waffe verschrotten Griffstück?
Verfasst: Do 26. Dez 2024, 17:19
Wenn ich eine abgeranzte Pistole verschrotten lasse kann ich das Griffstück dann behalten?
LG Wolfgang
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Waffen oder Waffenteile kann man sogar bei der Polizei abgeben, man muss nur einer Überlassungserklärung unterfertigen die man sich auch kopieren lassen sollte für die Behörde.Trijikon hat geschrieben: Do 26. Dez 2024, 17:19 Wenn ich eine abgeranzte Pistole verschrotten lasse kann ich das Griffstück dann behalten?
LG Wolfgang
Zugunsten der Republik Österreich heisst eigentlich ja dass diese dann machen können damit was sie wollen...MrRiesa hat geschrieben: Do 26. Dez 2024, 20:09 Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..
Belegt aber offiziell dann immer noch einen Platz - solange die nicht ausgetragen wird ist sie existent.Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: So 29. Dez 2024, 21:39Zugunsten der Republik Österreich heisst eigentlich ja dass diese dann machen können damit was sie wollen...MrRiesa hat geschrieben: Do 26. Dez 2024, 20:09 Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..![]()
Vl. Tauchen die abgegebenen Teile dann nach eventuellen Kriminaltechnischen Untersuchungen ja auf diversen Versteigerungsplattformen aufoder eher unwarscheinlich, und ab in die Schrottpresse damit?
Da würd ich vorher noch ein Schnittmodell mit dem Winkelschleifer daraus basteln. Mit meinem Eigentum ist dass ja möglich sofern ich glaube?![]()
Genau so is esMrRiesa hat geschrieben: Do 26. Dez 2024, 20:09 Ich hab bei einer 22er voere damals schaft vom System getrennt und eine Überlassung zugunsten der Republik Österreich geschrieben.. die relevanten Teile bei der Behörde abgegeben und den Schaft behalten.. ist ja im Prinzip das gleiche wie bei dir..
Verstehe ich das richtig, du kannst/darfst den gezogenen Teil (= jener mit Zug/Feld Profil) behalten u. nur das Stückerl wo sich das Patronenlager befindet abgeben?Promo hat geschrieben: Mi 1. Jan 2025, 18:52 Du kannst eine Waffe zerlegen und lediglich die waffenrechtlich relevanten Teile bei der Behörde zur Vernichtung abgeben. Dabei kannst du etwa auch den Lauf vor dem Patronenlager absägen, dann hast du immer noch einen freien Laufrohling, der als solcher auch einen gewissen Wert besitzt (wobei das auf Langwaffen eingeschränkt zu betrachten ist).
Absolut richtigSteyrer hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 08:41 Ja, wie Promo schreibt ist ein Laufrohling ohne Patronenlager, auch wenn er Züge hat, kein waffenrelevanter Teil und kann frei besessen werden.
Zur Einschränkung auf Langwaffen als Teil mit gewissem Wert: Bei einem Langwaffenlauf kann man wieder ein Patronenlager und die Aufnahme in's System reinschneiden und einbauen. Bei einem Kurzwaffenlauf geht das in der Regel nicht.
Wie oben geschrieben, sobald man ein Patronenlager reinschneidet muss gemeldet werden...
Mein Post war auch rein auf den Wert bezogen, der sodann bei abgesägten Kurzwaffen-Läufen nicht mehr gegeben ist. Es ist ausdrücklich nicht auf LW eingeschränkt, nur wenn du bei der Glock den dünnen Teil vorne abschneidest, dann ist halt kein Fleisch mehr drauf um ein Patronenlager reinzuschneiden. Von daher wär das dann ein nutzloses Stück Altmetall.FdH22 hat geschrieben: Do 2. Jan 2025, 01:47 Wieso ist das bei Langwaffen eingeschränkt zu betrachten?![]()
Kurze Anfrage ans BMI dann hat sich das sehr schnell erledigt...gewo hat geschrieben: Mo 6. Jan 2025, 10:06Übrigens: in wien wurde mir schon von kunden mehrfach mitgeteilt dass die polizei verpflichtet ist WAFFEN zu übernehmen, niczt jedoch WAFFENTEILE oder andere gegenstände wie HiCap Magazine usw