Transport von Kat. B Waffen
Verfasst: Mo 14. Nov 2011, 17:08
einen guten abend wünsch ich!
steht im gesetzt irgendwo wie der transport in geschlossenem behältnis einer KAT b auszusehen hat?
im besonderen: kanns zb auch eine geschlossener aktenkoffer sein? oder sonst irgend ein anderes verschließbares behältnis? egal welcher form?
ich frage deswegen: eine waffe darf ja nicht nach einem anderen gegenstand aussehen, sonst ist sie KAT a. "versteckte waffe" eben.
was ist nun, wenn eine waffe in einem behältnis transportiert wird, das ursprünglich für etwas anderes vorgesehen war?
zb transport von akten?
oder transport von geldscheinen? (da gibts ja ganz spezielle boxen im bankbereich)
steht irgendwo, welche qualifikationen das ding haben muß oder sind der phantasie da keine grenzen gesetzt, solange dem gesetzestext genüge getan wird?
vielen dank.
lg gemein wie 10
steht im gesetzt irgendwo wie der transport in geschlossenem behältnis einer KAT b auszusehen hat?
im besonderen: kanns zb auch eine geschlossener aktenkoffer sein? oder sonst irgend ein anderes verschließbares behältnis? egal welcher form?
ich frage deswegen: eine waffe darf ja nicht nach einem anderen gegenstand aussehen, sonst ist sie KAT a. "versteckte waffe" eben.
was ist nun, wenn eine waffe in einem behältnis transportiert wird, das ursprünglich für etwas anderes vorgesehen war?
zb transport von akten?
oder transport von geldscheinen? (da gibts ja ganz spezielle boxen im bankbereich)
steht irgendwo, welche qualifikationen das ding haben muß oder sind der phantasie da keine grenzen gesetzt, solange dem gesetzestext genüge getan wird?
vielen dank.
lg gemein wie 10