die Waffen und die Ehe
Verfasst: So 26. Feb 2012, 22:06
Hallo Leute,
wie der Titel schon sagt geht es um unser Hobby und in diesem Fall um meine bessere Hälfte bzw unsere besseren Hälften
Da ich mit der SuFu leider nichts gutes gefunden habe dachte ich mir frage ich euch halt mal.
Das ich und meine Frau die Waffen gemeinsam Verwahren dürfen denke ich richtig zu wissen. (Bei jedem anderen Verhältnis wird ist es schwerer Kinder/Eltern Freund/Freundin etc.)
Beispiel bei uns: Verheiratet jeweils eine WBK mit 2 Plätzen ein Tresor alle 4 Waffen liegen frei drin rum. Eine gesonderte Trennung ist nicht nötig. Sprich zwei Geldkassetten wo jeweils die jeweiligen Waffen drin sind.
aber wie sieht das mit einem Besuch am Schiessstand aus jetzt kenne ich mich nicht mehr aus.
Ich habe mal gehört oder besser glaube zu wissen das wenn mir ein Freund/Schützenkollege seine Waffe borgt wir so eine Art "Überlassungserklärung" machen müssen.
Beispiel: Ich WBK 2 Plätze beide voll Er WBK 2 Plätze ebenfalls voll
Ich gebe ihm eine von meinen er eine von Ihm dann hat noch jeder einen Zettel wo steht das wir "Getauscht" haben zum Zweck "am Schiessstand fahren und testen/trainieren what ever"
Aber muss ich das auch mit meiner Frau machen wenn ich mir eine Ihrer Waffen "ausborge/nehme" und damit schiessen fahre ?
Klar das ich nur mit der max. Zahl an Waffen unterwegs bin die meiner WBK entsprechen und sie Bescheid weiss
Aber muss ich mit meiner Frau auch so einen Zettel ausfüllen oder ist das durch die Ehe etwas unkomplizierter ?
_____________
_____________
Noch eine Frage aber diese betrifft das Thema Erweiterung ist aber wieder mit der Ehe verwurzelt.
Wenn ich mehre Wohnsitze bzw. Nebenwohnsitze habe könnte ich doch probieren die WBK zu erweitern mit der Begründung SV an allen Wohnsitzen und das ein ständiges hin und her der Waffen nur schwer möglich ist, vorallem das ich noch eine für den Schiesssport taugliche Waffe brauche auf die ich mich aber bei SV nicht verlassen will zb. KK zum günstigen Training
Ich sage mal Probieren kann man das ja mal.ha
Aber würden mir die Waffen meiner Frau bzw. eher die Plätze einen Strich durch die Rechnung machen den soviele WS/NWS haben wir dann doch nicht an der Zahl sind es 3.
Nun könnte die BH ja leicht sagen na eigentlich würde die Begrundung funken aber die Frau besitzt ja auch eine WBK und Plätze, also vergessen Sie das gleich mal.
Danke für eure Hilfe
LG
Tom
wie der Titel schon sagt geht es um unser Hobby und in diesem Fall um meine bessere Hälfte bzw unsere besseren Hälften

Da ich mit der SuFu leider nichts gutes gefunden habe dachte ich mir frage ich euch halt mal.
Das ich und meine Frau die Waffen gemeinsam Verwahren dürfen denke ich richtig zu wissen. (Bei jedem anderen Verhältnis wird ist es schwerer Kinder/Eltern Freund/Freundin etc.)
Beispiel bei uns: Verheiratet jeweils eine WBK mit 2 Plätzen ein Tresor alle 4 Waffen liegen frei drin rum. Eine gesonderte Trennung ist nicht nötig. Sprich zwei Geldkassetten wo jeweils die jeweiligen Waffen drin sind.
aber wie sieht das mit einem Besuch am Schiessstand aus jetzt kenne ich mich nicht mehr aus.
Ich habe mal gehört oder besser glaube zu wissen das wenn mir ein Freund/Schützenkollege seine Waffe borgt wir so eine Art "Überlassungserklärung" machen müssen.
Beispiel: Ich WBK 2 Plätze beide voll Er WBK 2 Plätze ebenfalls voll
Ich gebe ihm eine von meinen er eine von Ihm dann hat noch jeder einen Zettel wo steht das wir "Getauscht" haben zum Zweck "am Schiessstand fahren und testen/trainieren what ever"
Aber muss ich das auch mit meiner Frau machen wenn ich mir eine Ihrer Waffen "ausborge/nehme" und damit schiessen fahre ?
Klar das ich nur mit der max. Zahl an Waffen unterwegs bin die meiner WBK entsprechen und sie Bescheid weiss

Aber muss ich mit meiner Frau auch so einen Zettel ausfüllen oder ist das durch die Ehe etwas unkomplizierter ?

_____________
_____________
Noch eine Frage aber diese betrifft das Thema Erweiterung ist aber wieder mit der Ehe verwurzelt.
Wenn ich mehre Wohnsitze bzw. Nebenwohnsitze habe könnte ich doch probieren die WBK zu erweitern mit der Begründung SV an allen Wohnsitzen und das ein ständiges hin und her der Waffen nur schwer möglich ist, vorallem das ich noch eine für den Schiesssport taugliche Waffe brauche auf die ich mich aber bei SV nicht verlassen will zb. KK zum günstigen Training
Ich sage mal Probieren kann man das ja mal.ha
Aber würden mir die Waffen meiner Frau bzw. eher die Plätze einen Strich durch die Rechnung machen den soviele WS/NWS haben wir dann doch nicht an der Zahl sind es 3.
Nun könnte die BH ja leicht sagen na eigentlich würde die Begrundung funken aber die Frau besitzt ja auch eine WBK und Plätze, also vergessen Sie das gleich mal.
Danke für eure Hilfe
LG
Tom