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Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 12:46
von Grimar
In diesem Thema [ viewtopic.php?f=20&t=56648&hilit=5000 ] wurde von Reinke etwas thematisiert, dass ich mich kürzlich beim Einkaufen gefragt habe:

Reineke hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 23:41 Ich hab diesbezüglich auch nur positive Erfahrungen mit der Behörde gemacht.
Eine kurze und sachliche Meldung an die Behörde reicht im Regelfall völlig aus, und kann auch vorbeugend nicht schaden. Selbst wenn diese Stückgrenze aktuell nicht überschritten wird. Zudem es ein überschaubarer Aufwand ist und keine Bescheidgebühren für die Meldung anfallen.

Ist es eurer Meinung sinnvoll prophylaktisch eine Meldung über die Lagerung von mehr als 5K abzugeben, auch wenn man diese (noch) nicht hat?

Ich denke da beispielsweise an Angebote wo schnell einiges zusammenkommt und nach der Meldung müsste ich mir keine Gedanken mehr um diese Thematik machen?

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 12:56
von kemira
Wozu?
Wenn die 5k erstmals im Haus sind, erfolgt ein formloses Mail an den Sachbearbeiter, und danke Anke...
Was willst in die vorbeugende Meldung reinschreiben?

"Sehr geehrter SB, es kann sein dass ich irgendwann mal 5k Stück Munition daheim haben werde"...?

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 13:09
von RKKA
Sehe ich auch so, nur kein vorauseilender Gehorsam...

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 13:12
von bino71
Grimar hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 12:46 In diesem Thema [ viewtopic.php?f=20&t=56648&hilit=5000 ] wurde von Reinke etwas thematisiert, dass ich mich kürzlich beim Einkaufen gefragt habe:

Reineke hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 23:41 Ich hab diesbezüglich auch nur positive Erfahrungen mit der Behörde gemacht.
Eine kurze und sachliche Meldung an die Behörde reicht im Regelfall völlig aus, und kann auch vorbeugend nicht schaden. Selbst wenn diese Stückgrenze aktuell nicht überschritten wird. Zudem es ein überschaubarer Aufwand ist und keine Bescheidgebühren für die Meldung anfallen.

Ist es eurer Meinung sinnvoll prophylaktisch eine Meldung über die Lagerung von mehr als 5K abzugeben, auch wenn man diese (noch) nicht hat?

Ich denke da beispielsweise an Angebote wo schnell einiges zusammenkommt und nach der Meldung müsste ich mir keine Gedanken mehr um diese Thematik machen?
Ja, mach das, weil die Meldung für immer gilt und Du mußt dir später keine Gedanken machen.

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 13:20
von gewo
grundsaetzlich wuerde ich das nicht machen denn genau genommen ist es eine falschangabe
denn die meldung ist nur zu erstatten wenn die mengen ueberschritten werden

aber WENN ich das machen wuerde
dann zu ungefaehr dem zeitraum wenn cih eine der fuenfjaehlichen waffenueberpruefung incoming habe
denn in aller regel kommt nach dieser meldung eine verwahrungskontrolle
und das geht dann in einem aufwasch

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 13:34
von Skill Issue
gewo hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 13:20 grundsaetzlich wuerde ich das nicht machen denn genau genommen ist es eine falschangabe
denn die meldung ist nur zu erstatten wenn die mengen ueberschritten werden

aber WENN ich das machen wuerde
dann zu ungefaehr dem zeitraum wenn cih eine der fuenfjaehlichen waffenueberpruefung incoming habe
denn in aller regel kommt nach dieser meldung eine verwahrungskontrolle
und das geht dann in einem aufwasch
Sehe ich das falsch aber... wenn ich melde, dass ich mehr als 5.000 Schuss daheim rumkugeln hab und das eben diesen Kontrolltermin auslöst... und dann hab ich plötzlich nur 1.000 Schuss daheim, dass das die Augenbrauen der Beamten heben könnte?

Für mich klingt das ganze Thema sehr nach der Lösung von Problemen, die man nicht hat bei gleichzeitiger Erschaffung neuer Probleme.

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 13:36
von twin2000
Skill Issue hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 13:34 Sehe ich das falsch aber... wenn ich melde, dass ich mehr als 5.000 Schuss daheim rumkugeln hab und das eben diesen Kontrolltermin auslöst... und dann hab ich plötzlich nur 1.000 Schuss daheim, dass das die Augenbrauen der Beamten heben könnte?

wenn du sie zwischenzeitlich verschossen hast dann nicht
aber wenn du sie nie gehabt hast dann evt schon

du muesstest also eine falschangabe machen

in der praxis wird es niemand interessieren
aber wozu sich in so eine gasse manoevrieren?

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 13:39
von Skill Issue
twin2000 hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 13:36
Skill Issue hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 13:34 Sehe ich das falsch aber... wenn ich melde, dass ich mehr als 5.000 Schuss daheim rumkugeln hab und das eben diesen Kontrolltermin auslöst... und dann hab ich plötzlich nur 1.000 Schuss daheim, dass das die Augenbrauen der Beamten heben könnte?

wenn du sie zwischenzeitlich verschossen hast dann nicht
aber wenn du sie nie gehabt hast dann evt schon

du muesstest also eine falschangabe machen

in der praxis wird es niemand interessieren
aber wozu sich in so eine gasse manoevrieren?
Wie will man denn nachweisen, dass man beispielsweise 1000, 2000 oder gar 4000 Schuss in sag ma... einem Monat verschossen hat?

Ich denk', man tut sich mit so eine vorsorglichen Meldung keinen Gefallen, eine Falschangabe an die Behörde klingt für mich generell nicht spaßig. Das muss nur bei jemanden ankommen, der sich darüber freut, einem Waffenbesitzer das Leben schwer zu machen.

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 14:08
von Grimar
gewo hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 13:20 aber WENN ich das machen wuerde
dann zu ungefaehr dem zeitraum wenn cih eine der fuenfjaehlichen waffenueberpruefung incoming habe
denn in aller regel kommt nach dieser meldung eine verwahrungskontrolle
und das geht dann in einem aufwasch
Danke für den Hinweis ;)

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 15:21
von tousibaer
Dir muss halt bewusst sein das du damit die Behörde "zwingst" aktiv zu werden, wie auch immer dies dann aussehen mag....

Grüße

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 15:54
von v0s
Wird bei so einer Kontrolle überhaupt die Stückzahl der Munition überprüft? Ich dachte es ging eher darum dass die Möglichkeit zur Verwahrung kontrolliert wird, sprich man Schrank/Tresor herzeigen muss, nicht aber was drin ist. Von daher wäre es eigentlich egal ob man die 5000 daheim hat oder nicht.

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 15:57
von gewo
v0s hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 15:54 Wird bei so einer Kontrolle überhaupt die Stückzahl der Munition überprüft? Ich dachte es ging eher darum dass die Möglichkeit zur Verwahrung kontrolliert wird, sprich man Schrank/Tresor herzeigen muss, nicht aber was drin ist. Von daher wäre es eigentlich egal ob man die 5000 daheim hat oder nicht.
WaffG1996 hat geschrieben: § 41.(1)
Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 16:10
von walter33
v0s hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 15:54 Wird bei so einer Kontrolle überhaupt die Stückzahl der Munition überprüft? Ich dachte es ging eher darum dass die Möglichkeit zur Verwahrung kontrolliert wird, sprich man Schrank/Tresor herzeigen muss, nicht aber was drin ist. Von daher wäre es eigentlich egal ob man die 5000 daheim hat oder nicht.
hallo
also ich denke nicht das eine "Inventur" gemacht wird, das wird doch zu lange dauern, bei jeder Kontrolle !
Ich habe mehrere Tresore, und ich zeige ihnen den Tresor mit meinen Waffen, da sind nur ein paar Hundert Patronen drinnen, der Rest ist in den anderen. Denke nicht das ich bei der Kontrolle, andere Tresore öffnen muss!

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 16:20
von Hirschberg
Wenn irgendwie möglich würde ich das Problem eher über die Trennung des "räumlichen Naheverhältnisses" lösen als eine Meldung zu machen!

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Verfasst: Mi 13. Sep 2023, 18:16
von titan
Meldung mit der nächsten Erweiterung oder vor der nächsten anstehenden Verwahrungskontrolle bekanntgeben. Am besten als zukünftiger Ankauf einer Charge KK Patronen, weil im Angebot und erspart das erneute Finden einer passenden Laborierung. Interessiert im Prinzip niemanden. Einmal gemacht und nie wieder damit zu tun gehabt.