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18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 14:56
von pointi2009

Re: so ein braver Papa!

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 15:00
von Steirer
Wieder ein typischer Fall von Mediengeilheit!
Zuerst der :naughty: Papa, dann der :liar: Journalist!

Re: so ein braver Papa!

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 15:21
von evo86
Susi fasst es zusammen

bei einem Waffenhändler eine Kalaschnikow und Kriegsmunition

vermutlich illegal im Besitz einer Waffe

er gab zu, das Sturmgewehr und die Munition bei einem Waffenhändler erstanden zu haben

Automatisches Sturmgewehr

Bei der Munition handelt es sich um Kriegsmaterial

Die Patronen dürfen auch nur Personen verkauft werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind

Super mit meiner WBK darf ich mir Kriegsmuni kaufen, wusste ich nicht :whistle:

Wird das eigentlich geändert im neuem Waffengesetz, dass man sich auch ohne Jagdkarte und WBK Munition für seine Kat C Waffen kaufen darf ?

PS. Schei$dreck ORF, hab schon wieder Augenbluten :angry-banghead:

Re: so ein braver Papa!

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 16:04
von Maggo
Der Vorfall ereignete sich schon vor ca.zwei jahren und wurde schon damals im Verband forum behandelt.
Na ja,der Vorauseilende Gehorsam der braven Staatsbürger ........... :?

Re: so ein braver Papa!

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 16:05
von kemira
wurde "drüben" schon mal lang und breit diskutiert...

Re: so ein braver Papa!

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 17:49
von Stickhead
Exakt, ist schon alt die Geschichte. Hierbeit handelte es sich um den R94 Geradezugrepetierer, der frei ab 18 Jahren erwerbbar ist.

@ pointi2009: Bitte immer einen aussagekräftigen Titel wählen.

@ evo86:

§ 24 Abs 2 (muss morgen noch durch den Bundesrat):
Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.

also ja :)

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 18:00
von zela
erstaunlich dass die Linken hier keine Lunte gerochen haben. Wenn die alle wüssten was bei uns alles quasi (noch) frei ab 18 Jahren ist... - die haben in der Regel absolut keine Ahnung

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 18:07
von Stickhead
Jeder hat sein Fachgebiet. Bei den Grünen ist das die Unwissenheit :mrgreen:

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 18:30
von Shotgun
@ evo86:

§ 24 Abs 2 (muss morgen noch durch den Bundesrat):
Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.

also ja :)




In Abs 1 auf den sich der Abs 2 bezieht ist auschliesslich von Munition für Faustfeuerwaffen die Rede und dass diese nur mit WBK erworben werden dürfen... und darauf bezieht sich der Abs 2 und die Tatsache dass man zukünftig die Mun für UHR und Revolverkarabiner auch mit Registrierungsbestätigung kaufen wird können!

Für Langwaffenmunition mit Vollmantel gilt diese Ausnahme laut Gesetz eben nicht, denn das ist da nirgends erwähnt... :(

lg shotgun

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 18:45
von Stickhead
:shock: Hab das übersehen.. in der Regierungsvorlage sieht man den Abs 1 nämlich ned :whistle:

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 20:22
von Shotgun
Ja ich weiss, ist ein ziemlicher Schaas zum direkt vergleichen/lesen wenn man nicht grad ein ausgedrucktes Waffengesetz daliegen hat.

Deutlich besser wär schon gewesen wenn sie den fix fertigen neuen Gesetzestext einfach 1zu1 wie er nachher steht (bzw stehen sollte sofern nix mehr dran gemacht wird) ins PDF gepackt hätten....

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 20:24
von kemira
spinnst Du, da könnt sich ja am Ende noch wer auskennen! :naughty:

Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 20:32
von Stickhead
Dieses Vorgehen versteh ich auch nicht. Wahrscheinlich habens zu wenig Webspace auf parlament.gv.at :roll:

Re: so ein braver Papa!

Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 21:15
von Ticket
evo86 hat geschrieben:Super mit meiner WBK darf ich mir Kriegsmuni kaufen, wusste ich nicht :whistle:

Wird das eigentlich geändert im neuem Waffengesetz, dass man sich auch ohne Jagdkarte und WBK Munition für seine Kat C Waffen kaufen darf ?

Ich stehe bei deiner Frage anscheinend auf dem Schlauch. Was soll man da ändern?. Die bekommst ja jetzt schon ohne WBK, außer Vollmantelmunition die Kriegsmaterial ist (Bspw. .223 oder .308 Vollmantel). Beim neuen Waffengesetz bekommst halt bspw. mit deinem registrierten UHR auch .357 oder .44 Magnum, die es momentan nur gegen WBK gibt. (geben sollte)
Ticket