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Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 17. Jul 2011, 11:58
von steini345
Hallo
Wie geht ein Waffenverkauf bei Kat B
Bei C ist es einfach, aber wie ist es bei Kategorie B?
Danke Mfg
Florian

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 17. Jul 2011, 16:08
von spareribs
Sommer-hitze-Scherz oder was :tipphead: :clap:

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 17. Jul 2011, 16:19
von Abbath

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 17. Jul 2011, 16:55
von steini345
Sorry habe nach Waffenverkauf gesucht!!
Mfg

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: Mo 18. Jul 2011, 08:16
von Stickhead
Überlassen genehmigungspflichtiger Schusswaffen

§ 28. (2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
genehmigungspflichtigen Schusswaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.

(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem Gewerbetreibenden
abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den
Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter
Satz gilt.

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 28. Aug 2011, 17:29
von Dandy
Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
genehmigungspflichtigen Schusswaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.


Hallo,

das ist ja schon öfter durchgekaut worden, aber:


Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?
Habe bisher nur gehört, das jeder bei der ausstellenden Behörde seinen eigenen waffenrechtlichen Dokumentes dieses Formular abgeben muss.

Vielen Dank für euer Verständnis das nun schon wieder dieses Thema aufkommt, nur mache meinen dies und manche das.....


mfg
Dandy

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 28. Aug 2011, 17:36
von gewo
Dandy hat geschrieben:Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?


hallo

nicht auch sondern nur

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 28. Aug 2011, 19:35
von 454casull
Abbath hat geschrieben:Suchfunktion:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=1299&hilit=verkauf+kat+b








Und jetz wieder relaxen...
Bild



relaxen...kann ich gut nur auf bier und pizza schaun geht schwer da mittendrin a wos is.

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 28. Aug 2011, 20:15
von haunclesam
gewo hat geschrieben:
Dandy hat geschrieben:Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?


hallo

nicht auch sondern nur

aber das macht doch ohnedies der Käufer!?

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 28. Aug 2011, 20:18
von gewo
haunclesam hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Dandy hat geschrieben:Das heißt wenn ich eine Kat B Waffe verkaufe, muss ich auch die Behörde informieren die das waffenrechtliche Dokument des Käufers ausgestellt hat?


hallo

nicht auch sondern nur

aber das macht doch ohnedies der Käufer!?


hallo

naja, WENN er es macht
das kannst du als verkaeufer ja ned wissen

daher senden BEIDE die kaufsmeldung an die waffenbehoerde des KAEUFERS

wenn BEIDE meldungen eingelangt sind informiert die behoerde des kaeufers die behoerde des verkaeufers und diese "entlastet " dann "ihren" verkaeufer ...

Re: Waffenverkauf Kat B

Verfasst: So 28. Aug 2011, 21:23
von Nudnik
454casull hat geschrieben:nur auf bier und pizza schaun geht schwer da mittendrin a wos is.


Bier, Pizza?? :mrgreen: