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WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 13:36
von KGR84
Hallo,

habe mal eine komplizierte Frage betreffend meinen Onkel.

Er hat als Besitzer eines Betriebes einen WP bekommen, wo bei Begründung bzw. Einschränkungen steht: "als Besitzer eines Betriebes".

Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände. Sein Sohn (also mein Cousin) hat bis jetzt offiziell für ihn gearbeitet.

Mein Onkel ist kürzlich in Pension gegangen und da das Haus gleich neben dem Betrieb steht, hilft mein Onkel seinem Sohn, der den Betrieb offiziell übernommen hat, weiterhin unentgeltlich im Betrieb. Ist also nicht gemeldet, da er keine Kohle bekommt, darf das aber offiziell auch ohne Meldung machen, da er eben keine Kohle bekommt.

Gilt denn der WP nun nur noch als WBK da er den Betrieb nicht mehr leitet, und würde es einen unterschied machen, wenn er es meldet, dass er dort arbeitet. Geht das überhaupt, dass man anmeldet wo zu arbeiten, dafür aber kein Gehalt bekommt?

Er will nicht auf der BH fragen, da er meint die kommen nur auf blöde Ideen wenn er da nachfragt.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 13:49
von joe77
Meiner Meinung nach, jetzt nur mehr als WBK zu betrachten,...
War bei nem Bekannten von mir auch so. Als Einschränkung "Nur für die Arbeit" << habs den genauen Wortlaut nicht im Kopf.
Postler, jetzt in Pension.
Lt. Bh der Waffenpass nur mehr WBK zu sehen,...

Aber mal schauen was die anderen sagen.
mfg
Josef

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 13:50
von Schnittbrot
KGR84 hat geschrieben:Er hat als Besitzer eines Betriebes einen WP bekommen, wo bei Begründung bzw. Einschränkungen steht: "als Besitzer eines Betriebes".
Besitzer interpretiere ich als (Teil-)Eigentümer bzw. Gesellschafter.

Ob jemand in dem Unternehmen tätig ist, ist ja eine andere Sache. Ob nun als Geschäftsführer, Angestellter, Arbeiter, geringfügig oder Vollzeit.

Ob ein Betrieb nun ein Unternehmen, ungeachtet dessen ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft bedeutet, ist die zweite Sache.

Steht diese von dir angeführte Einschränkung wortwörtlich so im WP?

Ich würde mal einen Juristen, der auf Waffenrecht spezialisiert ist, kontaktieren. Ohne zu wissen, wie kundig und engagiert bzw. waffenbesitzerfreundlich die Mitarbeiter auf der betreffenden BH sind, würde ich mir dabei keine verbindlichen Auskünfte erwarten.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 14:18
von BigBen
Andere blöde Frage: warum kriege ich als Inhaber eines Betriebes einen WP?

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 14:27
von Gumbar
BigBen hat geschrieben:Andere blöde Frage: warum kriege ich als Inhaber eines Betriebes einen WP?


Das scheint mir in diesem Fall klar, da:
"Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände."

Also ein weitläufiges Betriebsgelände und wenn der Onkel dort Nachtwächter spielen will dann reicht es nicht dass sich seine Wohnung/Haus am selben Gelände befindet. Wenn es sich nachts auf so einem großen Betriebsgelände "tut" kann man ja nicht jedes Mal die Polizei holen aber unbewaffnet nach dem Rechten sehen ist auch nicht das Wahre. Eigentlich einleuchtend die damalige Regelung/Einschränkung.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 14:32
von BigBen
Gumbar hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Andere blöde Frage: warum kriege ich als Inhaber eines Betriebes einen WP?


Das scheint mir in diesem Fall klar, da:
"Nun ist dieser Betrieb, ein Sägewerk, und der Wohnort dieselbe Adresse, sprich das private Haus steht am Betriebsgelände."

Also ein weitläufiges Betriebsgelände und wenn der Onkel dort Nachtwächter spielen will dann reicht es nicht dass sich seine Wohnung/Haus am selben Gelände befindet. Wenn es sich nachts auf so einem großen Betriebsgelände "tut" kann man ja nicht jedes Mal die Polizei holen aber unbewaffnet nach dem Rechten sehen ist auch nicht das Wahre. Eigentlich einleuchtend die damalige Regelung/Einschränkung.


Ok, macht Sinn....schade dass mein Betriebsgelände nur 30qm groß ist ;-)

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Mi 18. Jan 2012, 14:38
von KGR84
Nein auch für ein Betriebsgelände in diesem Ausmaß würde ihm unter normalen Umständen kein WP zugesprochen werden, das hatte auch andere, spezielle Gründe ... können wir, bei Interesse, mal persönlich bereden Ben ;)

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 08:27
von pointi2009
denke auch, dass das andere Gründe hat, denn sonst hätt jeder Eigentümer einer Firma+Gelände eine WP. Die Frage ist, ob die anderen speziellen Gründe noch Bestand haben und somit die Begründung vielleicht doch noch gegeben ist.

Ansonsten erlischt normal die WP mit dem Wegfall des Ausstellungsgrundes.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 08:46
von KGR84
Es hat grundsätzlich schon etwas mit dem Betrieb und dem Besitz zu tun, nur zusätzlich kommen ganz spezielle geländespezifische Eigenschaften hinzu, die mitspielen.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 09:02
von Stickhead
Darf ich fragen, wann (Jahr) der WP ausgestellt wurde?

Also wenn der wortlaut wirklich "als Besitzer eines Betriebes" lautet, müsste die Berechtigung zum Führen meiner Meinung nach erloschen sein.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 09:20
von KGR84
ca. 5 jahre her.

er hat mich das am we gefragt ... muss ihn noch mal fragen ob das genau so stimmt.

terroretisch braucht er sie ja nur für sein eigenes grundstück ... dieses ist jedoch aufgrund der größe, und weil auch ständig lieferungen kommen, die teilweise selbstständig abgeladen werden, nicht eingefriedet. dann dürfte er die waffe auch auf seinem grund nicht führen oder?

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 09:40
von Stickhead
Wenn die Berechtigung zum Führen erloschen ist, darf er sie nicht mehr führen, denn

Eine Waffe führt [...] nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich
hat. (§ 7 WaffG)

KGR84 hat geschrieben:terroretisch braucht er sie ja nur für sein eigenes grundstück


Wenn er aus der Liegenschaft eine Einfriedung macht, ist das Führen innerhalb der Einfriedung
kein Problem. Ein Waffenpass mit zeitlicher bzw. örtlicher Beschränkung ist ausserdem nicht zulässig
(BMI-VA1900/0072-III/3/2011, Seite 41).

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 19. Jan 2012, 22:35
von gewo
pointi2009 hat geschrieben:Ansonsten erlischt normal die WP mit dem Wegfall des Ausstellungsgrundes.


hi

ich weiss eh wie du es meinst

trotzdem der ordnung halber:
der WP erlischt ned
er wird zur WBK ...

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 08:56
von Stickhead
Das einzige was "erlischt", ist die Berechtigung zum Führen!

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 09:23
von KGR84
Irgendwo hat vor einigen Wochen hier im Forum jemand einen Gesetzesauszug gepostet, wo wortwörtlich drinnen steht, dass wenn bei einen WP der Bedarf wegfällt dieser automatisch zur WBK wird.