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Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 22:15
von Dandy
ich hätte eine Frage betreffend Waffenschrank / Verwahrung.

Ich habe einige Wangwaffen die ich sichtbar verwahren möchte. Am liebstem Wäre mir an der Wand, aber das is ja so ne Sache. Waffenschränke aus Bleck in den unterschiedlichen Sicherheitstufen sind ja aus dem Baumarkt bekannt.

Wie sieht es aus wenn ich mir so einen Waffenschrank kaufe, wie sie viele Jäger haben?
Rech zierlich aus Holz, mit Glastüren und einen kleinem Schlüsserl zum Versperren. Ich habe einen mit 10-15 Plätzen für LW gesehen. Ist ja eigentlich nicht wirklich sicher verwahrt, kann es da mal Probleme geben, wenn man mal die 20 Stk. Marke knackt und dies der Behörde meldet?

mfg
Dandy

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 23:54
von Vintageologist
Ich hab da schon unterschiedlichste Dinge gehört. Kommt wohl sehr auf die Behörde an, die das kontrolliert und auf die Waffen, die man besitzt. Rein rechtlich musst du ja nur dafür sorgen, dass ein unmittelbarer, unbefugter Zugriff nicht möglich ist. Ab wann das der Fall ist, obliegt leider dem Ermessen der Behörden.

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: So 20. Nov 2011, 00:14
von KGR84
Vintageologist hat geschrieben:
...

Ab wann das der Fall ist, obliegt leider dem Ermessen der Behörden.


Eigentlich nicht, weil es im Gesetz ja klar definiert ist. Ob die Behörde damit zufrieden ist oder nicht, liegt in der Tat an der jeweiligen Behörde, aber laut gesetz wäre eine Glastüre genau so zulässig wie eine Holz- Stahl- oder Blechtüre. Hauptsache versperrbar. Wenn es der Behörde nicht passt können die Burzelbäume schlagen oder nen Handstand machen, was im Gesetz definiert ist, kann eine Behörde nicht einfach ignorieren.

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: So 20. Nov 2011, 09:43
von sandman
Solange die Türe verschließbar ist, gilt es als ausreichend. Wenn DU auf Nummer Sicher gehen möchtest, dann kannst Du noch Abzugsschlösser montieren, oder ein gummiertes Drahtseil durch die Abzugsbügel ziehen, dass auf beiden Seiten gut gesichert ist (zB verscharubt und mit Schloss)

Grüße

Sandman

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: So 20. Nov 2011, 20:39
von Vintageologist
KGR84 hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:
...

Ab wann das der Fall ist, obliegt leider dem Ermessen der Behörden.


Eigentlich nicht, weil es im Gesetz ja klar definiert ist. Ob die Behörde damit zufrieden ist oder nicht, liegt in der Tat an der jeweiligen Behörde, aber laut gesetz wäre eine Glastüre genau so zulässig wie eine Holz- Stahl- oder Blechtüre. Hauptsache versperrbar. Wenn es der Behörde nicht passt können die Burzelbäume schlagen oder nen Handstand machen, was im Gesetz definiert ist, kann eine Behörde nicht einfach ignorieren.


Klar definiert ist da eigentlich gar nichts, weil nirgendwo steht, ab wann man davon ausgehen kann, dass eine Verwahrung gut genug ist.

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: So 20. Nov 2011, 20:58
von franky111
Würd mich auch intressieren, weil die Verwahrung meiner Anaconda auch hinter Glas geplant ist ....

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: So 20. Nov 2011, 21:02
von quildor82
franky111 hat geschrieben:Würd mich auch intressieren, weil die Verwahrung meiner Anaconda auch hinter Glas geplant ist ....



Ich verwahr meine Anaconda immer in der Unterhosn :lol:

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: So 20. Nov 2011, 23:55
von OC Tom
quildor82 hat geschrieben:
franky111 hat geschrieben:Würd mich auch intressieren, weil die Verwahrung meiner Anaconda auch hinter Glas geplant ist ....



Ich verwahr meine Anaconda immer in der Unterhosn :lol:


hahaha Pfui wenn es die Waffe ist :lol:
(Und wehe wer schreibt jetzt in meiner Hose ist alles eine Waffen :shifty:)

FFW im Glasschrank auch sehr gerne gesehen zumindest in Wien.... hat ein Freund Erfahrungen gemacht.
(die ganze Verwahrung is ja so a tolles Thema Bauhaustresor ausreichend ok Geldkassette is aber auch OK solange sie gegen wegtragen gesichert ist Kasten mit Sicherheitsglastüre versperrbar ist pfui... JA klar alles ganz logisch :whistle: )

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: Mo 21. Nov 2011, 00:41
von Dandy
Naja, den Waffenschrank mit Glastüre werde ich doch nicht kaufen.

Ich habe einen begehbaren Wandschrank mit Spiegeltüren. Habe gerade ausgemalt und die Spiegeltüren ins Vorzimmer getragen. Leicht am Türstock angekommen und ....der Spiegel hat einen Sprung.

Werde nun einen Türstock und eine Türe mit normalen Zylinder einbauen und dann dort meine C Waffen aufhängen.
Ein versperrbarer Rigipsraum muss ja auch ausreichend sein wenns ein Holzkasten mit Glastüren auch tut.

mfg
Dandy

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: Mo 21. Nov 2011, 13:16
von Gw10
weils da grad so schön zum thema paßt:
ich plane bissi muni aufzustücken über 5000 - und möchte das natürlich sicher verwahren. geplant ist 3cm dokaplatten, weiß angestrichen als korpus und auch eine 3cm dokatüre mit massiven innenscharnieren und einem vorhängeschloss. das ganze mit der seitlichen und auch mit der hinteren wand verdübelt.

ausreichend für in summe bis zu 10.000 schuß? (9mm, .22 und paar rottweils in 12/70)

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: Mo 21. Nov 2011, 14:22
von GreaseMonkey
Hallo!
Das ist ein interessantes Thema.

Aber wird die Glasfront von den Behörden manchmal nicht gerne gesehen weil -
a) Gewehre dann frei sichtbar sind?
b) das dünne Glas keine Sicherheit bietet?

Falls b) das "Problem" ist, könnte man sich doch einen Schrank aus ~30mm starken Multiplex Platten und massiven Scharnieren bauen und in die Tür eine 15mm starke Acrylglasplatte einsetzen. Da kommt ohne Axt und Anstrengung auch keiner rein.

LG

Re: Waffenschrank mit Glastüre zulässig

Verfasst: Di 22. Nov 2011, 14:45
von KGR84
Lest mal hier, ist noch nicht so lange her:

viewtopic.php?f=20&t=7371