Kat A oder B technische Voraussetzungen
Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 11:43
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Hellboy hat geschrieben:also wirds nix mit nem eigenen flugzeugrtäge ?? so n scheiss .. dabei wär bei dem ned mal schnelle zerlegbarkeit vorhanden
jpdavid hat geschrieben:Liebe Leute,
dachte in einem Forum in dem es über Schusswaffen geht und in einem Thread,der "Kat A und B" imTitel hat wäre eindeutig wonach ich frage. Es tut mir leid, die Frage also länger ausformuliert.
Nach welchen technischen Kriterien teilt das Bundesministerium für Inneres Schusswaffen in Kat A und in "zivile" Kat B Produkte.
Falls das noch immer unverständlich ist bitte einfach posten.
lg
JPD
Welche Baugruppen müssen da von der militärischen unterschiedlich sein?
„OA15 Austria:
Das OA15 Austria ist ein halbautomatisches Selbstladesportgewehr. Die Konstruktion basiert auf dem AR-15 von Eugene Stoner, ist aber nicht mit dieser Waffe kompatibel. Hersteller der Waffe ist die zivile Oberland Arms OHG/BRD. Das Griffstück der Waffe ist derart gestaltet, dass Reihenfeuerabzüge aus dem M16 nicht verwendet werden können. Hierzu wären materialabtragende Umbauarbeiten in Form von Fräsarbeiten am Gehäuse notwendig. Der Verschlussträger ist derart gestaltet, dass selbst bei einem manipulierten Unterbrecher keine Feuerstösse möglich sind. Sollte der Schlaghahn zusammen mit dem Verschluss vorlaufen, wie es bei dem M16 im Dauerfeuer der Fall ist, verklemmt sich beim OA Austria der Schlaghahn und die Waffe hemmt. Der Lauf und der Verschluss stammen aus ziviler Produktion und sind mit Lauf und Verschluss aus einer militärischen Waffe nicht tauschbar. Die Anzahl der Verriegelungswarzen ist mit dem militärischen Modell nicht ident.
Ein Umbau zur gleichwertigen Funktion eines militärischen AR-15 ist nur von einem versierten Fachmann mit einem Aufwand, der einer Neuanfertigung gleichkommt, möglich.
AUG Z:
Bei dem Steyr Selbstladegewehr AUG Z handelt es sich um eine reine zivile Produktion der Firma Steyr.
In der Waffe befindet sich eine Schlageinrichtung die nur Einzelschüsse ermöglicht. Der Schaft der Waffe ist derart gestaltet, dass Reihenfeuereinrichtungen nicht eingebaut werden können. Es befinden sich im Schaftmaterial 2 Stahlstifte, die die Veränderung der Schlageinrichtungsaufnahme verhindern. Der Matchlauf und der Verschluss sind aus ziviler Produktion und sind nicht mit den militärischen kompatibel. Das Gehäuse der Waffe ist gegenüber der militärischen Ausführung mit einer veränderten Aufnahme für den Lauf und den Verschlusskopf ausgestattet. Die militärischen Läufe passen somit nicht in das AUG-Z. Der Verschlusskopf des zivilen Modells "Z" ist entsprechend nur mit 6 Verriegelungswarzen versehen. Der Zerlegeknopf für den raschen Laufausbau bzw. militärisch raschen Laufwechsel ist nicht vorhanden. Anstatt dessen ist ein kurzer Stift gesetzt der nur mittels Werkzeug zu bedienen ist.
Ein Umbau zur gleichwertigen Funktion eines militärischen StG 77 ist nur von einem versierten Fachmann mit einem Aufwand, der einer Neuanfertigung gleichkommt, möglich.“
Kriterien für deren Beurteilung waren, dass Lauf und Verschluss zum Ausgangsmodell nicht austauschbar sind, Lauf und Verschluss aus ziviler Fertigung stammen und der Aufwand für einen Umbau auf das militärische Modell jenem einer Neuherstellung entspricht.
jpdavid hat geschrieben:Liebe Leute,
vielen Dank. Und welche anderen Zivilvarianten erfüllen diese Bestimmungen auch? Ansatz wäre daß es keinen Grund gibt andere Sporthalbautomaten in A nciht zuzulassen wenn diese Vorassetzungen nachweislich erfüllt sind.
Würde ein Statement der Erzeugerfirma da nicht reichen müssen? Warum diese künstliche marktverzerrende Nochmalsprüfung durch das BMI?
lg
JPD
jpdavid hat geschrieben:headhoncho hat geschrieben:jpdavid hat geschrieben:Liebe Leute,
vielen Dank. Und welche anderen Zivilvarianten erfüllen diese Bestimmungen auch? Ansatz wäre daß es keinen Grund gibt andere Sporthalbautomaten in A nciht zuzulassen wenn diese Vorassetzungen nachweislich erfüllt sind.
Würde ein Statement der Erzeugerfirma da nicht reichen müssen? Warum diese künstliche marktverzerrende Nochmalsprüfung durch das BMI?
lg
JPD
Die Erzeugerfirma kann eben keinen Bescheid erlassen und dieser ist für die B-Einstufung eines HA notwendig.
Verstehe ich aber, warum ist dieser Beschied so teuer dass sich die Firmen den nicht antun? Was tut das BMI denn da?
lg
JPD
sandman hat geschrieben:...Jeder HA ist automatisch Kat A, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das BMI die Zulassung erteilt. .
gewo hat geschrieben:sandman hat geschrieben:...Jeder HA ist automatisch Kat A, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das BMI die Zulassung erteilt. .
hallo
ned kat A sondern KM
ansonsten voellig richtig