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Initiative "In der Kürze liegt die Würze"

Verfasst: Di 3. Jan 2012, 18:10
von eXistenZ
Büchse
Mindestgesamtlänge: (über) 60 cm

Flinte
Mindestgesamtlänge: (über) 90 cm
Mindestlauflänge: (über) 45 cm

Unter 60 cm gilt eine Büchse als Faustfeuerwaffe. :headslap:

Fullsize-FFW sind überlicherweise (erheblich) kleiner als 30 cm.
Eine Glock 17 ist zB. kleiner als 19 cm.

Wäre sonst noch jemand daran interessiert diesen "Größenwahnsinn" zu stoppen?

Re: Initiative "In der Kürze liegt die Würze"

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 09:02
von Stickhead
Diese Längenabgrenzung von 60 cm kommt, soweit ich weiß, daher, dass früher versucht wurde, vor dem Gesetz, aus einer Pistole/einem Revolver eine Büchse zu machen, indem man den Lauf der Waffe auf über 30 cm Lauflänge verlängerte.