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Munitionsmenge melden

Verfasst: Di 1. Nov 2011, 22:51
von eXistenZ
Bei einer Muni-Lagerung ab 5.000 in einem "räumlichen Naheverhältnis" muss man eine Meldung machen.

Was wird hierbei als "sichere Verwahrung" anerkannt? Normaler Waffenschrank ausreichend?

Gibts außer der 5.000er Grenze noch andere Meldunggrenzen? Also ist wenn man die 5.000er ordnungsgemäß meldet und man einem Monat später mit einem Muni-Schnäppchen konfrontiert wird und auf 10.000 oder 20.000 aufstocken will eine erneute Meldung fällig?

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Di 1. Nov 2011, 23:06
von BigBen
Bei jeder Verdopplung (10.000, 20.000, 40.000 usw.) ist eine erneute Meldung fällig! Normaler Waffenschrank sollte ausreichend sein.

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Di 1. Nov 2011, 23:21
von gewo
BigBen hat geschrieben:Bei jeder Verdopplung (10.000, 20.000, 40.000 usw.) ist eine erneute Meldung fällig! Normaler Waffenschrank sollte ausreichend sein.



hallo

wenn man das gesetz durchliest eigentlich nicht
aber zb in wien wird das - zumindestens von einzelnen SBs - so beauskunftet

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Di 1. Nov 2011, 23:33
von BigBen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

In einem Erlaß vom Oktober 2002 die Rechtsansicht, „daß jedenfalls bei Bereithalten von zumindest 5.000 Schuß Munition, unabhängig von Art und Kaliber, diese Meldeverpflichtung gemäß § 41 WaffG gegeben ist“

Du hast insofern recht, dass im §41 im Schlusssatz Munition nicht nochmal explizit aufgeführt ist, es kann aber schon durch die vorhergehende Formulierung in der 20 oder mehr Schusswaffen und Munition in großen Umfang gleichgesetzt werden herleiten dass die Verdopplungsregel auch bei der Muni greift. Ich würde auf jeden Fall kein Risiko eingehen, und Verdopplungen melden...aber von so Muni-Mengen kann ich eh nur träumen :-D

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 09:39
von Stickhead
Ist auch bei uns so, wie gewo sagt.

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 09:59
von KGR84
Geht es dabei um dein einzelnen Waffenbesitzer, oder um den Lagerort?

Wenn ich jetzt nicht alleine in einem Haushalt wohne, und beide ein Waffenrechtliches Dokument besitzen, muss ich dass dann melden, wenn man mit der Summe an Munition beider WBK-Besitzer diese 5000er Grenze überschreitet, oder müssen beide das jeweils einzeln melden, wenn sie diese Grenze überschreiten?

Im Gesetzt ist es ja so definiert, dass man es melden muss auch wenn der Besitz der Munition auf mehrere Personen verteilt ist, denn das räumliche Nahverhältnis, ist ja von Besitzverhältnissen unabhängig. Aber wer von beiden meldet es dann? Der der mehr hat, oder is das eh wurscht?

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 10:01
von Stickhead
Ich würde sagen beide :)

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 10:13
von BigBen
Es geht um das räumliche Naheverhältnis...dabei ist es unerheblich wem die Muni gehört!

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 10:50
von Varminter
BigBen hat geschrieben:Es geht um das räumliche Naheverhältnis...dabei ist es unerheblich wem die Muni gehört!



Stell dir einen Wiener Genossenschaftsbau vor, mit 50 Hardcore-PD´lern als Mietern... :whistle:

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 10:54
von HS911
BigBen hat geschrieben:Bei jeder Verdopplung (10.000, 20.000, 40.000 usw.) ist eine erneute Meldung fällig! Normaler Waffenschrank sollte ausreichend sein.


Was passiert wenn ich zuerst nur kleine (<5000) Mengen habe und dann z.B. 20k kaufe?
Woher soll ich wissen, wie viel Munition andere Personen im Haushalt lagern?

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 12:12
von Promo
Munition ist nur eine einmalige Meldung, bei Verdoppelung ist es nicht notwendig nochmals zu melden (Gesetz bezieht sich bei der Verdoppelung ausdrücklich auf Schusswaffen).

Die Vorschriften dazu seitens vom Amt wie ich sie kenne lautet auf antistatischen Boden und brandhemmend geschützt.

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 12:25
von gewo
KGR84 hat geschrieben:...denn das räumliche Nahverhältnis, ist ja von Besitzverhältnissen unabhängig. Aber wer von beiden meldet es dann? Der der mehr hat, oder is das eh wurscht?


hi

laut auskunft meiner waffenbehoerde gilt das raeumliche naheverhaeltnis

wenn du also 4500 schuss im schrebergartenhaeuschen hast (was nur unter bestimmten bedingungen moeglich ist), 4000 schuss zuhause und 4500 schuss in deiner firma (die entweder dir gehoert oder wo du die erlaubnis dazu hast) und wenn diese drei oertlichkeiten nicht in einem raumlichen zusammenhang stehen dann brauchts du laut der auskunft die ich erhalten habe unter diesen voraussetzungen keine meldung zu machen

sehr wohl noetig ist die meldung wenn in einem grossen einfamilienhaus vater, mutter und zb ein (mind 18 jaehriger) sohn munition lagern und deren mengen (egal ob schrot, KK, buechse ect) in summe 5000 schuss erreichen

ein definitionsgemaesser grenzfall den ich ad hoc nicht beantworten koennte ist das "echte" zweifamilienhaus, also gemeinsamer eingang und vorraum aber zwei getrennte wohneinheiten, da waere ich dzt ratlos was da gilt ..

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 12:33
von KGR84
Ja und wer muss dann melden?

Und wie sieht es in Kombination mit Wiederladeutensilien aus? Ja ich weiß da gibt ne Menge von Schießpulver, aber Projektile, Hülsen und Zündhütchen spielen die da auch ne Rolle. Und muss man dann z.B. Munition (Bsp 4000 Schuss) und Schießpulver (was darf man da haben 5kg???) wenn man da auch knapp darunter ist auch Melden, oder werden die auch irgendwie addiert?

Re: Munitionsmenge melden

Verfasst: Mi 2. Nov 2011, 12:40
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Ja und wer muss dann melden?
Und wie sieht es in Kombination mit Wiederladeutensilien aus? Ja ich weiß da gibt ne Menge von Schießpulver, aber Projektile, Hülsen und Zündhütchen spielen die da auch ne Rolle. Und muss man dann z.B. Munition (Bsp 4000 Schuss) und Schießpulver (was darf man da haben 5kg???) wenn man da auch knapp darunter ist auch Melden, oder werden die auch irgendwie addiert?


hallo

interessante frage
umgekehrt ist sie leicht zu beantworten
wenn aufgrund der lebenserfahrung angenommen werden kann dass die drei beteiligten (und das ist bei vater-mutter-kind wohl zweifellos so) wussten dass die menge in summe ueberschritten wird gibt es aerger fuer alle drei..
wer sich den spass machen will im verfahren dann beweisen zu wollen dass er mit den eltern mit denen er im gemeinsamen haushalt wohnt so wenig redet dass er nicht wusste dass die auch .... naja, viel spass ...

pulvermenge ist seit 1.1.2011 geregelt durch das neue sprengmittelgesetzt, soweit ich weiss sind 10kg frei, unter bestimmten voraussetzungen 26kg, keine ahnung ob pro "ort" oder "person", musst selber nachlesen ...

zuendhuetchen, huelsen und projektile spielen dzt noch garned (?) mit soweit ich weiss
fuer die wird es erst ab mitte 2012 interessant, aber nicht wegen der lagerung sondern wegen export ect, genauso wie sonstige waffenbestandteile wie schaefte, magazine , visiere und im prinzip jeder andere nicht in anderen industrienormen genormte bestandteil von waffen aller art ..