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Hilfe?
Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 17:02
von oe6odd
Grüß euch!
Bitte um Aufklärung !Kenn mich schön langsam nicht mehr aus.
Habe diese Tage bei einen Händler in Wien einen Repetierer (Kat C)erworben.mit Übergabebescheinigung.
Vor einen Jahr kaufte ich auch einen Rep.22lr.Dieser sagte das er denn kaufvertrag an die BH schickt.Ob er es getan hat weis ich nicht .Hatte inzwischen schon eine Kontrolle (Waffenverwahrung)
Wo die Herrn alle Waffennummern notiert haben.
Bei Paragraff 30 steht das der Händler das macht, oder das man zu einen Händler binnen 4 Wochen die Medung durchführen muß.
Oder kann ich die erworbene Waffe direkt bei unserer BH melden.
Ja ich weis es gibt schon genug Treads zu diesen Thema.
Danke
Re: Hilfe?
Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 17:13
von BigBen
Kat. C bedarf §30 Meldung, die wird beim Händler gemacht und bleibt dort liegen- die BH weiss davon nichts, muss sie auch nicht. Bei einer Waffenkontrolle dürfen theoretisch nur die B-Waffen vollständig kontrolliert werden, von Kat. C-Waffen können aber die §30 Meldungen...also die Zettel vom Händler/Büchsenmacher verlangt werden. Seriennummern von C- und D-Waffen aufschreiben ist aber rechtlich nicht gedeckt, es steht aber jedem Schützen frei wie er damit umgeht. Eine direkte §30 Meldung bei der zuständigen Behörde gibt es bisher meines Wissens nicht.
Aber ich muss dir auch Recht geben...es gibt eigentlich schon genug Threads zu diesem Thema, warum machst du dich nicht einfach dort schlau?
Re: Hilfe?
Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 19:34
von yoda
@oe6odd
Du brauchst für jede Kat. C Waffe die Bestätigung vom Händler das du es bei ihm gemeldet hast.
Bei manchen Händlern, wenn du die Waffe dort gekauft hast, steht auf der Rechnung die Waffennummer und dass die Rechnung die Meldung lt. §30 ist.
Re: Hilfe?
Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 21:14
von oe6odd
danke das war von mir ein Hoppala.
Alles wieder klar.
Re: Hilfe?
Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 22:38
von tschuttl
Meines Wissens müssen Kat C Waffen bei der Kontrolle gar nicht gezeigt und schon gar nicht kontrolliert werden. Ich wurde jedenfalls noch nie gefragt und hätte sie auch nicht gezeigt. Ändern wird sich das wahrscheinlich mit der neuen Registrierung.
Re: Hilfe?
Verfasst: So 8. Jan 2012, 00:09
von gewo
yoda hat geschrieben:Bei manchen Händlern, wenn du die Waffe dort gekauft hast, steht auf der Rechnung die Waffennummer und dass die Rechnung die Meldung lt. §30 ist.
hallo
was sie aber tatsaechlich nur dann ist wenn alle fuer die § 30 meldung noetigen daten drauf stehen
also auch
- die vollstaendige meldeadresse des kaeufers
- die vollstaendigen ausweisdaten mit denen man sich beim kauf legitimiert hat
- und im fall einer gebrauchtwaffe der hinweis wo die waffe zuletzt gemeldet wurde
eine - privat oder beim haendler gekaufte - kat C waffe kann man bei jedem beliebigen haendler melden, es muss nicht der haendler sein wo man gekauft hat
und man hat dafuer 4 wochen ab eigentumsuebergang zeit
waehrend dieser 4 wochen frist muss man jedoch im bedarfsfall nachweisen koennen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist
zb durch die (nicht aelter als vier wochen alte) rechnung
wie man das zb bei einer muendlich per handschlag privat gekauften waffe tut ist spannend
es ist daher gescheiter die meldung auch bei privatkauf so bald als moeglich vorzunehmen
Re: Hilfe?
Verfasst: Mo 9. Jan 2012, 09:14
von Stickhead
Re: Hilfe?
Verfasst: Mo 9. Jan 2012, 18:30
von quildor82
guat das´d eam gändert host

Re: Hilfe?
Verfasst: Di 21. Jan 2020, 16:11
von k4tarn4ever
Hallo habe dazu noch nichts auf pd gefunden und bin noch zu kurz im Forum damit ich threads öffnen kann also versuch ichs hier mal mit meiner Frage:
kann mir jemand sagen was passieren kann wenn ich eine gekaufte Gebrauchtwaffe nicht innerhalb der 6 Wochen Frist sondern 2 Wochen verspätet melde?
Habe sie in Graz zu melden falls das Auswirkungen auf die Folgen hat
LG
Re: Hilfe?
Verfasst: Di 21. Jan 2020, 16:27
von gewo
k4tarn4ever hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 16:11
Hallo habe dazu noch nichts auf pd gefunden und bin noch zu kurz im Forum damit ich threads öffnen kann also versuch ichs hier mal mit meiner Frage:
kann mir jemand sagen was passieren kann wenn ich eine gekaufte Gebrauchtwaffe nicht innerhalb der 6 Wochen Frist sondern 2 Wochen verspätet melde?
Habe sie in Graz zu melden falls das Auswirkungen auf die Folgen hat
LG
im prinzip ist es eine verwaltungsuebertretung
und kann natuerlich folgen haben
es geht auch nicht um den Kaufzeitpunkt sondern um den Zeitpunkt der physikalischen Übernahme der waffe
falls du sie also eh erst 2 wochen spaeter abgeholt hast ...
solltest du sie an wen anderen zwischenzeitlich ueberlassen hast und du sie dann doch wieder zurueck bekommen hast und das ist noch ned sechs wochen her ... auch kein problem ...
wenn der Verkäufer aber schon bei seiner behoerde gemeldet hat dass die waffe noch nicht aus seinem bestand weg ist und das deshalb weil du noch ned gemeldet hast .... schlecht ... der besitz einer nicht gemeldeten waffe kann bei schlechtem wetter durchaus zum Ausspruch einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit fuehren ... dh waffen abgeben ..
kommt aber immer auf deine bH an
Re: Hilfe?
Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:44
von Promo
Ist es eine Kat.B oder eine Kat.C Waffe? Wenn Kat.C, dann behaupte ich mal wird der Verkäufer und die Behörde wahrscheinlich gar nix davon mitbekommen. Wenn Kat.B, dann müssen ja sowieso beide eine Meldung machen, und wenn beide vergessen haben, dann kann man sich doch zusammen setzen und ein neues Datum eintragen, womit man noch in der 6 Wochen Frist wäre...
Re: Hilfe?
Verfasst: Di 21. Jan 2020, 19:42
von erwin
Wie schaut's da eigentlich mit der "Anzeige eines Besitzwechsel" aus? Die kann man in jedem koat erstatten. Ich seh nicht ein, warum ich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Konsumation einer Leistung 3. verpflichtet bin.
Re: Hilfe?
Verfasst: Di 21. Jan 2020, 19:49
von gewo
erwin hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 19:42
Wie schaut's da eigentlich mit der "Anzeige eines Besitzwechsel" aus? Die kann man in jedem koat erstatten. Ich seh nicht ein, warum ich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Konsumation einer Leistung 3. verpflichtet bin.
falls es eine kat C Waffe ist (Meldung gen, §33 WaffG) geht das nur beim Waffenhändler gegen Einwurf von münzen
die Meldepflicht hat nur der KÄUFER
gilt fuer kauf von privat genauso wie beim kauf von Gewerbetreibenden
wenn es eine kat B ist (Meldung gen, §28 WaffG) dann geht es nur ueber eine Meldung an die behoerde welche die Wohnsitzbehörde des Käufers ist
die meldepflicht haben BEIDE an kauf Beteiligten
gilt fuer kauf von privat
beim kauf vom Gewerbetreibenden hat nur dieser die meldepflicht