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KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: Fr 9. Mär 2012, 08:55
von Undertaker
Nach dem kürzlichen Tod des Schwiegervaters haben wir vergeblich nach seinem Gewehrchen gesucht - auch die Schwiegermutter weiß nichts vom Verbleib. Gestohlen, beim Umzug verschollen oder gar versoffen? - nix wiss ma
Der Knallstock wurde vor einigen Jahren bei einem Händler gekauft und ist damit dokumentiert. Jetzt könnten wir das eigentlich achselzuckend aussitzen und auf sich beruhen lassen, ABER:
a) glaube ich, dass die Händlerdokumentationen (Waffenbücher) über kurz oder lang ins ZWR eingepflegt werden und dann hätten wir irgendwann vielleicht Erklärungsbedarf.
b) wäre das nicht die korrekte Vorgangsweise!
Also beim Verlassenschaftsverfahren (Notar) in Verbindung mit einer Verlustanzeige angeben (Marke, Typ und Nummer allerdings unbekannt)? Passt das so oder doch lieber blöd stellen und aussitzen?
Danke für alle Ratschläge
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: Fr 9. Mär 2012, 09:03
von sandman
Hallo,
Ich glaube, dass Du da etwas misverstehst. Das Waffenbuch des Händlers wird nicht in die zentrale Registrierung eingegeben, sondern es werden alle Waffen neu registriert werden müssen. Auch musst Du zB bei einem Verkauf die Kat C Waffe nicht "austragen" lassen, was meines Wissens auch gar nicht möglich wäre.
Trotzdem handelt es sich um den Verlust einer Schusswaffe und das sollte nicht einfach so hingenommen werden. Bist Du sicher, dass Dein verstorbener Schwiegervater nicht die Waffe vor seinem Tod verkauft/weitergegeben hat und seiner Frau nichts erzählt hat?
Und wenn Du keinerlei Beweise für die Existenz des Gewehrs hast, wie willst Du eine Verlust/Diebstahlsanzeige aufgeben?
Grüße
Sandman
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: Fr 9. Mär 2012, 10:08
von Varminter
sandman hat geschrieben:Hallo,
Ich glaube, dass Du da etwas misverstehst. Das Waffenbuch des Händlers wird nicht in die zentrale Registrierung eingegeben, sondern es werden alle Waffen neu registriert werden müssen. Auch musst Du zB bei einem Verkauf die Kat C Waffe nicht "austragen" lassen, was meines Wissens auch gar nicht möglich wäre.
Trotzdem handelt es sich um den Verlust einer Schusswaffe und das sollte nicht einfach so hingenommen werden. Bist Du sicher, dass Dein verstorbener Schwiegervater nicht die Waffe vor seinem Tod verkauft/weitergegeben hat und seiner Frau nichts erzählt hat?
Und wenn Du keinerlei Beweise für die Existenz des Gewehrs hast, wie willst Du eine Verlust/Diebstahlsanzeige aufgeben?
Grüße
Sandman
Der (Vor)-Besitzer der Waffe ist tot und kann keine Antwort geben.
Der (Vor)-Besitzer der Waffe kann so oder so nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Die (Nicht)-Erben dieser Waffe brauchen nicht einmal mit den Ohrwascheln zucken.
Wo nix ist, hat der Kaiser (Staat) sein Recht verloren.
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: So 11. Mär 2012, 09:40
von doc steel
seh ich auch so.
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: So 11. Mär 2012, 09:56
von Irwin J. Finster
Hat die Waffe tatsächlich einen neuen Besitzer gefunden, auf welchem Wege auch immer war es dessen Pflicht dieses zu Melden. Hat er das getan ists Gut. Hat er nicht, was soll man machen? Die Welt ist schlecht....
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: Di 20. Nov 2012, 16:56
von Freischuetz
Eine Möglichkeit wäre, da nachzusehen:
http://www.notariat-konradt.at
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: Di 20. Nov 2012, 18:06
von Maggo
Wenn auch nix im Testament (sofern eines vorhanden ist) erwähnt ist kann man auch nix sagen.
Und wo nix mehr da ist (Irgendwelche Beweise wie z.B Kat C Meldung) kann man auch nix mehr feststellen.
Du machst dir also Gedanken über Sachen die im Prinzip gar nicht mehr Relevant sind oder Existieren,Der Erblasser kann damit alles mögliche damit gemacht haben,Vom Verkauf bis hin zur Verschrottung usw....
Der (Vor)-Besitzer der Waffe kann so oder so nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Vorsicht: Der Erbe erbt auch die Rechtsnachfolge des Erblassers und hat somit auch die Rechte und Pflichten des Erblassers. Die Verfügungsgewalt,Vertretung des Erblassers nach der fertigen Abhandlung hat der oder die Erben, davor der Notar.
Straftaten usw.erbt man natürlich nicht,Strafverfügungen z.b kommen aber sehr wohl in die Schulden der Erbmasse rein.
Re: KK-Gewehr "verschwunden"
Verfasst: Mi 21. Nov 2012, 07:38
von spareribs
wegen einem simplen KK-Gewehr Nachforschungen ???
es wurde nicht mal wegen der "Pump-guns" nachgeforscht, auch nicht wegen der damals freien Halbautomaten.
die Behörde hat für so etwas keine Zeit und auch kein Personal
