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AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 15:41
von Jimmy
Müssen in Österreich AR Uppers als Kat.B eingetragen werden?

Re: AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 15:58
von Stickhead
Voraussetzung, damit man sie als Zubehör eintragen lassen kann, ist, dass sie bei uns überhaupt als Kategorie B gelten (Ausser du hast eine Ausnahmebewilligung nach §18).


§ 23 (3) WaffG

Für den Besitz von Teilen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen, wie Trommel,
Verschluss oder Lauf, muss keine gesonderte Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn
sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche
Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen. Diese
erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer genehmigungspflichtigen Waffe des Betroffenen
mehr ist.


Wenn du genug freie Plätze hast, musst du es nicht zwingend eintragen lassen, wenn du "voll" bist sehr wohl.

Re: AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 16:09
von sandman
Um es zu präzisieren:

Nur die zugelassenen Upper kann man auch verwenden und das ist, meines Wissens nur ein einziger, nämlich der von OA.

Grüße

Sandman

Re: AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 16:26
von Jimmy
Habe den § 23 vorher gelesen aber nicht ganz verstanden. Meine Frage war nicht präzise genug.

Bei einem zugelassenen AR Derivat wie der OA, müsste ich jeden upper mit verschiedenen Lauflängen eintragen? Würden die mir Platz im Dokument wegnehmen?

Danke für die Antworten.

Re: AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 16:47
von Promo
Solange der Upper nicht so vermerkt als Wechselsystem auf der Rückseite deiner WBK eingeschrieben wird, belegt er einen Platz.

Es gibt auch zugelassene Upper von Rock River Arms, sind aber aufgrund von Exportbeschränkungen und einem Regierungsauftrag an RRA zur Zeit nicht lieferbar. Ein paar Stücke kursieren aber in Österreich; Kaliber ist 9x19mm.

Re: AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 17:05
von Vintageologist
Jimmy hat geschrieben:Bei einem zugelassenen AR Derivat wie der OA, müsste ich jeden upper mit verschiedenen Lauflängen eintragen? Würden die mir Platz im Dokument wegnehmen?

#1 Ja.
#2 Nein, sie werden als Zubehör zu deiner OA eingetragen, nur das OA verbraucht den Platz. Es sei denn, du verkaufst das Gewehr, für das sie bestimmt sind. Denn dann wird aus dem Upper eine eigenständige Waffe.

Und ein Tipp: VOR dem Kauf bei der BH melden, dass du einen Upper kaufen wirst. Viele reagieren aus irgendeinem Grund hysterisch, wenn du das nicht machst.

Re: AR Upper

Verfasst: Do 21. Jul 2011, 20:26
von Jimmy
Kenne mich aus. Danke Leute!

Re: AR Upper

Verfasst: Fr 22. Jul 2011, 16:04
von Norinco21
Gibt es auch in österreich zugelassene .22 LR Upper (System plus Lauf)?
Die von OA vertriebenen CMMG Adapter verbleien ja die Gasentnahme und werden damit unpräzise.

Od. gelten .22 LR Upper aufgrund des Kalibers nicht mehr als KM, auch wenn die ganze Waffe es ja sein könnte!? (also Hersteller ist dann egal??)

Re: AR Upper

Verfasst: Fr 22. Jul 2011, 16:26
von jhjfdf
Der V22 von Luvo ist erlaubt...ich habe ihn mir beim Gewo bestellt.

Re: AR Upper

Verfasst: Fr 22. Jul 2011, 16:46
von Vintageologist
Norinco21 hat geschrieben:Gibt es auch in österreich zugelassene .22 LR Upper (System plus Lauf)?
Die von OA vertriebenen CMMG Adapter verbleien ja die Gasentnahme und werden damit unpräzise.

Od. gelten .22 LR Upper aufgrund des Kalibers nicht mehr als KM, auch wenn die ganze Waffe es ja sein könnte!? (also Hersteller ist dann egal??)


Soweit ich weiß, ja. Mein Wort drauf darfst du nicht nehmen, aber ich wüsste nicht, dass .22er Upper bzw. .22er Waffen generell irgendwie eingestuft werden. Das geschriebene Gesetz ist hier wie immer fummelig.