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Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 08:28
von evo86
Lt. BGH muss man den Angreifer neuerdings nichtmal mehr sehen um in Notwehr zu handeln.
Das sieht mir fast so aus als hätte der Hr. Richter schiss ebenfalls auf der Abschussliste zu landen.
Anders kann ich mir das Urteil nicht erklären.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 78,00.html

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 09:05
von BigBen
Stichwort Putativnotwehr...im Prinzip begrüßenswert, dass sowas auch für den normalen Bürger gilt und nicht nur für die Exekutive. In diesem konkreten Fall aber leider in einer äußerst blöden Konstellation: Hells Angel Rocker erschiesst Polizisten :-(

Der Hells Angel ist sicher alles andere als ein Unschuldslamm...aber stell dir vor du bist mitten in einem Bandenkrieg, jemand werkelt an deiner Tür rum und versucht sie aufzubrechen...du gibst zu erkennen dass du sie entdeckt hast und die versuchen immer noch reinzukommen - ohne sich als Polizisten zu erkennen zu geben (!). So wurde es zumindest von den Medien kolportiert und der Richter scheint es geglaubt zu haben. Man muss also nicht erst angeschossen werden um sich wehren zu dürfen...aber wie gesagt, in diesem konkreten Fall eine wirklich bedauernswerte Konstellation.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 09:18
von Expat
Hm, ich fand das Urteil zunächst auch "eher positiv", aber ich befürchte das es für LWB in Deutschland (oder auch auf LWB in A) nicht übertragbar ist.
Niemand von uns Normalsterblichen dürfte so konkret (hier: Bandenkrieg) begründen können, warum ein potentiell tödlicher Angriff auf Leib und Leben zu erwarten ist, der einen Schusswaffeneinsatz rechtfertigt.

Dennoch: Tragische Situation, aber sehr rechtsstaatliches Urteil - was gut ist, auch wenn es in diesem Fall etwas bitter schmeckt.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 09:21
von gewo
BigBen hat geschrieben:Stichwort Putativnotwehr...im Prinzip begrüßenswert, dass sowas auch für den normalen Bürger gilt ..


hallo

soweit ich weiss gibt es den begriff der putativnotwehr in AT nicht

bei uns waere das eindringen der exekutive KEIN angriff gewesen da rechtmaessig
gegen rechtmaessiges eindringen "gilt" weder notwehr noch nothilfe
auch dann wenn der schuetze es nicht wusste (verbotsirrtum)

der schuetze haette hier in AT - nach meinem wissenstand - keine chance gehabt einer verurteilung zu entgehen

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 09:38
von haunclesam
Bei uns wäre er sicher dran! .. Obwohl sich due Polizisten meines wissens ja zu erkennen geben müssten!? So nach dem Motto "Polizei, AUFMACHEN!" ... Zumindest nachdem der Hausbesitzer ja schon erkennen hat lassen, dads er sue bemerkt hat

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 09:39
von pointi2009
doch Putativnotwehr gibt es im § 8 StGB (Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes), die Frage zu klären ist immer nur:

BGH vom 06.01.1975, 4 StR 585/74; Veröff: MDR 1975,36 hat geschrieben:Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung nicht mehr tun, als der in wirklicher Notwehr Handelnde es darf.


wie von gewo schon geschrieben wurde, wäre eine solche Situation in AT -"Eindringen der Exekutive ist kein Angriff" - aber keine Rechtfertigung zur Notwehr. In AT bekommst sicher eine heftige Strafe aufgebrummt.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 09:42
von evo86
Niemand von uns Normalsterblichen dürfte so konkret (hier: Bandenkrieg) begründen können, warum ein potentiell tödlicher Angriff auf Leib und Leben zu erwarten ist, der einen Schusswaffeneinsatz rechtfertigt.


Sag das nicht.
Ich hab letztes Wochenende bei meinem Haus Vorbereitungsarbeiten für einen geplanten Einbruch gefunden.
Jetzt bin ich zwar in ständiger Alarmbereitschaft aber ich kann trotzdem nicht den Briefträger oder sonst wen, durch die geschlossene Tür hindurch erschießen :tipphead:
Vorallem verstehe ich diesen Satz nicht ganz:
Da der Angeklagte von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" zu schwächen.


Vielleicht gehts nur mir so, aber solange das Ziel nicht 100% identifiziert ist hat nichtmal der Finger was am Abzug verloren.
Wo ist das Problem wenn man in Ausreichendem Abstand zur Haustüre in Stellung geht und die Tür durch Kimme und Korn beobachtet. Bis die Typen ganz durch die Tür durch sind, hab ich genügend Zeit das Ziel zu scannen und es zweimal Blitzen zu lassen.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 10:03
von Abbath
Das Urteil ist natürlich a Witz. Krimineller erschiesst Polizisten, der Ihn dingfest machen soll, durch geschlossene Tür.

Darf der Richter halt gratis die clubeigenen Bordelle und Bars besuchen?
Oder verschwinden jetzt die tättowierten Kerle vom Eingang der Schule seiner Kinder?
Aber sind ja alles nur nette Motorradonkels. Die tun keinem was, wenn man sie nicht provoziert. Leben und Leben lassen. :roll:

SEK meldet sich bei solchen Figuren normalerweise nicht vorher an. :o
Die verschaffen sich Zutritt zur Wohnung und rennen dann "POLIZEI POLIZEI" brüllend durch die Wohnung und werfen alles und jeden zu Boden, weil sie berechtigte Bedenken haben erstochen/erschossen zu werden.
In diesem Fall is das halt mal schiefgegangen. Wird aber nichts grundsätzliches an der Vorgehensweise von SEK Beamten ändern.


Was lernt der Kriminelle daraus? "Knall Leute immer durch die Tür ab.
Denn wenn jemand erstmal drin is, machst dich strafbar."

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 10:37
von haunclesam
Aber wenn man mal außer acht lässt bei wem das ganze war, also einem Hells Angels Mitglied, sieht die Sache doch ganz anders aus:
Wenn ich am frühen Morgen feststelle das sich jemand an meiner Tür zu schaffen macht, und diese Personen ihre Tätigkeiten weder einstellen (wie es Einbrecher tun würden) oder sich zu erkennen geben (wie es Polizisten müssten) nachdem ich ihnen klar gemacht habe, dass ich sie bemerkt habe, müsste ich auch annehmen das mir diese Gestalten nach dem Leben trachten...

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 10:49
von haunclesam
möchte nur hinzufügen, dass ich natürlich weder die Tat noch den Freispruch gutheiße, aber ich kann nich sicher sagen wie ich in der Situation gehandelt hätte wenn es um mein Leben und meine mir anvertraute ginge...

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 11:30
von pointi2009
Problem ist nur, wenn es wirklich Leute sind, die mir nach dem Leben trachten, ich denen aber vorher mit Waffe im Anschlag den Zutritt ermögliche, welche Chancen hab ich dann noch, falls ich dann schiesse, sich die erste Person aber durch Körperschutz wehren kann?! Also grundsätzlich ist ja die Aussage: "Kampfposition schwächen muss er nicht durch Warnschuss" ja nachvollziehbar.

Dass ein Freispruch erwirkt wurde ist dann aber dennoch ein Witz. Wie geschrieben, öffnet dieses Urteil gewissen Personen Tür und Tor, wenn auch bei denen eine Razzia ansteht. Frei nach dem Motto "Zuerst schiessen, dann Fragen"

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 11:34
von Stickhead
Bekommt er wenigstens eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz oder hat er ein "Bedürfnis" glaubhaft machen können? :shifty:

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Mo 7. Nov 2011, 13:17
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Bekommt er wenigstens eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz oder hat er ein "Bedürfnis" glaubhaft machen können? :shifty:


hi

er hatte das teil legal
durfte sie auch fuehren
sicherheitsgewerbe ...

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Di 8. Nov 2011, 15:11
von Das_Frettchen
Der einzige Fehler dem ich dem Schützen anmaßen kann ist das er keinen Warnschuß abgegeben hat. Und wenn sich die Polizei nicht zu erkennen gibt/geben will obwohl die schon bemerkt worden ist, ist dies ihr Fehler. Den Freispruch finde ich teils schon richtig.

Re: Durch geschlossene Tür Polizisten erschossen - Notwehr !

Verfasst: Di 8. Nov 2011, 16:09
von BigBen
Was den Beamten auch hoch anzurechnen ist ist, dass sie vor Gericht zugegeben haben, dass sie sich nicht zu erkennen gegeben haben, sonst hätte das Urteil sicher anders gelautet.