Seite 1 von 2
Waffentransport Kat. B
Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 09:24
von Don Corleone
Muss ich eigentlich meine WBK dabei haben, wenn ich meine Kat. B Waffen transportiere?
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 09:24
von kemira
Jo. Mußt Du.
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 09:28
von pointi2009
all said

Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 09:28
von Don Corleone
Danke.
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Mi 22. Jun 2011, 10:13
von Stickhead
§ 15. (1) WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 00:17
von gewo
Stickhead hat geschrieben:§ 15. (1) WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
hi
wie sieht es eigentlich diesbezueglich mit FFW munition aus ....?
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 01:49
von Sidekix
gewo hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:§ 15. (1) WaffG hat geschrieben:Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
hi
wie sieht es eigentlich diesbezueglich mit FFW munition aus ....?
§ § 24. WaffG hat geschrieben:Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm
und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen
und nur von diesen erworben und besessen werden.
denke es gilt dasselbe, weil wie will ein kontrollierender Beamter(Polizist) sonst feststellen
das du berechtigt bist...

Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 09:43
von BigBen
Ich find sowieso, dass man die WBK immer eingesteckt haben sollte...sonst sind ja keine Spontankäufe möglich

Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 10:01
von sandman
BigBen hat geschrieben:Ich find sowieso, dass man die WBK immer eingesteckt haben sollte...sonst sind ja keine Spontankäufe möglich

Das ist genau der Punkt! Sehe ich eine interessante Ordonanzwaffe, dann möchte ich nicht drei Tage warten, sondern will das Spielzeug gleich haben!
Grüße
Sandman
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 13:58
von gertbley
Ich find sowieso, dass man die WBK immer eingesteckt haben sollte...sonst sind ja keine Spontankäufe möglich
Die ist aber etwas groß um sie immer eingesteckt zu haben....
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 14:03
von jhjfdf
Ja wennst noch den alten A2 Zettel hast aber die Neue ist so gross wie ein Führerschein.
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 14:22
von gertbley
Ich hab ja noch die alte - und die kann ich nicht zusammenlegen, weil ich sie eingeschweißt habe, nachdem ich über die erste Kaffee verschüttet hatte....

Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 14:40
von sandman
gertbley hat geschrieben:Die ist aber etwas groß um sie immer eingesteckt zu haben....
Ja ja. ein iPad herumschleppen, aber die WBK ist zu groß.....
Na im Ernst, ich habe auch noch die alte, trotzdem krieg ich sie irgendwo unter.
Oder noch einfacher:
Erweitern, dann gibt es automatisch die neue!
Grüße
Sandman
Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 16:02
von gertbley
1. Liegt das i-pad nur zu Hause
2. Gehört es meiner Frau
Und erweitern kostet Geld

Re: Waffentransport Kat. B
Verfasst: Do 23. Jun 2011, 18:36
von Stickhead
EUR 99,20