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Böller

Verfasst: So 23. Okt 2011, 14:09
von gipflzipfla
http://kaernten.orf.at/news/stories/2506581/

Zitat:

"Böller gezündet: Verbrennungen erlitten

Beim Hantieren mit Schwarzpulver ist ein 19 Jahre alter Mann in Diex schwer verletzt worden. Er hatte einen selbst gebastelten Böller zünden wollen, dabei explodierte das Schwarzpulver. Er erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht und an den Unterarmen.

Im Zuge einer Geburtstagsfeier wollte der 19-Jährige seinen Bekannten mit einem Böllerschuss überraschen. Gegen Mitternacht verließ er mit seiner Freundin die Feier im Gasthaus und ging nach draußen auf den Parkplatz. Dort wollte er den selbst gebastelten Böller zünden.
Feuerzeug entzündete verschüttetes Pulver

Er befüllte den Zündkörper mit Schwarzpulver. Ein Teil des Zündstoffs landet am Boden. Als er mit dem Feuerzeug nachsehen wollte, explodierte das Pulver. Der Mann erlitt schwere Verbrennungen am Gesicht und an den Händen.
Freundin rief Rettung

Seine Freundin brachte ihn zum nahe gelegenen Elternhaus und alamierte die Rettung. Der 19-Jährige wurde ins Klinikum Klagenfurt gebracht. Derzeit befindet er sich auf der Abteilung für plastische Chirurgie. Sein Zustand ist laut Ärzten stabil."

is nit so ungfährlich, so a Böller.... :doh:

Re: Böller

Verfasst: So 23. Okt 2011, 14:32
von BigBen
Vor allem der Satz " Ein Teil des Zündstoffs landet am Boden. Als er mit dem Feuerzeug nachsehen wollte...."...kein weiterer Kommentar nötig...

Re: Böller

Verfasst: So 23. Okt 2011, 14:46
von Charles
Das wundert mich.
Ich habe des öfteren, aus Neugier, versucht und experimentiert, loses Schwarzpulver unterschiedlicher Mengen und auch unterschiedlicher Körnung mit dem Feuerzeug anzuzünden.

Gebrannt bzw. entzündet haben die unterschiedlichen Schwarzpulversorten erst nach mindestens 10 Sekunden mit der Feuerzeugflamme hinhalten. Interessant.

Re: Böller

Verfasst: So 23. Okt 2011, 16:54
von sandman
@Charles: Bei Dir bin ich mir auch sicher, dass es sich um Schwarzpulver gehandelt hat. Wer weiß, ob der nicht ein paar Schrotpatronen oder Feuerwerkskörper aufgemacht hat, oder sonst irgend einen Blödsinn unternommen hat (zB Unkraut-EX).

Grüße

Sandman

Re: Böller

Verfasst: So 23. Okt 2011, 17:11
von Charles
@ Sandman: Jetzt, wo Du es sagst. Der Typ muß seinen Böller aus dem Inhalt der unterschiedlichsten Feuerwerkskörpern sowie auch unbekannte Stoffe zusammengemixt haben, na dann ist das klar, daß sowas sofortigst in die Luft geht :!:

Re: Böller

Verfasst: So 23. Okt 2011, 23:44
von Salem
Ein fester Plirz halt, geschieht ihm recht, null Mitleid.

Re: Böller

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 07:46
von Capulus
oder du fährst mit den kleinen Feuerzeugbrennern ran, da entsteht genug Initialhitze

dennoch megadoof

Re: Böller

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 10:48
von Varminter
Salem hat geschrieben:Ein fester Plirz halt, geschieht ihm recht, null Mitleid.



Darwin´s Auslese gilt eben auch für Kärntner :!:

Jeder Schwachkopf, :tipphead: der so etwas abzieht, schadet uns seriösen Jägern/Schützen/Wiederladern leider enorm, weil schnell nach einem Verbot (zb. von Schwarzpulver) geschrien wird.

Re: Böller

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 15:16
von CCNIRVANA
Das erinnert irgendwie an:

"Plötzlich hat sich ein Schuss gelöst!" ob beim Reinigen (Jäger) oder der Freundin zeigen (Friseur).

--> Eindeutig ein mangelhafter/ungenügender Umgang mit Waffen (in diesem Fall Feuerwerkskörper).

mfg
Chris

Re: Böller

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 15:28
von rhodium
Stichwort Unkraut-Ex .... ist mittlerweile auch nicht mehr in der Urform erhältlich (EU und Sicherheitswahn sei Dank).

Re: Böller

Verfasst: Mo 24. Okt 2011, 15:40
von rubylaser694
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _I_131.pdf
Verlässlichkeit
§ 16. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. pyrotechnische Gegenstände oder Sätze missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird oder
2. mit pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen nicht sachgemäß umgehen oder diese nicht
sorgfältig verwahren wird oder
3. pyrotechnische Gegenstände oder Sätze Menschen überlassen wird, die zum Besitz derselben
nicht berechtigt sind oder
4. den aus diesem Bundesgesetz, darauf beruhenden Verordnungen oder Bescheiden sich
ergebenden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen wird.

Nichtgewerbliche Herstellung und Delaborierung
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne
Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.

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