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Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 14:46
von slasher
hallo forumsgemeinde
angenommen ein bekannter von mir lädt seinen freund in eine nicht eingezäunte schottergruben zum schiessen ein.
der bekannte ist nur pächter der grube und möchte seienen freud mit einer ffw schiessen lassen.
mmn ist diese aktion verboten, oder nicht?
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 14:54
von herr_rhodes
Wegen dem eingezäunt bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssten beide eine WBK haben da es sich um keinen behördlich genehmigten Schiessstand handelt.
Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann

...
P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren .... ich bin 2.ter nach dir

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 14:56
von slasher
herr_rhodes hat geschrieben:Wegen dem eingezäunt bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssten beide eine WBK haben da es sich um keinen behördlich genehmigten Schiessstand handelt.
Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann

...
P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren ....
ich bin 2.ter nach dir :angry-banghead:


Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 14:59
von pointi2009
WBK/WP verpflichtend für FFW Schiessen
Schottergrube muss "eingefriedet" sein, also nicht jeder darf Zutritt haben und es muss für jedermann ersichtlich sein, dass das Privatgrund ist. Als Pächter bist ja rechtlich auf Eigengrund.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:01
von slasher
vielen dank, genau so hätt ich mir dass vorgestellt......
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:08
von herr_rhodes
slasher hat geschrieben:herr_rhodes hat geschrieben:Wegen dem eingezäunt bin ich mir nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssten beide eine WBK haben da es sich um keinen behördlich genehmigten Schiessstand handelt.
Weiters müsstest du mir Bescheid sagen damit ich mitkommen kann

...
P.S.: Du bist am 31. Dez. sicher nochmal heimlich nach BL gefahren ....
ich bin 2.ter nach dir :angry-banghead:


Natürlich trotzdem herzliche Gratulation
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:10
von slasher
vielen dank, aber den 2. 49er hatte ich schon im juli geschossen.
der is mitgerechnet worden!
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:17
von herr_rhodes
Klar ist ja ein Jahresbewerb ... aber hast verdient gewonnen!
Aber wart nur nächstes Jahr schnall ich mir einen Anschlagschaft und ein Zielfernrohr auf die Viper

Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:26
von Varminter
pointi2009 hat geschrieben:WBK/WP verpflichtend für FFW Schiessen
Schottergrube muss "eingefriedet" sein, also nicht jeder darf Zutritt haben und es muss für jedermann ersichtlich sein, dass das Privatgrund ist. Als Pächter bist ja rechtlich auf Eigengrund.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege: muss nicht auch gewährleistet sein, dass ein Geschoss das eingefriedete Grundstück nicht verlassen kann?
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:42
von GehtDas
und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:46
von Irwin J. Finster
GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:50
von Gumbar
Bei einer Schottergrube läufts nicht anders als bei einem Grundstück mit Einfamilienhaus.
@GehtDas
Die Jagdkarte ändert nichts. Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist und zu dem Jagdrevier gehört in dem Du ausgehberechtigt bist dann kannst dort jagen und somit auch schiessen.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 15:52
von Gumbar
Irwin J. Finster hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Eine solche "Erlaubnis"
darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 16:21
von BigBen
Gumbar hat geschrieben:Irwin J. Finster hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Eine solche "Erlaubnis"
darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.
Weil? Am Besten mit einer rechtlichen Grundlage, weil sowas einfach so behaupten ist ein wenig schwach!
Re: Schiessen in der Schottergrube!?
Verfasst: Di 10. Jan 2012, 16:29
von Varminter
BigBen hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:Irwin J. Finster hat geschrieben:GehtDas hat geschrieben:und wie siehts da mit einem kk gewehr aus? Bezüglich wbk oder wp
(jagdkarte vorhanden)
Wenn die Schottergrube nicht eingefriedet ist, würde ich auf jeden Fall das Einverständnis des Jägers einholen in dessen Jagdrevier sich die Grube befindet, damit es da keine Probleme gibt.
Eine solche "Erlaubnis"
darf Dir der Jagdausübungsberechtigte nicht erteilen.
Weil? Am Besten mit einer rechtlichen Grundlage, weil sowas einfach so behaupten ist ein wenig schwach!
Umgekehrt wird aber auch ein Schuh daraus - kennst du eine rechtliche Grundlage, warum ein Jäger das Schiessen in einer privaten Schottergrube erlauben sollte?
Wenn das so ginge, würden die Vereinseinsparer vor uns Jägern Kniefälle machen...

Sollte dir irgendwann ein Lodenmäntler einen Kaszettel unterschreiben, dass du in der Schottergrube eines Anderen schiessen darfst, ist der Zettel wohl nicht mal das Papier wert vor Gericht...
