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Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 17:06
von forrrexxx
Liebe PD-Gemeinde,
mir steht ein kurzer Auslandsaufenthalt bevor (ca. 3 Jahre) und ich werde meine beiden Kat. B Waffen wohl nicht mitnehmen können. Ich möchte die beiden Waffen aber auf jeden Fall weiterhin in meinem Besitz haben. Meine Wohnung in Ö muss ich jedoch aufgeben.
Darf ich die Waffen bei einem nahen Verwandten in Österreich aufbewahren, selbst wenn die Person über keine WBK verfügt? Ich würde dort für eine sichere Verwahrung sorgen - dh. ich montiere meinen Waffenschrank. Nur ich hätte den Code zum Öffnen. Selbstverständlich würde ich alles den Behörden melden.
Mögliches Problem: Da ich die Waffen zur SV besitze, wäre ja diese Begründung mit meinem Umzug ins Ausland hinfällig?
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!!
vielen lieben Dank!
forrrexxx
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 17:32
von sandman
Hallo,
Ich würde sie bei dem Büchser Deines geringsten Misstrauens auf Depot legen. Kostet nicht die Welt und ist sicher. Außerdem kannst Du sie Dir jederzeit abholen, wenn du im Lande bist.
Grüße
Sandman
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 19:18
von sparrow
Auf jedenfall zum Büchser auf Depot legen. Dort gibts die wenigsten Probleme. Über deine WBK brauchst du dir keine Sorgen machen da deine Begründung jetzt nicht mehr "stimmt" - genehmigt ist genehmigt.
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 20:09
von Promo
Bankschließfach geht auch und wäre rechtlich gedeckt.
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 20:14
von quildor82
Promo hat geschrieben:Bankschließfach geht auch und wäre rechtlich gedeckt.
Das heisst du bringst deine Waffe auf die Bank & holst das Ding dann wieder ab ??????
Stell ich mir grad lustig vor wie du in der Bank die Waffe auf die Theke haust:
"bitte einlagern für 2 Jahre mit dem 3% Zinssatz
Wieviel Munition ist dann im Magazin wenn ichs mit 15 Schuss einlagere ???"
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 20:38
von BigBen
Bei einem Schliessfach haust du garnichts auf die Theke....du wirst in den Schliessfachraum geführt und allein gelassen um deine Dinge einzusperren oder abzuholen.
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 22:39
von Promo
Ein Bankschließfach hat man damit niemand weiß was da drinnen ist, auch nicht die Bank. Siehe der Beschreibung von BB.
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Sa 24. Sep 2011, 13:33
von forrrexxx
Danke für die Tips! Die Glock würd ich ja noch ins Schließfach zwängen können, aber beim OA-15 wird´s bissl schwer
Das Problem bei beiden Verwahrungen (Depot u. Bank): Wenns darauf ankommt würd ich in beiden Fällen nicht zu den Waffen kommen

(die Banken haben dann geschlossen u. der Büma wahrscheinlich ebenfalls, oder darf nix mehr rausrücken..)
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Sa 24. Sep 2011, 14:42
von sandman
forrrexxx hat geschrieben:Danke für die Tips! Die Glock würd ich ja noch ins Schließfach zwängen können, aber beim OA-15 wird´s bissl schwer
Das Problem bei beiden Verwahrungen (Depot u. Bank): Wenns darauf ankommt würd ich in beiden Fällen nicht zu den Waffen kommen

(die Banken haben dann geschlossen u. der Büma wahrscheinlich ebenfalls, oder
darf nix mehr rausrücken..)
Das verstehe ich jetzt gar nicht! Die Waffe bleibt ja in Deinem Eigentum un d wird nur verwahrt.
Grüße
Sandman
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Sa 24. Sep 2011, 17:53
von the_law
wenn's ein kleiner, örtlicher büxxer ist hät ich die befürchtung das der in der zeit wo ich im ausland bin eventuell geschäftsunfähig wird, konkurs, krankeit, totesfall.
is mir passiert, und dann versuch mal das auf komision gegebene gewehr wieder aus der konkursmasse herauszuholen
eventuell käme auch eine "sicheitsverwahrung" bei der zuständigen exekutive in betracht.
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Sa 24. Sep 2011, 18:13
von Promo
Du kannst die OA15 ja auch zerlegen, sollte sich schon irgendwie ausgehen.
Dass die Polizei die Waffen in Verwahrung nimmt würde ich bezweifeln, mal abgesehen davon dass ich persönlich nicht möchte dass meine Privatwaffen für Exekutivbeamte zugänglich am Posten herumliegen würden.
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Sa 24. Sep 2011, 19:17
von Stickhead
Kennst du niemanden mit ein paar freien Plätzen? Hast du schon mit deiner Behörde gesprochen?
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Sa 24. Sep 2011, 21:42
von sandman
the_law hat geschrieben:eventuell käme auch eine "sicheitsverwahrung" bei der zuständigen exekutive in betracht.
Nie im Leben!
Erstens ist die Polizei dafür nicht ausgerüstet, sprich die haben gar keine Möglichkeit Waffen fachgerecht zu lagern und zweitens warum sollten die das auch tun, da ja keine Gefahr in Verzug ist.
Mal abgesehen davon, dass hier ja vom Thread Ersteller auch Bedenken bestehen, dass die Waffen im Ernstfall nicht mehr ausgegeben werden.
Grüße
Sandman
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Mo 26. Sep 2011, 08:48
von Stefan
forrrexxx hat geschrieben:Darf ich die Waffen bei einem nahen Verwandten in Österreich aufbewahren, selbst wenn die Person über keine WBK verfügt? Ich würde dort für eine sichere Verwahrung sorgen - dh. ich montiere meinen Waffenschrank. Nur ich hätte den Code zum Öffnen. Selbstverständlich würde ich alles den Behörden melden.
ja, das darfst du. brauchst keinem büma für das depo legen was zahlen, dafür, dass dann irgend welche kunden mal anschauen dürfen, ev. auch mal ein paar schuss probieren dürfen, weil ev. wollens ja auch sowas (anm.: gängige praxis bei einem bekannten büma, bei dem einiges auf lager gelegt wird).
wo dein safe steht ist für die behörde irrrelevant. du darst der einzige mit zugriff sein und es soll einbruchshemmend sein. also nix mit gartenhütte, sondern fester bebauung.
mfg stefan
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Verfasst: Mo 26. Sep 2011, 09:06
von Varminter
Stefan hat geschrieben:forrrexxx hat geschrieben:Darf ich die Waffen bei einem nahen Verwandten in Österreich aufbewahren, selbst wenn die Person über keine WBK verfügt? Ich würde dort für eine sichere Verwahrung sorgen - dh. ich montiere meinen Waffenschrank. Nur ich hätte den Code zum Öffnen. Selbstverständlich würde ich alles den Behörden melden.
ja, das darfst du. brauchst keinem büma für das depo legen was zahlen, dafür, dass dann irgend welche kunden mal anschauen dürfen, ev. auch mal ein paar schuss probieren dürfen, weil ev. wollens ja auch sowas (anm.: gängige praxis bei einem bekannten büma, bei dem einiges auf lager gelegt wird).
wo dein safe steht ist für die behörde irrrelevant. du darst der einzige mit zugriff sein und es soll einbruchshemmend sein. also nix mit gartenhütte, sondern fester bebauung.
mfg stefan
Problematisch
könnte es werden, wenn er innerhalb der nächsten drei Auslandjahre die wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung hat...
