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VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 19:05
von ronhan
Sorry, falls schon verlinkt und ich's übersehen habe!

http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=14&t=11700

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 20:27
von gewo
ronhan hat geschrieben:Sorry, falls schon verlinkt und ich's übersehen habe!

http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=14&t=11700



hallo

nein, hat noch niemand verlinkt

wird in wien seit ca zwei wochen angewendet
es gibt keine WP mehr fuer polizisten soferne nicht eine konkrete bedrohung nachgewiesen werden kann

VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 20:31
von piflintstone
Wahnsinn, dabei sollen doch Polizisten in ihrer Freizeit auch noch Sheriff spielen. Sehr sinnvoll....


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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 20:32
von slasher
also jetzt is oba wiklich soweit...... :headslap:

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 20:39
von rubylaser694
Pah, ich habe als 19 Jähriger auch 7 Monate lang ein vollautomatisches STG 77 geführt!

Jetzt würde ich einen Psychotest für eine Waffenbesitzkarte benötigen um halbautomatische Waffen im Tresor aufbewahren zu dürfen! :tipphead:
Einen WP bekomme ich nur noch posthum!

Die Mächtigen in diesem Land wollen keine wehrhaften Bürger.

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 20:59
von Thule
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 21:24
von quildor82
Super Idee

Danke Regierung !!!!

Bei unseren Politikern sollens jetzt ordenlich einbrechen (zu holen sollte genug sein)

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 22:00
von gewo
Thule hat geschrieben:Unglaublich!
Das heisst also wir haben eine Situation in der ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens oder ein Jagdaufsichtsorgan oder Fischereiaufsichtsorgan....


hallo

der ordnung halber:
bei den fischern und jaegern hast du recht

bei den sicherheitsunternehmen sieht es auch schlecht aus in letzter zeit
normal geht der WP nur mehr bei personenschutz durch
geldtransport "alleine" geht fast nimmer wenn sich der dienstgeber ned maechtig dahinterklemmt ..

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 02:42
von Musashi
hier sehe ich den grund:

Die Behörde verlangte zwar kein pychologisches Gutachten iSd § 8 Abs. 7 WaffG, aber eine - für den Beschwerdeführer kostenlose - amtsärztliche Untersuchung, was der Beschwerdeführer verweigerte. Das Ansuchen auf Ausstellung eines Waffenpasses wurde schließlich im Instanzenzug abgewiesen.

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 07:08
von Thule
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 07:13
von Thule
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 12:05
von Lichtgestalt
Als ich seinerzeit noch beim ÖBH war hatte fast jeder (meist leicht alkoholisierte) UO einen WP. Bevorzugte Waffe war damals, halt's euch an, ein 1911er.
Ein WP war völlig normal beim Heer. Ob das heute auch noch so ist wäre jetzt interessant.

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 12:40
von Teal'c
Lichtgestalt hat geschrieben:Als ich seinerzeit noch beim ÖBH war hatte fast jeder (meist leicht alkoholisierte) UO einen WP. Bevorzugte Waffe war damals, halt's euch an, ein 1911er.
Ein WP war völlig normal beim Heer. Ob das heute auch noch so ist wäre jetzt interessant.

keine Ahnung wies beim Heer so abläuft, aber der WP Antrag von meinem Cousin, der beim Jagdkommando dient, wurde abgelehnt.

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 15:02
von psav
Hallo,
@ Lichtgestalt: Das mit leicht alkoholisiert kannst Du vergessen :tipphead: , das gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr(Ausnahme ist Wien und Umgebung, da wurde teilweise noch vor 10 Jahren gebechert), was jemand nach der Dienstzeit macht, sollte Privatsache sein :idea:
WP bekommt auch ein Berufssoldat nicht mehr, dafür die WBK ohne psych. Gutachten(Dienstwaffenträgerbestimmung) und ohne Waffenführerschein. Der Dienststellenleiter muss den regelmässigen, zuverlässigen Umgang mit Schusswaffen bestätigen.

MfG

Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt

Verfasst: Sa 28. Jan 2012, 21:30
von trenck
In gewisser Weise finde ich es ja nicht schlecht, wenn die Obrigkeit so blöd ist, es sich zunehmend auch mit der Exekutive zu verscherzen. Wer weiß, vielleicht heißt es bald, Obrigkeit gegen Bürger. Und dann könnte es so manchem Angehörigen der Obrigkeit ergehen wie seinerzeit Ceausescu. Der hatte es sich auch mit der Armee verscherzt und bitter dafür gebüßt. Dumm gelaufen, kein Mitleid.

Trenck