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Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 18:41
von 98fs
Hallo,

kann mir jemand sagen ob die Einfuhr von Kleinmengen von Pulver nach AT genehmigungspflichtig ist?
Darf ich z.B. 1 Kg Pulver aus D nach AT mitnehmen und in AT verwenden?
Gibt es eine Liste der in AT zugelassenen Pulversorten?
Welche Behörde / Amt ist in AT für Pulver zuständig?

Da ich beruflich in D mit Pulver zu tun habe werde ich immer wieder von Bekannten aus AT gefragt ob ich nicht mal 1-2 Kg von der Sorte xy mitnehmen könnte, weil Pulver in AT eh "frei" ist. Eine rechtliche Grundlage ist mir aber nie genannt worden, und ich vermute das der Besitz in AT auch nur für zugelassenes Pulver normgerecht ist und bestimmten Vorschriften eingehalten werden müssen (z.B. Behälter, Etikettierung usw.).

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 19:07
von gewo
98fs hat geschrieben:Welche Behörde / Amt ist in AT für Pulver zuständig?


hallo

pulver = schiessmittel fallen seit 1.1.2011 unter das schiess- und sprengmittelgesetz
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _I_121.pdf

konkrete regelungen erfolgten in der sprengmittelverordnung
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True

fuer deine frage wesentliche stellen:

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Herstellung, die Verarbeitung, den Handel, den Erwerb, den Besitz, die Verbringung, die Ein- und Durchfuhr, das Lagern, das Überlassen, das Entsorgen und das Vernichten von Schieß- und Sprengmitteln.

§ 3. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist
....
4. Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;
....
6. Besitz: auch die Innehabung.

(2) Verbringung ist jedes tatsächliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln über die Staatsgrenze
1. unmittelbar aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich,
....
2. aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich im Wege eines Drittstaates,

Besitz und Erwerb von Schießmitteln


§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.

(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
1. den Besitz und Erwerb einer zehn Kilogramm Schießmittel nicht übersteigenden Menge,
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.


§ 29. (1) Die Verbringung von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Begleitscheines erteilt. Der Begleitschein hat dem Muster der Anlage E zu entsprechen.
(2) Im Begleitschein müssen jedenfalls der Empfänger, der Absender und der Transporteur ersichtlich sein. Die Verbringung darf nur von dem im Begleitschein genannten Transporteur erfolgen.
(3) Der Begleitschein ist auf Antrag von der Behörde auszustellen, wenn der Empfänger mit Wohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet zum Besitz der Schieß- und Sprengmittel berechtigt ist.
(4) Der Begleitschein ist auf Antrag von der Behörde auszustellen, wenn der Empfänger ohne Wohnsitz oder Sitz im Bundesgebiet (Mitbringer)
1. ein sachlich begründetes Interesse an der Durchführung von Sprengarbeiten oder an der Verwendung von Schießmitteln nachweist,
2. im Herkunftsstaat nachweislich befugt ist, Schieß- und Sprengmittel zu besitzen und
3. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Mitbringer die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit gefährden könnte.

(5) Der Transporteur muss
1. gewerberechtlich zum Transport in Österreich oder
2. zum Besitz von Schieß- und Sprengmitteln in Österreich oder in seinem Herkunftsstaat berechtigt sein.

(6) Der Begleitschein wird von der Behörde ausgestellt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich zunächst
1. nach dem Hauptwohnsitz oder Sitz des Empfängers dann
2. nach dem Wohnsitz des Empfängers dann,
3. nach dem beabsichtigten Ort der Verbringung.
Der Begleitschein ist für eine Dauer von höchstens sechs Monaten zu befristen.

(7) Der Begleitschein stellt den Nachweis des rechtmäßigen Besitzes der darin genannten Schieß- und Sprengmittel dar. Der Begleitschein ist bei der Verbringung mitzuführen und auf Verlangen den Sicherheitsbehörden oder den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder den Zollbehörden und ihren Organen im Rahmen der diesen gemäß § 29 des Bundesgesetzes betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechtsdurchführungsgesetz – ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994 eingeräumten Befugnissen auszuhändigen.

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 20:11
von 98fs
Danke,
das hilft mir schon mal weiter.

Interessant dass laut § 23 (2) eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für den Besitz und Erwerb einer zehn Kilogramm Schießmittel nicht übersteigenden Menge. Also stimmt es das bis zu 10Kg "frei" sind
und wenn ich richtig lese, über 10Kg für Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte keine Mengenbegrenzung besteht.
Wie wird denn bei euch die Lagerung des Pulvers geregelt?

Unter diesen Voraussetzungen wundert mich allerdings dass ich hier im Forum kaum von Sorten aus Süd und Osteuropa lese. Z.B. italienisches Pulver das im Einzelhandel um die €30 pro Kg kostet, und bei größeren Mengen (ab 25-50Kg) zum halben Preis zu haben ist.

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 20:38
von the_law
98fs hat geschrieben:..... wundert mich allerdings dass ich hier im Forum kaum von Sorten aus Süd und Osteuropa lese. Z.B. italienisches Pulver das im Einzelhandel um die €30 pro Kg kostet, und bei größeren Mengen (ab 25-50Kg) zum halben Preis zu haben ist....


...dann erzähl mal, bin ganz ohr...
gibts tatsächlich preisliche alternativen zu kemira&co :think:

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 21:29
von 98fs
Jede Menge,

Nobel Sport bietet für Büchse/Pistole die Sorten BA9 – BA10; SP 2 – SP 3 – SP 7 – SP 8 – SP 9 – SP 10 – SP 11 – SP 12 – SP 13; TU2000 – TU3000 – TU5000 – TU7000 – TU8000
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=364
dazu noch Ladeangaben auf der Seite.
Für Schrot ist die Liste noch länger
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=367
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=368
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=369
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=370
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=371
Viele Schrotpulversorten werden in Italien auch für KW eingesetzt (z.B. bei IPSC), funktioniert ist aber suboptimal beim dosieren und evtl. etwas "schmutzig". Dafür aber sehr günstig zu bekommen.

Baschieri&Pellagri
http://www.baschieri-pellagri.com/index ... 18&lang=it
B&P vermarktet auch ide PEFL Sorten vom der staatliche Pulvermüle in Fontana Liri (wird u.A. in IT von den Streitkräften verwendet)

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 23:09
von zaphod
über 10 kg ist die Lagerung nicht mehr ganz so einfach, die ist nämlich nun auch in der Sprengmittelverordnung geregelt.

Bemühe mal die Suchfunktion. Da hatten wir schon einmal einen Thread.

So long
zaphod 8-)

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 23:28
von gewo
zaphod hat geschrieben:über 10 kg ist die Lagerung nicht mehr ganz so einfach, die ist nämlich nun auch in der Sprengmittelverordnung geregelt.
Bemühe mal die Suchfunktion. Da hatten wir schon einmal einen Thread.
)


hallo

so isses

10kg geht
bis 26kg eventuell in einem einfamilienhaus
alles darueber ist unmoeglich (10cm stahlbetonwaende , 10m abstand zu bewohnten haeusern ect ect)

auch der transport ist ein thema
freimenge nach ADR ist bei gefahrengutklasse 1.3C nur 20kg pro fahrzeugzug

fuer alles drueber brauchst gefahrengutfahrzeug
gefahrengutlenker ausbildung
blinklicht
tafeln
tunnelanmeldung
und den ganzen schmarrn ...

ist leider ned im grossen stil machbar

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 01:13
von Charles
98fs hat geschrieben:Jede Menge,

Nobel Sport bietet für Büchse/Pistole die Sorten BA9 – BA10; SP 2 – SP 3 – SP 7 – SP 8 – SP 9 – SP 10 – SP 11 – SP 12 – SP 13; TU2000 – TU3000 – TU5000 – TU7000 – TU8000
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=364
dazu noch Ladeangaben auf der Seite.
Für Schrot ist die Liste noch länger
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=367
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=368
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=369
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=370
http://www.nobelsport.it/public/pages/I ... Cat1ID=371
Viele Schrotpulversorten werden in Italien auch für KW eingesetzt (z.B. bei IPSC), funktioniert ist aber suboptimal beim dosieren und evtl. etwas "schmutzig". Dafür aber sehr günstig zu bekommen.

Baschieri&Pellagri
http://www.baschieri-pellagri.com/index ... 18&lang=it
B&P vermarktet auch ide PEFL Sorten vom der staatliche Pulvermüle in Fontana Liri (wird u.A. in IT von den Streitkräften verwendet)


Hallo 98fs,

darüber müssen wir uns unterhalten, wenn wir uns demnächst sehen, denn mit dem REX, was ich noch habe, komme ich vielleicht ein Jahr aus, danach brauche ich wieder Schrotpatronenpulver.



Bezüglich der Lagerung schaue ich immer, daß ich in meinem Haus unter 10 Kilo liege, der Rest des Pulvers lagere ich in einem anderen unbewohntem Haus.

Ich habe einmal kurz überflogen, wieviel Pulver ich im Jahr 2011 verbraucht habe. Eine schöne Menge, unglaublich. :doh:


Charles

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 08:47
von 98fs
So, die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittellagerverordnung – SprLV) habe ich nun auch durchgelesen.

In D gibt es eine Liste vom ehem. WIWEB wo die zivil zugelassenen Pulver aufgelistet sind. Gibt es in AT auch so ein Liste?

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 10:23
von Marc
Hallo!
Hallo!


98fs hat geschrieben:So, die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittellagerverordnung – SprLV) habe ich nun auch durchgelesen.

In D gibt es eine Liste vom ehem. WIWEB wo die zivil zugelassenen Pulver aufgelistet sind. Gibt es in AT auch so ein Liste?



Soweit ich das verstehe gibt es da in AT keine Unterscheidung diesbezüglich. Privat kannst Du in die Hülsen an Pulvern reinstopfen, was du in die Finger kriegst, liegt ja komplett in deiner eigenen Verantwortung.
Wie das bei Gewerblicher Laderei in AT aussieht weiss ich nicht.


Grüsse,

Marc

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 10:41
von Varminter
Marc hat geschrieben:Soweit ich das verstehe gibt es da in AT keine Unterscheidung diesbezüglich. Privat kannst Du in die Hülsen an Pulvern reinstopfen, was du in die Finger kriegst, liegt ja komplett in deiner eigenen Verantwortung.
Wie das bei Gewerblicher Laderei in AT aussieht weiss ich nicht.Grüsse,

Marc



Hallo Marc,

gewerbliche Wiederlader, zb. Mayerl, müssen eine bestimmte Anzahl Patronen mit einer Ladung, die später nicht verändert wird, an das Beschussamt zur Überprüfung schicken und dürfen dann auch nur eine bestimmte Anzahl Patronen (aber nur genau nach dem gemessenen Rezept) anfertigen, ist die Anzahl der Patronen erreicht, wiederholt sich die Prozedure. :tipphead:

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 11:57
von 98fs
Ich vermute das liegt daran dass vielleicht keine eigene Möglichkeit für eine Gasdruckmessung besteht.
Ansonsten vergibt das Beschussamt eine Zulassung für die eigene Messeinrichtung und man darf eigens CIP konforme Laborierungen herstellen. Wie die Rezeptur dann ist, ist dem Hersteller überlassen. So funktioniert es zumindest in den CIP Ländern wo ich Erfahrung habe, da aber AT keine eigene Großfertigung mehr hat bin ich nicht up to date was das BA Wien macht.

Ich würde mich aber wundern wenn AT keine Typenzulassung pro zivile Pulversorte hat.
Was steht den auf den Etiketten eurer Pulverdosen? Ist da keine Landeseigene Zulassungsnummer drauf?

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 12:45
von Marc
Hallo!

98fs hat geschrieben:Ich vermute das liegt daran dass vielleicht keine eigene Möglichkeit für eine Gasdruckmessung besteht.


Oh doch, ein Gasdruckmessung kannst du für kleines Geld im Beschussamt Wien ( http://www.beschussamt.at/ )für deine selbt gefertigten Laborierungen machen Lassen, kostet insgesamt 30 Euro.

Geht absolut reibungslos vonstatten.


Grüsse,

Marc

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 13:00
von 98fs
Ich meinte fertigungsbegleitend (eigene), das geht nur wenn man in unmittelbarer Nähe der Lademaschine eine Messmöglichkeit hat.
Ist diese nicht vorhanden, dann bleibt keine andere Wahl als sich am Rezept der im BA getesteten Patronen zu halten.

Re: Pulver aus Ausland nach AT

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 13:12
von Varminter
Marc hat geschrieben:Hallo!

98fs hat geschrieben:Ich vermute das liegt daran dass vielleicht keine eigene Möglichkeit für eine Gasdruckmessung besteht.


Oh doch, ein Gasdruckmessung kannst du für kleines Geld im Beschussamt Wien ( http://www.beschussamt.at/ )für deine selbt gefertigten Laborierungen machen Lassen, kostet insgesamt 30 Euro.

Geht absolut reibungslos vonstatten.


Grüsse,

Marc



Verwechlse bitte nicht die (geringen) Kosten der privaten Gasdruckmessung mit der Feststellungsgasmessung für gewerbliche Lader, die kostet, wenn ich mich richtig erinnere, irgendwas um 180,-- Euro und gilt auch nur für 1.000? gewerblich geladene Patronen... :roll: