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Verwahrung Luftdruckwaffen

Verfasst: So 11. Mai 2025, 17:19
von Gadai
Seit einiger Zeit bewahre ich mein 4,5mm Luftdruckgewehr auch im Schrank auf. Ist das wirklich Notwendig? Eh schon eng drin.
Im Forum "Meldung bei 20 Waffen" zählen sie ja offensichtlich auch dazu.

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Verfasst: So 11. Mai 2025, 17:41
von Glock1768
Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren

Schau dir waffg §45 an …

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Verfasst: So 11. Mai 2025, 18:00
von Poirot
Glock1768 hat geschrieben: So 11. Mai 2025, 17:41 Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren

Schau dir waffg §45 an …
Wobei der Kreis der Berechtigten bei einer Druckluftwaffe größer ist.
In einem Haushalt mit Frau und Kindern >18, müsste man diese nicht wegsperren da alle berechtigt wären.
Sinnvoll ist es natürlich schließlich können auch nicht Berechtigte Personen zu Besuch kommen.

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Verfasst: Mo 12. Mai 2025, 17:17
von Promo
Glock1768 hat geschrieben: So 11. Mai 2025, 17:41 Nein, die druckluftwaffen sind, so unter 5,5mm ausgenommen bei der meldung über 20 waffen … ansonsten sind sie auch sicher zu verwahren

Schau dir waffg §45 an …
Nicht ganz korrekt, unter 6mm Kaliber sind sie Waffen gemäß § 45 WaffG, weswegen 5,5mm nicht einzurechnen ist. Und auf diese ist lt. § 45 der § 40 WaffG nicht anzuwenden, insoweit sind diese nicht in Stückzahlmeldungen einzurechnen.

Re: Verwahrung Luftdruckwaffen

Verfasst: Mo 12. Mai 2025, 18:00
von Glock1768
Ah, danke für die korrektur …