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Schützenpass,..

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 03:48
von joe77
Da gewo schrieb:

war bisher aber kein thema haben eh fast alle WBK inhaber den schuetzenpass zwischenzeitlich es sind ja alle grossen wiener/noe vereine zwischenzeitlich beim jeweiligen landesverband und zahlen fuer ihre mitglieder fuer den schuetzenpass und vor allem fuer die versicherung die beim schuetzenpass dabei ist ... ...


Soweit sogut und bekannt aber ich hab das Ding nicht.
Nun was tun wenn ich Teilmantelhohlspitz legal haben möcht ?

Da ich in einem deutschen Verein Mitglied bin hab ich den bayrischen Schützenpass.
Ist der in diesem Punkt der Muntionsfrage dem unseren gleichzusetzen?

http://www.schuetzengau-altoetting.de/mitgliederverwaltung/ausweise.html

http://mitgliederverwaltung.gau-nordost.de/mitglied1.htm#Was%20ist%20der%20Sch%FCtzenausweis
Nicht mein Verein aber erklärt den Pass,....

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 10:38
von gewo
joe77 hat geschrieben:Da gewo schrieb:

war bisher aber kein thema haben eh fast alle WBK inhaber den schuetzenpass zwischenzeitlich es sind ja alle grossen wiener/noe vereine zwischenzeitlich beim jeweiligen landesverband und zahlen fuer ihre mitglieder fuer den schuetzenpass und vor allem fuer die versicherung die beim schuetzenpass dabei ist ... ...


Soweit sogut und bekannt aber ich hab das Ding nicht.
Nun was tun wenn ich Teilmantelhohlspitz legal haben möcht ?

Da ich in einem deutschen Verein Mitglied bin hab ich den bayrischen Schützenpass.
Ist der in diesem Punkt der Muntionsfrage dem unseren gleichzusetzen?
,....


hallo

"am land" scheint es das "problem" bei der beschaffung offenbar eh weniger zu geben
hoere ich zumindestens oefters von den kollegen ..

wenn es dir nicht um die beschaffung sondern um den legalen besitz geht:
ich glaube das wurde noch ned ausjudiziert
es gibt auch leute die der festen meinung sind die IPSC-austria ausweis waere ausreichend
die wiener waffenbehoerde (zumindestens einzelne referenten dort) sind nicht dieser meinung ..

ich wuerde an deiner stelle mit der FUER DICH ZUSTAENDIGEN waffenbehoerde reden
ruf an, lass dir den namen der/des beamten geben, schreib datum und uhrzeit mit und in stichworten die auskunft die du erhaeltst

wenn du dort die auskunft bekommst dass der DE schuetzenausweis ausreichend ist dann wuerde ICH mich damit zufriedengeben. das mitgeschriebene gespraechsprotokoll wuerde ich mir gut aufheben ...

das sollte zu deiner rechtlichen absicherung ausreichend sein

und ja, es ist nicht nur moeglich sondern sogar wahrscheinlich dass der referent einer andeeren BH dazu eine gegensaetzliche meinung hat

das wird solange so bleiben bis es in einer verordnung oder in einem erlass geregelt wird
bisher ist mir kein derartiger bekannt..

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 10:43
von KGR84
gewo hat geschrieben:[
...
wenn es dir nicht um die beschaffung sondern um den legalen besitz geht:
ich glaube das wurde noch ned ausjudiziert
es gibt auch leute die der festen meinung sind die IPSC-austria ausweis waere ausreichend
die wiener waffenbehoerde (zumindestens einzelne referenten dort) sind nicht dieser meinung ..
...


Da gibt es einen Erlass (ich will den Link nicht raussuchen, aber ihr kennt ihn eh alle), und da steht GENAU geregelt, mit welchen beiden Dokumenten man genannte Munition besitzen darf. Ich verstehe nicht dass da darüber diskutiert wird, oder dass da was unklar ist.

Was aber noch lange nicht bedeutet, dass ich verstehe warum man diese zwei Dokumente dafür braucht ... aber die Logik unseres Waffengesetzes steht wieder auf einem anderen Blatt.

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 11:21
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Da gibt es einen Erlass (ich will den Link nicht raussuchen, aber ihr kennt ihn eh alle), und da steht GENAU geregelt, mit welchen beiden Dokumenten man genannte Munition besitzen darf.


hi

eigentlich steht es da eben nicht genau

die "jagdkarte" ist selbsterklaerend, logisch

aber "schuetzenpass" steht einfach so im raum
da steht nicht "schuetzenpass fuer mitglieder von schuetzenvereinen welche dem jeweiligen bundeslandverband des österreichischen schuetzenbundes angeschlossen sind"

aus meiner sicht betreiben mitglieder des DSB oder BBSV wie auch immer aus DE ihr hobby genauso ernsthaft wie die ÖSB schuetzen, und die mitglieder der IPSC austria haben gebnauso einen dachverband und haben genauso eine sportordnung

was genau unterscheidet die vom ÖSB ?

aus meiner sicht ist die situation nicht eindeutig
und es gibt je nach bundesland/waffenbehoerde/referent unterschiedliche aussagen

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 11:24
von KGR84
Achso ... mit Schuetzenpässe kenn ich mich nicht aus, da der für mich nicht in Frage kommt, und ich mich daher nicht damit beschäftigt habe. Wusste ned, dass es da verschiedene gibt.

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Di 14. Feb 2012, 23:52
von Chester
gewo hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Da gibt es einen Erlass (ich will den Link nicht raussuchen, aber ihr kennt ihn eh alle), und da steht GENAU geregelt, mit welchen beiden Dokumenten man genannte Munition besitzen darf.


hi

eigentlich steht es da eben nicht genau

die "jagdkarte" ist selbsterklaerend, logisch

aber "schuetzenpass" steht einfach so im raum
da steht nicht "schuetzenpass fuer mitglieder von schuetzenvereinen welche dem jeweiligen bundeslandverband des österreichischen schuetzenbundes angeschlossen sind"


aus meiner sicht betreiben mitglieder des DSB oder BBSV wie auch immer aus DE ihr hobby genauso ernsthaft wie die ÖSB schuetzen, und die mitglieder der IPSC austria haben gebnauso einen dachverband und haben genauso eine sportordnung

was genau unterscheidet die vom ÖSB ?

aus meiner sicht ist die situation nicht eindeutig
und es gibt je nach bundesland/waffenbehoerde/referent unterschiedliche aussagen


Doch, hier steht es doch eh: Runderlass

Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben
, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 00:09
von gewo
Chester hat geschrieben:
Doch, hier steht es doch eh: Runderlass

Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben
, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.


hallo

du hast recht
damit reicht der IPSC austria ausweis also nicht

denn die IPSC austria ist kein "Landesschützenverband"

Re: Schützenpass,..

Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 05:06
von Chester
Leider, ja ...

Nicht, daß die Mitgliedschaft in einem Schützenverein ausreichen würde. Nein, er muss ja beim LSV sein. Gibt ja genügend kleine Vereine die da eben nicht dabei sind :roll: