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Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 14:49
von Lichtgestalt
Habe gestern mit Erstaunen eine Anonymverfügung wegen "Halten u. Parken in einer Ladezone ohne Ladetätigkeit" erhalten.
Soweit wäre das nichts besonderes, aber

1. ich musste zuerst googlen, da ich weder wusste das es diese Strasse in Wien überhaupt gibt und das die im 14. Bezirk liegt.
2. ich zu dieser Zeit im Büro war. Unser Zeiterfassungs- und Zutrittssystem ist da gnadenlos.
3. und das Wichtigste dabei, das "Fahrzeug" ist mein Motorradanhänger, der ja nicht allein in der Gegen herumfahren kann
4. der Anhänger versperrt (via Kupplungsschloss) in meiner Garage stand
5. keine Dritten, außer mir das Ding benutzen (dürfen :mrgreen: )

So jetzt frage ich an die juristisch erfahrenen PD'ler ob ich mich mit unseren Behörden anlegen soll (die Unschuldsvermutung gilt ja nur für den KHG ;) ) und ich eine reele Chance habe keine Strafe zu zahlen oder ob ich einen Bauernsieg erlange wenn ich es drauf ankommen lasse und eine Anzeige riskiere, die mich mehr als die 35€ kosten werden. (lt. ÖAMTC-Juristen, der wirklich keine Hilfe war ca. das 3-Fache - das nenn ich Rechtsstaat)

Hat jemand unter uns schon so eine Geschichte erlebt und was würdet ihr tun?

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 14:59
von hungarus_old
Ich bin weder Jurist noch erfahren ;) aaaaber:
Tippe auf Vertipper. Würde auf Kulanz spielen, und erst mal Fragen was der da abgestraft hat. Wahrscheinlich können sie dir das nicht sagen und dann würde ich ihnen halt erklären was die Sachlage ist.

Sowas kann passieren.
(Will damit aber nicht die Parkraumbewirschtaftung beschützen... das sind Vampire. Ein bisschen Blut darf man sich ja zurückholen :-D )

edith: vorallem müssen sie ja genau deshlab Fahrzeug"details" (zumindest Marke/Type also Opel/Kombi und farbe) mit auf den Zettel schreiben.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:07
von Centershot
So etwas hatte ich auch einmal am Hals...
Mit Sicherheit war ich am beanstandeten Tag nicht in der Gegend unterwegs. Ich bin daher zur zuständigen Behörde gegangen und habe ersucht zu überprüfen welches Fahrzeug (Type/Farbe) da "aufgeschrieben" wurde, das muss auf der Anzeige vermerkt sein.
Und siehe da, ein blauer Mazda wurde da zusammen mit meinem Kennzeichen beanstandet. Und den kann man sicher nicht mit einem weissen Toyota Landcruiser verwechseln.
Die Anzeige wurde zurückgezogen, alle Gespräche waren sehr nett, ich hatte das Gefühl dass man wirklich bestrebt war ein Unrecht wieder auszubügeln.
In Deinem Fall müßte ja der Anzeiger vermerkt haben dass es sich um einen Anhänger ohne Zugfahrzeug handelt...und der war ja in Deiner Garage geparkt.
Also - hingehen - und nett mit Deinen Argumenten kommen - die Sache wird sich aufklären!
Centershot

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:20
von Revierler_old
Einfach binnen der Frist eine Entgegnung schreiben und die Sache ist erledigt.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:22
von Thule
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:23
von warbird
Hatten wir auch erst vor kurzem, wir haben sofort widersprochen, es würde überprüft und des Fehler erkannt.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:31
von Armalito
ganz einfach:

bei der ausstellenden behörde anrufen und dann kannst du´s normalerweise unbürokratisch am tel. klären.

war bei mir genauso. hatte mein fahrzeug angeblich wo abgestellt wo ich wohl noch nie in meinem leben war und bekam einen strafzettel nach hause.

als ich dort anrief musste ich garnicht viel erklären-> die hatte gleich zur hand das ich ein anderes fzg als das zu bestrafende hatte. musste auch garnix beweisen o.ä.

war gleich vom tisch und gut war´s.

ich sag´s mal so: die probierens halt einfach, auch wenn kennzeichen und fzg nicht übereinstimmen...

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:44
von KGR84
Also was den Rechtsstaat Österreich angeht, den kannst du mal vergessen, ist nur die Frage, wie einsichtig der/die SachbearbeitIn ist, und wie gut dein Anwalt ist.


Ich habe letztes Jahr eine Anonymerfügung bekommen, weil ich angeblich eine orange Ampel missachtet habe.

War eine halbe Stunde nach meiner Stechzeit, zu der ich in der Arbeit ausgestochen habe. Ist aber eh nebensächlich, da ich jetzt eh schon in der nächsten Instanz bin, und mich nach dem Zeitpunkt wann ich ausgestochen habe, und einem Beweis dafür noch keiner gefragt hat.

Punkt ist, dass ich vom Stechautomaten bis zum Auto ca. 10 min geh, das im Dez. war, wo ich 100% Eiskratzen musste, und das ganze ca. 45min von meinem Arbeitsplatz weg, IN DER NÄHE von meinen Arbeitsweg gewesen sein soll.

Nachdem die Anonymverfügung zu nem Verwaltungsstrafverfahren geworden ist (gegen eine AV ist ja bekanntlich kein Rechtsmittel gültig) habe ich die Möglichkeit bekommen schriftlich eine Erklärung abzugeben die als Einspruch dient. Dies habe ich gemacht, mit der Begründung, dass sich das 1. zeitlich nicht ausgeht, die mir vorgeworfene Örtlichkeit befahren zu haben 2. ich dort nicht gefahren bin (ich führe ein Fahrtenbuch und habe dies auch angegeben) und 3. das es sich nicht einmal ausgehen würde dort hinzukommen, wenn ich auf die Minute von der ausloggung aus dem Zeitsystem in der Arbeit, dort mit dem Auto weggefahren wäre. Außerdem wäre das für mich ein „im Kreisfahrenumweg“ wenn ich dort gefahren sein sollte. Daher habe ich einen Antrag auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahren gestellt.

Schlussendlich habe ich 3 Stellungnahmen verfasst, da immer die gleiche Aussage zurück gekommen ist, dass die Beweisaufnahme (haha) ergeben hat, das der Beamte etwas anderes behauptet, und da er Beamter ist und man ihm vertrauen kann stimmt das was er sagt. Abgesehen davon, dass ich jedes Mal wenn ich von der verrückten Sachbearbeiterin angeschrieben wurde, ein anderes Auto, mit einer anderen Farbe und einem anderen Kennzeichen hatte, interessierte sie nicht eine Sekunde, dass ich meine Aussagen mit Beweisen belegen konnte, und ihr zu Beginn angeboten habe ihr diese vorzuzeigen, und im späteren Verlauf nahegelegt habe, ihr diese zu zeigen. Sie hat darauf nicht mal reagiert und davon keine Notiz genommen. Habe jedes Mal nur eine Straferkenntnisses zugesendet bekommen, in der die Sachbearbeiterin als Bewies die Aussauge „des besonders
geschulten Organ der Straßenaufsicht“ anführte. Von meinen Beweisen war kein Wort dabei.

Zwischendurch, nachdem ich bereits zweimal an die Behörde geschrieben hatte, dass ich mir meinem Auto zu dem Zeitpunkt diese Örtlichkeit nicht befahren haben konnte, bekam ich eine Lenkererhebung, für den genannten Zeitpunkt.

Schlussendlich habe ich gegen das Straferkenntnisses Berufung eingelegt, und somit ist das Verwaltungsstrafverfahren in die nächste Instanz weitergegeben worden. Das war vor 3 Monaten, seit dem habe ich nichts mehr gehört.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 15:58
von Thule
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Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 16:43
von mgritsch
@KGR: alles vor der lenkererhebung ist belangloses geplänkel ohne echte rechtliche folgen im verwaltungsstrafverfahren.
wenn du dich lange genug hinauszögerst und keine persönliche verfolgungshandlung gegen den (mutmaßl.) täter dabei rauskommt, dann ist das verfahren 6 monate nach tatbegehung so oder so einzustellen - schlicht und ergreifend verjährt. eine erfreuliche schutzmaßnahme um verwaltungsgerichte vor überflutung zu bewahren... wann nach dem tatzeitpunkt kam die lenkererhebung genau? wenn das 6 monate nach tatzeitpunkt liegt, dann kannst jetzt auf eine einstellung wegen verjährung pochen ;)

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 18:15
von gewo
KGR84 hat geschrieben:...Ist aber eh nebensächlich, da ich jetzt eh schon in der nächsten Instanz bin, und mich nach dem Zeitpunkt wann ich ausgestochen habe, und einem Beweis dafür noch keiner gefragt hat....


hallo

achtung!
DU bist verpflichtet beweise von dir aus, ohne aufforderung so bald als moeglich in verfahren anzubieten oder vorzulegen

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 18:44
von BigBen
Er hat doch eh die ganze Zeit Beweise angeboten, nur wars denen wurscht...aber ich denk das verjährt sowieso.

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 19:08
von josephiner
Sachen gibts :shock:

Wünsch dir viel Erfolg bei der Aufklärung!

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 21:14
von Hermann
Hallo Lichtgestalt !

Wenn du die Anonymverfügung, einzahlst ist in dieser Angelegenheit alles gelaufen.

Soweit ich weis, und schon des öfteren erlebt habe, wenn du die Anonymverfügung nicht
einzahlst kommt eine Lenkererhebung. Auf die mußt du binnen 14 Tage reagieren. Darauf
wird eine Strafverfügung ausgestellt. Gegen die du auch wieder binnen 14 Tage Einspruch
erheben mußt. Das geht dann einige Male so hin und her, da steht mal was von Beweiserhebung
usw. drin. Wenn du immer Einspruch erhebst, gehts dann zum Unabhängigen Verwaltungssent,
denn hat soweit ich weis jedes Bundesland. Gegen dieses Urteil kannst nicht berufen da ist nur
eine Verwaltungs - oder Verfassungsgerichtshof Beschwerde zulässig. Die muß dann aber von
einem Anwalt unterschrieben sein und das kostet auch was. Der Unabhängige Verwaltungssenat
kann dich dann in dieser Angelegenheit vorladen. Da hast dann Parteienstellung kommt aber
wegen sowas nicht leicht vor. Die Einsprüche kannst aber auch mit Fax oder im Internet machen.
Das ist nicht so Aufwändig als wenn du wegen sowas zum Amt mußt. Also ich würde an deiner
Stelle es darauf ankommen lasen.

Lg Hermann

Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen

Verfasst: Mi 16. Nov 2011, 21:41
von martin01
meinem Vater ist das auch mal passiert. (vor einigen Jahren)

Im Endeffekt ist rausgekommen das "sein" Kennzeichen DOPPELT ausgegeben wurde...
Frag da mal nach, auch sowas kann anscheinend passieren!?