ich auch, mehrere. Überprüfungen fallen sehr gerne flach, wenn die Meldung an sich schon so ausführlich ist, dass die Überprüfung der Behörde keinen zusätzlichen Informationsgewinn mehr brächte.

Re: 20er Meldung

Verfasst: Do 27. Apr 2023, 14:24
von Sidekix
kemira hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 13:24
L0weraustrian hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 12:45
Prometheus hat geschrieben: Mi 26. Apr 2023, 16:52 Weil eine Überprüfung kommt ja eh auch wennst so eine Meldung machst.
Eine Überprüfung kann erfolgen, ist jedoch nicht zwingend.
...
Kenne einige Fälle bei denen nicht Nachschau gehalten worden ist.
Ich auch, mehrere. Überprüfungen fallen sehr gerne flach, wenn die Meldung an sich schon so ausführlich ist, dass die Überprüfung der Behörde keinen zusätzlichen Informationsgewinn mehr brächte.
:handgestures-thumbup:
detto, Bilder helfen da ungemein!
detailierte Ausführung wie gesichert reicht idR, zusammen mit ein paar aussagekräftige Bilder

Re: 20er Meldung

Verfasst: Do 27. Apr 2023, 20:15
von Isegrim
Die Kontrolle der Behörde war in den vergangenen Jahren eher unproblematisch.
Meine Meldung von mehr als 20 Waffen werden verwahrt und es wird eine größere Menge an Munition verwahrt, würde zur Kenntnis genommen.
Es gab eine kurze Diskussion hinsichtlich der Menge, welche jedoch nachdem erklärt wurde, dass auch Kleinkaliber und 9 mm zusammengezählt werden ohne Beschränkung möglich ist.
Eigener Aufbewahrungsraum im Kellergeschoss, versperrt und das Fenster gegen Einbruch gesichert.
Von der Behörde würde keine weitere Auflage vorgeschrieben (dass würde ja geistige Arbeit beinhalten 😉😉).