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Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Partei

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 16:24
von rubylaser694
Bremen - In Bremen hat die Polizei bei sechs Rechtsextremisten mehrere Waffen beschlagnahmt. Bereits am Dienstag seien Gewehre, Pistolen und Schalldämpfer bei sechs Anhängern der Szene sichergestellt worden. Es handele sich um vier Mitglieder der NPD und zwei Rechtsextremisten, die der DVU angehören oder angehörten. Sie konnten zwar für alle Waffen eine Erlaubnis vorweisen, das Bremer Stadtamt sprach dennoch ein Waffenverbot gegen sie aus.

http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/ ... edern.html

Das geht in einer Republik (?) zuweit, auch wenn es Mitglieder der NPD betrifft! :hand:

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 16:31
von Expat
Ich verstehe die Intention und kann die Maßnahme nachvollziehen, aber wo ist die rechtstaatliche Grundlage dafür?
Auch Rechtsextreme haben Anspruch auf ihr Recht, wenn sich hier das Stadtamt nicht vorher gut Gedanken gemacht hat, dann können die u.U. ziemlich dumm dastehen wenn die vor Gericht ziehen.

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 16:35
von Varminter
Expat hat geschrieben:Ich verstehe die Intention und kann die Maßnahme nachvollziehen, aber wo ist die rechtstaatliche Grundlage dafür?
Auch Rechtsextreme haben Anspruch auf ihr Recht, wenn sich hier das Stadtamt nicht vorher gut Gedanken gemacht hat, dann können die u.U. ziemlich dumm dastehen wenn die vor Gericht ziehen.



So ist es und ich bin sicher, die rechten Brüder werden das mit Genuss machen, um den Linken in Bremen ein Hackl ins Kreuz zu hauen.

Wenn mir sowas passieren würde, wären meine Anwälte schon dabei, Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung gegen alle Mitglieder des Stadtrates zu formulieren. :dance:

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 16:48
von rubylaser694
aber wo ist die rechtstaatliche Grundlage dafür?

maximal der § 5 Abs. 3 WaffG (Deutsches WaffG)

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
2. Mitglied
a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/5 ... aessigkeit

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 17:41
von Robert


Die letzten Beiträge des Themas - Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Partei
Autor Nachricht
rubylaser694

Betreff des Beitrags: Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa Mit Zitat antworten
Zitat:
aber wo ist die rechtstaatliche Grundlage dafür?

maximal der § 5 Abs. 3 WaffG (Deutsches WaffG)

Zitat:
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
2. Mitglied
a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, [color=#BF4000]wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind
,[/color]
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,



Ich bin jetzt nicht sicher ob das auf die NPD oder DVU zutrifft, aber da war doch mal was?!

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 17:46
von cobaltbomb
die npd ist nie verboten worden soweit ich weiss
das verbotsverfahren wurde doch eingestellt oder?

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 18:10
von rubylaser694
Ich bin jetzt nicht sicher ob das auf die NPD oder DVU zutrifft, aber da war doch mal was?!

Ich meinte auch Absatz 3b! Dieser gilt vielleicht wenn es in Bremen rot/grün zurechtbiegt!

Wobei "ganz" (Politik, Medien) Deutschland schreit wieder nacht dem Verbot dieser Partei.

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 18:11
von trenck
rubylaser694 hat geschrieben:
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder


Dann müsste jeder ein Waffenverbot bekommen, der für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan eintritt.

Trenck

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 18:15
von Robert
Nun, ich hab zusätzlich den anderen Absatz eingefärbt weil ich nicht sicher war ob der nicht evtl. auch/zusätzlich zutreffen kann....

Ich hab schon gesehen welchen Satz du in deinem Post markiert und gemeint hast!

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 19:22
von Laokoon
Wie kommt ihr darauf, dass das Verbot aufgrund der Parteizugehörigkeit erteilt wurde?

Rechtsextreme Tätigkeiten beschränken sich ja nicht nur auf die NPD.

Rechtliche Grundlage wurde ja bereits genannt.

3 einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder


Ob sie sich an Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung beteiligt haben, wird dann vermutlich ein Richter zu klären haben.

Die NPD-Zugehörigkeit ist nicht der Grund für die Aktion, da es bundesweit mehrere bekannte NPD-Kader mit Waffebesitzkarten und Waffenscheinen gibt.

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 19:28
von rubylaser694
Wie kommt ihr darauf, dass das Verbot aufgrund der Parteizugehörigkeit erteilt wurde?

Laut Artikel war es der alleinige Grund. Sonst stünde noch dabei weswegen (Straftat, falsche Lagerung oder weis der Kuckuck was) die ihre Waffen abgeben mussten.

Ob sie sich an Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung beteiligt haben, wird dann vermutlich ein Richter zu klären haben

DAS sollte eigentlich immer vorher passieren!

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 19:34
von headhoncho
rubylaser694 hat geschrieben:...
Laut Artikel war es der alleinige Grund. Sonst stünde noch dabei weswegen (Straftat, falsche Lagerung oder weis der Kuckuck was) die ihre Waffen abgeben mussten....

Gut recherchierte Artikel gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr.

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 20:22
von trenck
Übrigens beschränken sich die Linksfaschisten nicht nur darauf, politisch Andersdenkende zu entwaffnen, sondern Stück für Stück ihrer Bürgerrechte zu berauben:

Rechtsextremisten sollen außerdem nicht mehr ins Fußballstadion des Bundesligisten Werder Bremen eingelassen werden. Konzerte von einschlägig bekannten Bands will Mäurer verbieten. Schließlich will der Senator das Versammlungsrecht soweit einschränken, dass Rechtsradikale im Zwei-Städte-Staat nicht mehr demonstrieren dürfen.


Trenck

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 21:16
von Laokoon
Laut Artikel war es der alleinige Grund. Sonst stünde noch dabei weswegen (Straftat, falsche Lagerung oder weis der Kuckuck was) die ihre Waffen abgeben mussten.


Das stimmt doch gar nicht.

Nur weil es sich bei den Betroffenen um NPD-Mitglieder/ehemalige DVU-Mitglieder handelt, heißt dass doch nicht, dass das der Grund der Maßnahme war.

Vielmehr werden sie ihre Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet haben.

Wenn nicht, wird der Richter das Waffenverbot sowieso aufheben.

Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa

Verfasst: Sa 10. Dez 2011, 01:39
von rubylaser694
Das stimmt doch gar nicht.

Nur weil es sich bei den Betroffenen um NPD-Mitglieder/ehemalige DVU-Mitglieder handelt, heißt dass doch nicht, dass das der Grund der Maßnahme war.


Ich lese aus dem Artikel das alleine die Gesinnung (Gedankenverbrechen) reicht um ein Waffenverbot zu bekommen.
"Sie konnten zwar für alle Waffen eine Erlaubnis vorweisen, das Bremer Stadtamt sprach dennoch ein Waffenverbot gegen sie aus."
"Dafür will der SPD-Politiker unter anderem das Verfassungsschutzgesetz ändern, Waffenverbote erteilen und das Versammlungsrecht einschränken. „Wir sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Rechtsradikalen gehören“, sagte Mäurer."


Was liest du daraus, würde mich interessieren, denn platt schreiben "Stimmt doch gar nicht" kann jeder! Weist du mehr was vorgefallen ist?