Durch Zufall wurde mir dieses Schreiben zugespielt ! Wer kann näheres zu dieser Sachlage sagen?


Begründung?
Genau das ist im Vertrag geregelt.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 11:01 sofern bei mir aus dem ZWR ausgetragen wurden tangiert mich doch das nicht?
Allerdings ist die Waffe dann NICHT MEHR MEIN EIGENTUM !!! sondern geht in das Eigentum des Händlers über, mit allen Konsequenzen.
Wenn ich Pech habe und er geht hopps kanns sein das die Waffe futsch ist.
So verstehe ich das, alles andere wäre lt. o.g Erlass nicht zulässig.
es gibt ein rundschreiben an alle waffenhaendler zu dem themafast12 hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 11:12 Das Urteil ist von 1989, das Thema wurde schon "1-2 mal" diskutiert, bitte Suche benutzen.
Aber nur zur Sicherheit: Gibt's jetzt überhaupt einen neuen/aktualisierten Runderlass?
Und in deiner Buchhaltung hast du einen Geldausgang oder bekommst du die Waffen alle geschenkt?gewo hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 12:41
waffen die bei uns am depot liegen stehen nicht mehr im eigentum der jeweiligen ueberlasser
sie sind mein besitz, mein eigentum; ich bin der inhaber dieser waffen
anders waere kein depot moeglich
wenig ueberraschend ist das genau das was jetzt auch in dem aktuellen rundschreiben steht
der vertrag ist eine sehr eng bedruckte seite A4 und dort steht im detail beschrieben wie es funktioniert.Dude72 hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 14:42 Die Rückgabe der Waffe ist ein gentlemen's agreement oder hat der ehemalige Besitzer einen Rechtsanspruch auf die Waffe?
Dieser minimale Betrag und die Voraussetzungen sind ja der Anreiz Waffen auf Depot zu legen bei dir. Der Vertrag sieht Vertrauenswürdiger aus als bei anderen Händlern.gewo hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 14:57zivilrechtliche bedingung bei der rueckgabe einer derartigen waffe ist:Dude72 hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 14:42 Die Rückgabe der Waffe ist ein gentlemen's agreement oder hat der ehemalige Besitzer einen Rechtsanspruch auf die Waffe?
zahlung der depotkosten und erfuellen der gesetzlichen voraussetzungen
dann hast du ein recht darauf