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OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 23:55
von Warnschuss
Schlechte Nachricht für die Paintballer, dafür umso mehr Freude bei den Jägern:

http://kurier.at/nachrichten/4065195.php

Paintball: Nur Jäger dürfen Wild beunruhigen

Der OGH verurteilt das Gotcha-Spiel als Störung für die Tiere. Die Räuber- und Gendarmspieler müssen weichen.

Wer robbt an 20 bis 30 Wochenenden im Jahr freiwillig durch den Wald, bekleckert sich gegenseitig mit Farbe und versucht, die gegnerische Fahne zu erobern? Eine kleine Hilfe für die Auflösung: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache outete sich als Mitspieler, nachdem an Wehrsportübungen erinnernde Fotos im Kampfuniform von ihm aus seiner Jugend aufgetaucht waren.

Es sind Paintballer, die ihr Treiben selbst als moderne Version des Räuber- und Gendarmspiels bezeichnen, bei dem aus Druckluftwaffen mit Farbe gefüllte Gelatinekugeln abgefeuert werden. Der "Abgeschossene" wird damit markiert und fliegt aus dem Spiel.

Höchstgericht

Aber dürfen die das überhaupt? Soeben ist ein durch alle Instanzen geführtes Verfahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) beendet worden, der das Spiel als Störung für die Tiere im Wald verurteilt.

Pikanterweise hat den Prozess der Eigentümer jenes Waldstückes im Ellinggraben in Kaltenleutgeben, NÖ, verloren, auf dem er selbst als Betreiber eines Paintball-Vereins das Spektakel veranstaltet. Doch der Mann hat den Wald als Jagdgebiet verpachtet. Die Pächter fühlen sich bei der Jagd gestört, weil das Wild aufgescheucht wird, und haben den Grundeigentümer mit Erfolg auf Unterlassung geklagt.

"In Österreich darf man sein eigenes Privatgrundstück nicht so nutzen, wie man will", sagt Tobias Anderka zum KURIER. Doch er müsse mit der Entscheidung leben und habe sich angepasst. Nun wird auf einem nebenan liegenden Grundstück - in einer Entfernung von 100 Metern Luftlinie, wie Anderkas Frau schätzt - gespielt. Schon für dieses Wochenende wird auf der Homepage des Vereins (http://www.tnt-paintball.at) zur nächsten
Veranstaltung eingeladen.

Ob die 100 Meter Luftlinie die Waldtiere beruhigen, ist eine andere Frage.
Die Jagdpächter hatten sich beschwert, dass die jährliche Abgabe der 25.000 bis 35.000 Schüsse aus den Gotcha-Waffen mit lautem Knall das Wild vertreibe. Ganz abgesehen von den unzähligen Geschossen, die im Wald liegen bleiben.

Unbeeindruckt

Anderka und seine Vereinskollegen hielten dagegen, dass man den Wald nicht entfremdet habe und das Schwarzwild sogar von echtem Maschinengewehrfeuer auf Truppenübungsplätzen unbeeindruckt bleibe. Außerdem hätten die Kläger keinen Anspruch, der ihren Jagdbetrieb gegenüber dem Spielbetrieb bevorzuge.

Für den OGH ist das Paintballspiel auf keinen Fall "ortsüblich". Die davon ausgehende Störung wird als erheblich eingestuft, weil Schwarz- und Rehwild "auf ein Beschießen mit Fluchtverhalten" reagiert. Die Verfolgung oder Beunruhigung des Wildes ist aber nur Jagdausübungsberechtigten gestattet.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 00:23
von Old Sam
Naja, dann darf er seine Jagd halt nicht verpachten, der Gute. Beides zugleich wird´s net spielen - Hand aufhalten und trotzdem weiterhin glauben dass ich machen kann was ich will.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 00:31
von gewo
Old Sam hat geschrieben:Naja, dann darf er seine Jagd halt nicht verpachten, der Gute. Beides zugleich wird´s net spielen - Hand aufhalten und trotzdem weiterhin glauben dass ich machen kann was ich will.



hmmm

also wenn er ned die noetigen hektar fuer eine eigenjagd hat dann MUSS er die jagsausuebung gestatten, da hat er keine wahl.

dafuer erhaelt er halt den ortsueblichen pachtschilling...

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 00:49
von cobaltbomb
tolles österreich, im eigenen wald darf man nicht mehr machen was man will
scheibchenweise enteignung nenne ich das
die freiheit ist tot.
am besten man hat kein eigentum, nur schulden , ist kriminell, und lebt vom staat,das ist die einzieg freiheit die einem noch bleibt

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 07:53
von Revierler_old
Na ganz so ist es nicht. Er kann zur gemeinde gehen und seinen Besitz von der Gemeindejagd ausnehmen lassen und einzäunen.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 08:06
von 454casull
unzähligen Geschossen! äh das sind kugel mit lebensmittel farbe gefüllt,rein theoretisch kann man diese auch fressen,wenn man möchte.
hatte früher selber diese sportart ausgeübt,machte spass nur eben nicht im wald
sondern in einen großen steinbruch,net so wie beim bundesheer beng und ich habe dich getroffen,nein hier sieht man den treffer auch.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 08:51
von Old Sam
Hmm, ich hab das so gelesen:
Pikanterweise hat den Prozess der Eigentümer jenes Waldstückes im Ellinggraben in Kaltenleutgeben, NÖ, verloren, auf dem er selbst als Betreiber eines Paintball-Vereins das Spektakel veranstaltet. Doch der Mann hat den Wald als Jagdgebiet verpachtet. Die Pächter fühlen sich bei der Jagd gestört, weil das Wild aufgescheucht wird, und haben den Grundeigentümer mit Erfolg auf Unterlassung geklagt.

Nämlich dass der Mann die Jagd selbst verpachtet hat und sie nicht in ein Gemeindejagdgebiet einbezogen wurde. Auf das hin hab ich meinen Post mit Hand aufhalten gemeint.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 09:18
von oe6odd
Soll er halt vorher überlegen wenn er es verpachtet :think:
Gibt man manchen Menschen den kleinen Finger -nehmen sie irgendwann die ganze Hand :hand:

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 09:28
von BigBen
Versteht die Aufregung auch nicht...ich verpachte etwas für nicht gerade wenig Geld an Jäger...und dann vermiete ich das Gelände zusätzlich für einen Zweck, der es de facto für die Jagd untauglich macht - das grenzt doch fast schon an Betrug gegenüber den Jagdpächtern!

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 09:46
von sandman
Ben hat vollkommen Recht.

Ich kann auch nicht meine Wohnung weitervermieten und dann gleichzeitig Clubbings dort abhalten. :tipphead:

Grüße

Sandman

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 10:45
von gewo
BigBen hat geschrieben:Versteht die Aufregung auch nicht...ich verpachte etwas für nicht gerade wenig Geld an Jäger...und dann vermiete ich das Gelände zusätzlich für einen Zweck, der es de facto für die Jagd untauglich macht - das grenzt doch fast schon an Betrug gegenüber den Jagdpächtern!



hallo

hmmm
ich kenn den speziellen fall ja nicht

aber es ist doch so dass JEDER waldbesitzer laut gesetz seinen wald an die dort befindliche jagdgesellschaft verpachten MUSS (soferne er nicht genug hektar hat um eine eigenjagd daraus zu machen)

oder habe ich da was falsch verstanden?

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 11:17
von Incite
Hi,

wenn er aber nicht die Pächtereignung selbst hat, benötigt er einen Jagderwalter bzw. muss es eben verpachten wenn es eine EJ ist?

Es macht auch einen Unterschied ob es ein Revier in der Pampa ist wo der Pachtschilling geringer ist oder ob es z.B. ein Brunftrevier ist. Vielleicht hat er es ja auch günstig verpachtet.

@Revierler

seinen Wald einfach einzäunen? glaube nicht, dass dies so einfach geht? Ist das dann nicht (auch) ein Jagdgehe - umfriedete Eigenjagd? Der genaue Wortlaut fällt mir grad net ein

Aber eines ist klar, wenn ich für etwas voll bezahle, würde ich auch niemand dulden der sich am WE mit Farbkugeln abschießt.

lg

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 12:30
von Revierler_old
Im Stmk. Jagdgesetz ist das geregelt. man kann sein Gklände vom Jagdrevier ausnehmen lassen, bekommt keinen Pachtschilling mehr aber auch keinen Wildschaden vergütet. In unserem Jagdrevier hat einer sein Grundstück auch eingezäunt und ein schönes Stück Wald abgegrenzt.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 14:33
von quildor82
Ich würde die Jäger rauswerfen, weil:
auf dem er selbst als Betreiber eines Paintball-Vereins das Spektakel veranstaltet


Da verdient er mit sicherheit mehr als an den Jägern.

Ausserdem kann er ja einen 150m Streifen als "Puffer" zwischen den Paintballern und dem Jagdrevier stehenlassen dann sollte es keine Probleme geben.

Re: OGH: Paintball im Wald beunruhigt Wild

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 18:43
von HS911
Wald einzäunen könnte aus mehreren Gründen problematisch werden.