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Führen von Schreckschusswaffen
Verfasst: Do 20. Feb 2025, 10:25
von Magnum_1985
Hallo,
in unserer Sportschützengruppe kam es letztens zu einer Diskussion wo keiner ein Antwort hatte.
Ist das Führen von Schreckschusswaffen erlaubt für:
Personen ohne WBK
Personen mit WBK
Ist das irgendwo im Gesetzt geregelt? Wir könnten nichts finden.
LG
Re: Führen von Schreckschusswaffen
Verfasst: Do 20. Feb 2025, 10:33
von Flying Dog
Dazu gibt es bereits etliche Threads. Die Suchfunktion hilft weiter, zb.
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=44999
Achtung bei Waffenverbotszonen. Da kommt dann jedenfalls die WBK ins Spiel.
Re: Führen von Schreckschusswaffen
Verfasst: Do 20. Feb 2025, 17:22
von Promo
Eine Schreckschusswaffe ist eine Waffe iSd § 1 WaffG, aber keine Schusswaffe iSd § 2 WaffG. Seit der letzten Novelle gibt es mit § 3b auch eine eigene Definition von Schreckschusswaffen im WaffG. Sofern eine Schreckschusswaffe nicht der Definition des § 3b Abs 2 entspricht, ist zum Führen ein Waffenpass erforderlich. Wurde die Schreckschusswaffe vor dem 14.09.2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt, dann kann diese wie jede Waffe, die keine Schusswaffe ist, frei ab 18 Jahren geführt werden.