Seite 1 von 1

Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 12:24
von kemira
Moinsen,

wir hatten ja hier zu o.g. Thema schon mal einen Thread, aber soweit ich mich erinnere, kam da auch nicht wirklich was raus außer der Vermutung, daß man den Schrieb nicht braucht, weil minderwirksam.

Folgende Frage diesbezüglich:
Interpretiere ich das WaffG 1996 mit folgenden 2 Texten dahingehend richtig, daß auch für die Einfuhr einer Steinschloßbüchse, obgleich minderwirksam, eine Genehmigung nach §37 gebraucht wird?

§ 45.
Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder
unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben
werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch
Verordnung als solche bezeichnet, sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis
49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52
bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.


§ 37.
(3) Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt die Behörde oder - sofern der Betroffene
keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat - die nach dem beabsichtigten Verbringungsort
zuständige Behörde, auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung nach dem
Muster der Anlage 9 aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition im
Bundesgebiet berechtigt ist.


D.h. aber auch, wenn ich ein Luftgewehr aus D importieren will, brauch ich den Wisch, oder gibts da nen Paragraphen, den ich übersehen hab?

Danke an die Rechtsgelehrten! :-)

lg!
Kemira

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 12:25
von gewo
kemira hat geschrieben:D.h. aber auch, wenn ich ein Luftgewehr aus D importieren will, brauch ich den Wisch, oder gibts da nen Paragraphen, den ich übersehen hab?


hi

hast was uebersehen

luftis sind tatsaechlich frei was den import betrifft
wegen der pre1871 dinger bin ich ned sicher ...

finde aber die rechtsnorm dzt grad ned ...

irgendein erlass oder eine verordnung ...

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 13:08
von pointi2009
....sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis
49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52
bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.


da steht ja nicht, dass §37 anzuwenden ist für die gelisteten Waffen in §45.

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 13:10
von kemira
"35 bis 38" heißt aber, was ich noch aus Mathe weiß, "35, 36, 37 und 38"... ;)

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 13:49
von kemira
gewo hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:D.h. aber auch, wenn ich ein Luftgewehr aus D importieren will, brauch ich den Wisch, oder gibts da nen Paragraphen, den ich übersehen hab?


hi

hast was uebersehen

luftis sind tatsaechlich frei was den import betrifft
wegen der pre1871 dinger bin ich ned sicher ...

finde aber die rechtsnorm dzt grad ned ...

irgendein erlass oder eine verordnung ...


Danke Gewo!

Über Stein- und Luntenschloß weißt Du es nicht zufällig auswendig...? Die Rechtsnorm find ich nämlich auch ned...
Hat die zufällig wer rumliegen?

Danke schon mal!
Kemira

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 14:03
von gewo
kemira hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Über Stein- und Luntenschloß weißt Du es nicht zufällig auswendig...? Die Rechtsnorm find ich nämlich auch ned...
Hat die zufällig wer rumliegen?


hi

nein, weiss ich ned
leider

wurde aber schon mind. zweimal hier im forum gepostet
immer in zuge von threads betreffend importgenehmigungen bzw luftgewehr

ich finds nur grad ned ...

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 14:14
von kemira
Habs gefunden, Gewo:

Waffengesetz-Durchführungsverordnung 1997 (WaffV) hat geschrieben: § 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der
Kategorien B, C und D aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit
nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige
Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen
gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten
Schußwaffen.


Klartext, wenn ich das richtig verstehe: Waffen nach §45 brauchen keinen Papierkrieg nach §37.

Viele Grüße!
Kemira

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 14:24
von pointi2009
ja stimmt schon.. übersehen :oops:

Re: Steinschloßgewehr importieren - §37-Zettel notwendig?

Verfasst: Di 28. Jun 2011, 23:47
von gewo
kemira hat geschrieben:Klartext, wenn ich das richtig verstehe: Waffen nach §45 brauchen keinen Papierkrieg nach §37.



genau ...