Jsmith hat geschrieben:Vorsicht, falls das Gewehr mehr als 3 Schuss aufnehmen kann - in Frankreich sind Repetiergewehre, die mehr als 3 Schuss aufnehmen können nicht erlaubt.....
Hi Folks,
hab ich aus einem anderen Forum geklaut = nicht von mir geschrieben, aber ich denke, der Verfasser wird nix dagegen haben:
Waffen der 8. Kategorie sind Dekorwaffen (auch umgebaute MG 42 und so weiter), die nicht mehr schussfähig sind und vom französischen Beschusssamt als solches anerkannt wurden. Darüber hinaus alle Waffen die vor 1871 gebaut wurden, sowie deren originale Nachbauten (Ausnahmen sind der Peacemaker und der deutsche Reichsrevolver- produzieren zu viel Angst) Diese Waffen und die dazugehörige Munition sind frei. Der Transport von Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten Bedürfnisses gestattet und wird sehr eng gesehen.
7. Kategorie: Waffen für Sport und Freizeit, Repetiergewehre zum Verschießen von Randzündermunition bis 6 mm (z.b. 22 Mag usw.) mit einer Länge von mehr als 80 cm und einer Lauflänge mit mehr als 45 cm und max. 10 Schuss, soweit diese Waffen nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Luftdrückwaffen, Gas- und Schreckschusswaffen. Softair Waffen bis max. 3 Joule Mündungsenergie auch als Vollautomaten - der Anschein spielt keine Rolle. Sogenannte Verteidigungswaffen zum Verschuss von Kunststoffgeschossen (Pistolen und Revolver mit ca. 40 Joule Mündungsenergie Kal. 12/50 oder 8,8 x 10). Waffen dieser Kategorie sind ab einer Mündungsenergie von 10 Joule Anmeldepflichtig, können aber genauso wie die Munition dazu frei erworben werden. Der Transport von Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten Bedürfnisses gestattet und wird sehr eng gesehen.
6. Kategorie: Bogen, Armbrüste, Messer. Erwerb ist frei, das Führen oder der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (z.B. Sportschütze - Bogen oder Jäger, bzw. Angler für Messer)
5. Kategorie - Jagdwaffen:
Repetiergewehre im zivilen Kaliber mit max. 10 Schuss Magazinkapazität, sowie Halbautomaten mit max. 2 Schuss im Magazin soweit das Magazin mit der Waffe verbunden ist. Einzellader im zivilen Kaliber, soweit diese Waffen nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen.Erwerb frei unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines oder einer gültigen Schiessportlizenz (wird automatisch vom Sportverband ausgestellt). Waffen mit gezogenen Läufen müssen nach dem Erwerb bei der Polizei angemeldet werden! Der Transport ist frei. Es dürfen pro Tag 500 Patronen dieser Kategorie erworben werden und pro Waffe max. 1000 gelagert werden.
4. Kategorie - Waffen zur Verteidigung: Pistolen bis 7.65 und nicht mehr als 10 Schuss im Magazin (außer 7,65 Para, long Peter, 7,62 Tokarev und 7,63 Mauser). Revolver - auch 44 Mag und .454 Casul (außer zum Vorschuss von Pistolenmunition wie 9 Para und 45 ACP), Halbautomaten mit max. 10 Schuss, sowie die dazugehörige Munition, Geschosse und Hülsen und wichtige Waffenteile auch Magazine, soweit das Kaliber dieser oder der Kategorie 5 oder 7 unterliegt. Scharfe Waffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen und kein Militärkaliber haben. Pumpguns. Zum Erwerb ist eine präfektuale Genehmigung erforderlich, die Genehmigungen werden zeitlich Befristet, eine Waffe dieser Kategorie kann nicht vererbt werden. Es dürfen pro Waffe und Jahr 1000 Patronen erworben werden, dazu ist jedes Mal eine Genehmigung erforderlich. Der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (Sportschütze mit Lizenz auf dem Weg zum Schießstand), ein Sicherheitsteil der Waffe muss dazu entfernt werden, oder die Waffe mit einem Abzugschloss gesichert werden. Das Führen Bedarf einer besonderen Genehmigung, die nur unter bestimmten Umständen erteilt wird.
1.Kategorie - Kriegswaffen: alles was nicht unter Kategorie 4, 5, 6, 7 oder 8 fällt, sowie die dazugehörige Munition, Geschosse und Hülsen und wichtige Waffenteile auch Magazine (Pistolen für Munition größer 7.65 plus Munition - siehe Ausnahmen) Im Prinzip alle Waffen in einem Kaliber das im größerem Umfang bei einer Armee zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt waren oder sind und nicht gezielt zu einer anderen Kategorie gehört, wie .38 Spezial, 300 Win Mag, 7,65 Br.).Zum Erwerb ist eine präfektuale Genehmigung erforderlich, die Genehmigungen werden zeitlich Befristet, eine Waffe dieser Kategorie kann nicht vererbt werden. Es dürfen pro Waffe und Jahr 1000 Patronen erworben werden, dazu ist jedes Mal eine Genehmigung erforderlich. Der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (Sportschütze mit Linzens auf dem Weg zum Schießstand), ein Sicherheitsteil der Waffe muss dazu entfernt werden, oder die Waffe mit einem Abzugschloss gesichert werden. Das Führen ist nur für Militär und Police National erlaubt.
Waffen und Munition der Kategorie 1 und 4 müssen in einem Sicherheitsschrank min. der Stufe A unter Verschluss aufbewahrt werden. Das Ausstellen von Waffen der 1. Kategorie auf Messen ist in der Regel verboten. Geschosse und Zünder werden in der Regel nach den Bestimmungen der 5. Kategorie verkauft. Für Hülsen der 1. und 4. Kategorie ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Pulver ist frei, man kann pro Tag 1 KG im Laden oder 2 KG über den Versand beziehen. Die Lagermenge ist befristet.
Für die Einteilung der Munition gibt es entsprechende Listen, die auf der Präfektur ausliegen. Ein Kaliber das sich nicht in einer Liste findet ist normalerweise 1. Kategorie. Es gibt in Frankreich viele Sonderkaliber wie .308 ESP, der Hülsenhals ist hier 1 mm kürzer als bei 308 Win. Dadurch wurde die Patrone in 5. Kategorie eingestuft. Diese Einstufung muss jedoch genehmigt werden. Bei Pistolen kann man aber machen was man will, größer 7,65 ist immer 1. Kategorie; spielt aber für Sportschützen keine Rolle.
Parktische Bedeutung:
Waffen ab der 5. Kategorie können ohne Begrenzung erworben werden, für die Aufbewahrung gibt es keine Vorschriften. Die Anmeldung ist kostenlos.
Für Waffen der 1. und 4. Kategorie können bei der Behörte WBK's beantragt werden. Eine oder ggf. zwei (bei Zweitwohnung) Waffen der 4. Kategorie können theoretisch durch jeden zuverlässigen Erwachsenen Bürger erworben werden, in der Praxis muss man heute aber auch ein gutes Bedürfnis mitbringen! Waffen der 1. Kategorie können nur durch Sportschützen erworben werden. Ein Sportschütze muss in einem anerkannten Verband gemeldet sein und seit min. 6 Monate schießen. Zur Aufrecherhaltung des Bedürfnisses für Waffen der 1. und 4. Kategorie muss man pro Jahr 3 mal an einem vereinsinternen Kontrollschießen oder Wettkampf Teilnehmen. Als Sportschütze hat man das Recht sich in der 1. und 4. Kategorie 7 Waffen in Zentralzündung und 5 Waffen mit Randzündung zuzulegen. Eine Einzelprüfung erfolgt nicht. Beim Verkauf einer Waffe hat man mit der gleichen Genehmigung wieder das Recht sich eine Waffe der gleichen Kategorie zu kaufen. Für Waffen die von einer höheren Kategorie in eine Erwerbscheinpflichtige umgestuft wurden (einschüssige KK-Pistolen, oder Pumpguns) wird eine Genehmigung zum weitern Besitz erteilt, diese Waffen werden auch nicht im Kontingent gezählt. Alle Genehmigungen sind kostenlos, außer der Europäische Feuerwaffenpass - kosten 50 FF (oder etwa 15 DM). Seit 1.1.99 dürfen keine vollautomatischen scharfen Waffen mehr erworben werden, Altbesitz muss abgeändert werden (aufgrund von EU Richtlinien). Bis zu diesem Zeitpunkt konnte man sich die 7 Zentralzünder auch als Vollautomaten kaufen.
Aus dieser Auflistung geht klar hervor, was man als Jäger machen müssen um sich einen Karabiner in 8x57 IS zu kaufen, ich würde es nicht empfehlen! Der Aufwand ist für ein solches Stück zu groß, da lieber so was wie 8x60 oder ähnliches. Es spielt hier keine Rolle ob du dir einen 8x57 IS Einzellader oder ein halbautomatisches M16 in .223 Rem oder eine H&K USP in 9mm kaufst. Der einzige Unterschied wäre ein M16 in 222 Rem, da bekommt man die Munition leichter, ist aber fast egal.
Noch etwas am Rande, falls jemand Waffen die in Deutschland unter § 37 fallen nach Frankreich als Sportschütze mitnehmen will, gilt das bereits gesagte. Es gibt aber noch ein Problem: man braucht für die Ausfuhr und Wiedereinführ nach Deutschland eine Ausnahmegenehmigung des BKA für einen solchen Vorgang. Daher Vorsicht, dieser wird nämlich in der Regel nur auf Antrag erteilt.
Für kleine sachliche Fehler in meiner Auflistung bitte ich um Entschuldigung.
Einfuhr:
Für die Einfuhr von Munition jeder Kategorie (Patronen mit Zündsatz) ist ein ACCORD PREALABLE POUR LE TRANSFERT D'ARMES A FEU ET DE MUNITION nötig.
Darüber hinaus wird dieses Papier auch für Geschosse der ersten und vierten Kategorie sowie Hülsen dieser Kategorie und Zünder benötigt. Bei Geschossen der ersten Kategorie kann das für den Antragsteller zu einem Problem werden, weil eine irreführende Stelle im Gesetzt gibt, auch wenn man sich die Geschosse in Frankreich mit der WBK kaufen kann.
Für die Einfuhr von Waffen der 1. bis 5. Kategorie ist ebenfalls dieses Papier nötig, für die 7. Kategorie reicht die Verbringungsgenehmigung des Versänderstaates.
Für Geschosse und Hülsen der 5. Kategorie ist für die Einfuhr ein gültiger Jagdschein bzw. Schießsportlizenz erforderlich.
8. Kategorie ist frei.
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Die Aussage, dass Militärkaliber in Frankreich verboten sind ist falsch! Für Waffen, die ein Militärkaliber haben muss man auf jeden Fall eine Genehmigung bei der Präfektur einholen. Diese Genehmigung ist für Sportschützen auf max. 7 Waffen beschränkt. Da aber für Kurzwaffen bis auf einige Ausnahmen immer eine Genehmigung benötigt wird, spielt das Kaliber eigentlich für Sportschützen keine große Rolle, nur Randzünder werden exterer gezählt. Die vorübergehende Einfuhr von Kurzwaffen oder Waffen im Militärkaliber oder halbautomatische Gewehre mit mehr als 2 Schuss im Magazin (bez. auswechselbarem Magazin) bzw. Pumpgans ist ohne besondere Genehmigung nur zum Sportschießen zulässig! Zur Einfuhr wird der Europäische Feuerwaffenpass und eine Einladung zu einem Wettkampf benötigt! Ein Wettkampf kann alles sein, muss aber vom Veranstalter als solches auf der Einladung benannt sein. Man kann sich die Mitnahme einer Waffe, die in Frankreich unter die Erwerbscheinpflicht fällt auch von einer Präfektur in den Europäischen Feuerwaffen Pass genehmigen lassen. Dies ist besonders bei häufigen Reisen nach Frankreich zu empfehlen; ich gehe aber davon aus, das man kaum einen findet der sich mit dieser Regel auskennt. Sogenannte erwerbscheinpflichtige Waffen (1. und 4. Kategorie) sind zur Jagd in Frankreich verboten!
Erste Kategorie ist alles was ein Militärkaliber hat, 4. Kategorie sind scharfe Kurzwaffen (unter 80 cm), soweit nicht vor 1871 konstruiert, allerdings mit dem 1871 gibt es auch einige Ausnahmen, wie der Peasmacer und er deutsche Reichsrevolver. Darüber hinaus fallen halbautomatische Gewehre mit mehr als 2 Schuss oder mit auswechselbarem Magazin und Pumpgans in die 4. Kategorie. Waffen der 1. Kategorie können eigentlich nur durch Sportschützen erworben werden, bei der 4. Kategorie wird eine Genehmigung auch zur Verteidigung ausgegeben, dies wird aber zur Zeit verhältnismäßig eng gesehen.
Normale Langwaffen (soweit kein Militärkaliber) werden als frei angesehen.
Falls jemand genaue Informationen brauchst, ruf den sehr hilfsbereiten Herrn Rey im Kommissariat de Douane in Paris unter der Nr. 0033- (0) 1 44 74 46 73 an (aus Deutschland ohne die 0 nach 0033). Er kennt sich wirklich gut aus und spricht darüber hinaus perfekt deutsch! Falls er nicht erreichbar sein sollte, kann man sich auch an Frau Boutin 0033 (0) 1 44 74 46 66 (hat sich möglicherweise geändert) wenden, sie spricht allerdings nur französisch.
Ich würde dir für Frankreich wirklich empfehlen die Sache wasserdicht zu machen. Man musst, wenn man von der Polizei kontrolliert wird immer mit Problemen rechnen! Es kennt sich hier nämlich so gut wie keiner genau aus, was dann zur Unsicherheit und in der Regel bei Waffen zur vorläufigen Festnahme führt. Auch auf der Präfektur wird man nur bedingt helfen können. Hülsen, Geschosse und Magazine werden übrigens genauso wie Waffen angesehen.
Noch was zum Transport: man musst die Waffen der 1. und 4. Kategorie mit einem Abzugsschloss sichern oder den Verschluss ausbauen, wenn man sie transportiert.