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DE: Bewährungsstrafe nach "Körperverletzung mit Todesfolge"

Verfasst: Mi 7. Dez 2011, 09:21
von trenck
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,802130,00.html

Hamburg - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Hamburger Landgericht den heute 19-jährigen Angeklagten am Dienstag zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als in erster Instanz. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Jugendhaft gefordert.

Der Verurteilte hatte im Juni 2009 gemeinsam mit einem jüngeren Komplizen Onur K. einen 44-jährigen Dachdecker in einem Tunnel im Stadtteil Harburg zu Tode geprügelt. Zuvor sollen sie den Mann vergeblich um 20 Cent gebeten haben.

Der 19-Jährige war in diesem Fall bereits 2010 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden.


Ich denke, jeder Kommentar dazu erübrigt sich.

Trenck

Re: DE: Bewährungsstrafe nach "Körperverletzung mit Todesfol

Verfasst: Mi 7. Dez 2011, 09:28
von Varminter
trenck hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,802130,00.html

Hamburg - Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Hamburger Landgericht den heute 19-jährigen Angeklagten am Dienstag zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als in erster Instanz. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Jugendhaft gefordert.

Der Verurteilte hatte im Juni 2009 gemeinsam mit einem jüngeren Komplizen Onur K. einen 44-jährigen Dachdecker in einem Tunnel im Stadtteil Harburg zu Tode geprügelt. Zuvor sollen sie den Mann vergeblich um 20 Cent gebeten haben.

Der 19-Jährige war in diesem Fall bereits 2010 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war in dem ersten Verfahren die erzieherische Notwendigkeit der Strafe nicht ausreichend vom Gericht begründet worden.


Ich denke, jeder Kommentar dazu erübrigt sich.

Trenck



Jede Gesellschaft bekommt, was sie verdient. Die Teitschen wählten linksgrüne Politiker und setzen linksgrüne Richter ein, deren Saat geht auf.

Es ist ja ein gesellschaftliches Tabu, anderen Menschen Böses zu wünschen.

Ich sch**ss jetzt mal drauf und hoffe, dass es das nächste Mal einen Befürworter solcher Gerichtsurteile erwischt.

Re: DE: Bewährungsstrafe nach "Körperverletzung mit Todesfol

Verfasst: Mi 7. Dez 2011, 15:54
von pointi2009
na wenn das kein Ansporn ist..... :tipphead: ....

wie lange steht so ne Strafe auf Bewährung im Führungszeugnis? :think: