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Beschwerde wegen Waffenverbot...
Verfasst: Mi 24. Jul 2024, 16:21
von walter33
...ist einmal anders entschieden worden, als sonst immer !!!
Falls der Link nicht geht: Geschäftszahl LVwG-2024/30/1042-6
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _1042_6_00
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Verfasst: Mi 24. Jul 2024, 16:50
von Promo
Danke, konnte gerade gut lachen als ich das darin gelesen habe:
Es handelt sich hierbei lediglich um einen Familienstreit zwischen dem Beschwerdeführer, seiner gerne streitenden Ehefrau und deren pubertierender Tochter. Der Konflikt eskalierte zunehmend und für den Beschwerdeführer unbeeinflussbar und erreichte schließlich einen extremen Grad, bei dem der Beschwerdeführer schließlich in Auseinandersetzungen mit beiden und zwischen deren Fronten geriet. Mangels gehobener bzw. gepflegter Streitkultur schrien sich alle Beteiligte unüberlegt allerlei Verbalinjurien zu, in dem Versuch, den anderen ja verbal zu verletzen. Im Höhepunkt dieses Streits verließen die Ehefrau und die pubertierende Tochter des Beschwerdeführers das gemeinsame Haus und trafen vor der Tür auf den unmittelbar nebenan wohnenden Nachbarn, der ihnen Einlass gewährte. Immer noch in Rage schilderten die beiden dem Nachbarn die Situation, woraufhin dieser die Idee hatte, die Polizei zu kontaktieren, was er dann auch tat.
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Verfasst: Mi 24. Jul 2024, 17:48
von balahu
walter33 hat geschrieben: Mi 24. Jul 2024, 16:21
...ist einmal anders entschieden worden, als sonst immer !!!
rechtskräftige Verurteilung wegen Beleidigung
Mehrere Waffen aus dem Ausland nach Östereich verbracht ohne Einfuhrerlaubnis
Mehrere Waffen nicht versperrt
Mehrere Waffen nicht ins ZWR gemeldet
aber naja:
"...Der Beschwerdeführer besitzt auch einen Ausländerjagdschein und ist Pächter von zwei Jagdrevieren und Mitglied im Jagdbeirat.
..."
alles gut offenbar
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Verfasst: Do 25. Jul 2024, 09:16
von Joewood
balahu hat geschrieben: Mi 24. Jul 2024, 17:48
walter33 hat geschrieben: Mi 24. Jul 2024, 16:21
...ist einmal anders entschieden worden, als sonst immer !!!
rechtskräftige Verurteilung wegen Beleidigung
Mehrere Waffen nicht versperrt
Net bös sein aber Beleidigung hat - wie schon in der Urteilsbegründung dargelegt - nichts mit Verlässlichkeit zu tun
Und die nicht versperrten Waffen lagen durchaus am gerade durchgeführten Einbau des Waffenschranks. Da gibt es wohl sogar einen polizeilichen Fotobeweis.
Die Einfuhr und die Nichtmeldung der Waffen sind natürlich was anderes aber eben auch keine Begründung für ein Waffenverbot. Das ist nämlich ganz was anderes als ein etwaiger Entzug eines Waffenpasses/WBK
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Verfasst: Do 25. Jul 2024, 09:58
von Coolhand1980
Normal führt eine beanstandete, nicht regelkonforme Verwahrung, zu einer schriftlichen Aufforderung, den korrekten Zustand herzustellen, und einer Nachkontrolle. Ist die wieder negativ, folgt ein Entzugsverfahren der Urkunden. Und das ist etwas völlig anderes,
als ein Waffenverbot, da der Betroffene eine Frist gesetzt bekommt, innerhalb derer er seine Waffen an einen anderen dazu berechtigten zu übergeben hat. Sprich, er kann sie selbst verkaufen oder sonst wem auf der WBK parken.
Es mag hier im Einzelfall anders gelaufen sein, weswegen wir ja einen Instanzenzug haben.
Re: Beschwerde wegen Waffenverbot...
Verfasst: Do 25. Jul 2024, 10:26
von Wolf1971
Promo hat geschrieben: Mi 24. Jul 2024, 16:50
Danke, konnte gerade gut lachen als ich das darin gelesen habe:
Es handelt sich hierbei lediglich um einen Familienstreit zwischen dem Beschwerdeführer, seiner gerne streitenden Ehefrau und deren pubertierender Tochter. Der Konflikt eskalierte zunehmend und für den Beschwerdeführer unbeeinflussbar und erreichte schließlich einen extremen Grad, bei dem der Beschwerdeführer schließlich in Auseinandersetzungen mit beiden und zwischen deren Fronten geriet. Mangels gehobener bzw. gepflegter Streitkultur schrien sich alle Beteiligte unüberlegt allerlei Verbalinjurien zu, in dem Versuch, den anderen ja verbal zu verletzen. Im Höhepunkt dieses Streits verließen die Ehefrau und die pubertierende Tochter des Beschwerdeführers das gemeinsame Haus und trafen vor der Tür auf den unmittelbar nebenan wohnenden Nachbarn, der ihnen Einlass gewährte. Immer noch in Rage schilderten die beiden dem Nachbarn die Situation, woraufhin dieser die Idee hatte, die Polizei zu kontaktieren, was er dann auch tat.
