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Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Mi 6. Jul 2011, 15:03
von OC Tom
Hallo,
ist jetzt vllt eine blöde Frage und ist bei mir jetzt auch nicht Top aktuell aber trotzdem.
Ich habe derzeit 2 Plätze auf meiner WBK (und ja ich habe meine erst recht neu noch kein Jahr und auch erst 1nen Platz belegt)
Ich habe derzeit zwei Wohnsitze 1x Haupt 1x Nebenwohnsitz wir haben aber noch ein altes Ferienhaus in Kärnten und meine Schwiegereltern ein kleines Wochenend Häuschen im tiefsten Burgenland.
Nun meine Frage kann man die WBK eigentlich erweitern lassen wenn man jetzt zb. einen Hauptws. hat und 2 oder 3 Nebenwohnsitze mit der begründung das man in jedem eine Waffe für SV haben möchte und man die nicht immer hin und her schleppen will ?
Oder A: geht das nicht B: werden die sich Fragen was ist den das für einer und man sollte es deshalb lassen.
Wie gesagt noch stellt sich die Frage der Erweiterung bei mir in keinster Weise nur da meine Eltern wollen das ich dort einen NWS melde falls mal was passiert (keine Ahnung was warum) hab ich mich das halt gefragt.
bzw. Meine Eltern werden das Haus früher oder später sicher verkaufen da es nicht mehr verwendet wird, da wäre es natürlich dann vorher Sinnvoll die Erweiterung zu beantragen wegnehmen wenn es überhaupt durchgeht würde mir die Behörde die ja wohl dann nicht ?
Sind jetzt nur mal so Fragen aber was man weiss weiss Mann....
Danke
LG
Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Mi 6. Jul 2011, 16:24
von sandman
Nur so zum Nachdenken:
- Bist Du auf allen Wohnsitzen auch gemeldet?
- Hast Du alle Wohnsitze schon dem AB mitgeteilt?
- Warum sollte es unzumutbar sein eine Waffe zwischen den Wohnsitzen zu transportieren?
- Wenn Du vier Wohnsitze hast, wie sieht es mit einer sicheren Verwahrung an allen Wohnsitzen aus, auch wenn Du längere Zeit nicht anwesend bist?
Und wenn das durchgeht, dann schreib mir bitte Deine Argumentation!
Schätze die Chancen für diesen Weg auf gleich Null!
Grüße
Sandman
Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Mi 6. Jul 2011, 17:48
von Vintageologist
Also, da gibt es so einen "einheitliche Vollziehung" Schrieb, der besagt:
GZ: 13.000/1127-III/3/04 hat geschrieben:4. Ist es möglich, dass Waffenbesitzkarten aufgrund der Rechtfertigung "Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb der Wohn- oder Betriebsräume" für mehr als zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen ausgestellt werden?
Grundsätzlich ist gem. § 23 Abs. 2 WaffG die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl, darf nur erlaubt werden, sofern auch hiefür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Unternehmer darlegen kann, dass er genehmigungspflichtige Schusswaffen in seinem Betrieb und sowohl an seinem Haupt- als auch am Nebenwohnsitz, somit an drei Orten, zur Selbstverteidigung bereithalten möchte.
Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Mi 6. Jul 2011, 18:38
von OC Tom
@sandman
Gemeldet wie geschrieben bin ich nur auf 2en würde mich ja nur für den Fall der Fälle interessieren dann würde ich mich natürlich dort anmelden.
Was die Verwahrung betrifft 1x 300Kg Wertheim im HWS 1x Klasse 2 Tresor im NWS und im Ferienhaus ein Wandtresor da meine Großeltern dort auch Wertsachen hatten vorallem im Urlaub (das war vor Bankomaten und Schecks) nur bei meinen Schwiegereltern gibt es nix...
Aber was ist die Definition von "sicherer" Verwahrung wenn ich länger nicht dort bin ? Die meisten "Tresore" die, die Leute für ihre FFW haben kosten unter 100€ die bekommst in 30min ohne tolles Werkzeug und mit gutem Werkzeug in 1min auf und ich denke manche fahren auch auf Urlaub oder gehen Arbeiten.
-Warum sollte es unzumutbar sein eine Waffe zwischen den Wohnsitzen zu transportieren?
Ist ja nicht gerade um die Ecke Wien - Kärnten und wenn ich jetzt sage ich fahre nicht immer direkt sondern manchmal noch dort hin und dort hin dann zu Freunden soll ich da überall die Waffe mitnehmen und das ich immer direkt fahre kann ja glaub i keiner verlangen. Ausserdem kann man ja auch von der Arbeit direkt fahren soll ich die Waffe dann in die Firma mitnehmen. (auch wenn ich das dürfte und ich auch einen Tresor habe im Büro)
Also Gründe gäbe es da genug.
Selbst bei zwei Plätzen und 2 Wohnsitzen eigentlich schon Ungünstig ein für SV aber ich habe ja auch Schiesssport angegeben beim beantragen könnte mir ja auch eine echte Sportpistole kaufen denke an diese KKW von Walter für SV ziemlich Arsxx
@Vintageologist
Das klingt so wie ich es gemeint habe.
Aber wie gesagt ist nur mal so eine Frage. Die noch nicht in die Tat umgesetzt wird. Nur sollten meine Eltern das Haus nächstes Jahr verkaufen sollte ich mir vorher gedanken machen ob das nicht eine Idee wäre die WBK zu erweitern. Die Zeiten werden ja nicht besser.
Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Do 7. Jul 2011, 00:40
von gewo
hallo
ja, das geht
durchexerziert ist es fuer zwei ZUSAETZLICHE waffen zu zwei schon bestehenden
anhand der erlasstextierung sind ab er auch vier vorstellbar
du bist NICHT verpflichtet an den orten gemeldet zu sein
du darfst deine waffe(n) an jedem ort verwahren an dem sie dem gesetz entsprechend verwahrt sind und welcher mit dem verwendungszweck in zusammenhang steht
du darfst auch in der firma in der du angestellt bist eine waffe dauerhaft verwahren, WENN der firmeneigentuemer oder dessen vertreter es erlauben
vier stueck zusaetzlich zu jenen fuer die du eine sportliche begruendung hast halte ich fuer realistisch, kann aber sein dass es erst im instanzenzug klappt ...
Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Do 7. Jul 2011, 08:10
von Stickhead
Hast du da die Geschäftszahl vom VwGH? Hab diesbezüglich nur ein kurzes im Kommentar im Praxiskommentar gefunden.. aber im Ris find ich nix.
Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Do 7. Jul 2011, 08:52
von Thule
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Re: Erweiterung der WBK durch mehr Wohnsitze als Plätze
Verfasst: Do 7. Jul 2011, 15:55
von Vintageologist
Thule hat geschrieben:Ist aus dem BMI-Erlaß zum WaffG 1996 vom 15. April 2004.
Genau... Google: "waffG 1996 einheitliche vollziehung"