Seite 1 von 3
WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 18:49
von Schlesi
Hallo,
kurze Frage.. ist die WBK weg wenn man die einzige Waffe verkauft? Kanns zu soetwas kommen wenn man die Waffe veräußert?
Meine Mutter hätte demnächst Verwahrungskontrolle, braucht aber eigentlich keine Waffe mehr (will aber die WBK auch nicht verlieren) und möchte sich demnach die ~60 Euro für den Stempel im Waffenführerschein sparen. Darum hätte ich die Waffe genommen. Wie siehts da nun aus mit der WBK?
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 18:54
von Irwin J. Finster
Also das ist jetzt nur so weit ich weiß, also keine Garantie. Aber ich bin der Meinung das Du die WBK nicht verlieren kannst, wenn Du keine Waffe besitzt, andererseits aber auch nicht um den Waffenführerschein herumkommst da Du Dir ja jederzeit eine Neue Waffe kaufen KÖNNTEST....
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 18:57
von Schlesi
naja, wenn die Waffe nun vor der Kontrolle veräußert wird is klar. Sobald ich mir wieder eine Waffe zulege (also sie in dem Fall) ist klar dass dann wieder ein neuer Stempel im Waffenführerschein sein muss.
Sie möchte die WBK halt einfach nicht hergeben wenns nicht sein muss, ob sie sich allerdings nochmal eine Waffe zulegt weiß sie selbst ja noch nicht.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 18:59
von headhoncho
WBK bleibt, Waffenführerschein spart man sich dadurch nicht.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 19:03
von Schlesi
wegen? Wer kontrolliert den Waffenführerschein in der Zeit wo man keine Waffe hat?
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 19:07
von santiago
Die kommen auch wenn nichts auf dich gemeldet ist.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 19:19
von Promo
Eine Verwahrungskontrolle wird auch dann durchgeführt, wenn man keine Waffen besitzt. Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 19:33
von Schlesi
alles klar, dann geh ich mit ihr lieber ballern und sie soll sie behalten

Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 19:41
von Irwin J. Finster
Nimm deine Mutter mit zum schießen, man soll ja öfter mal was mit der Familie unternehmen!

Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 20:24
von Schlesi
Irwin J. Finster hat geschrieben:Nimm deine Mutter mit zum schießen, man soll ja öfter mal was mit der Familie unternehmen!

ich nehm an ich soll dir dann sagen wo und wann ich schiessen gehe?

EDIT: ich war eh noch nie mit ihr schiessen, wäre echt interessant wie sich 52 Kilo bei ihrer .38spezial verhalten *lool*
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: So 11. Mär 2012, 10:19
von doc steel
Promo hat geschrieben:Eine Verwahrungskontrolle wird auch dann durchgeführt, wenn man keine Waffen besitzt.
bis jetzt stimmts. ab jetzt is a bledsinn!
Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
alles was die mama braucht is a waffenführerschein und den hats sowieso!
der rest is fantasy!
machts eure pferde ned scheu, cowboys!
grundsätzlich:
die wbk könnens der mama ned wegnehmen nur weils keine waffe besitzt. noch nicht.
sollte eine verwahrungskontrolle ins haus stehen, dann sollens reinkommen auf an guglhupf und an kaffee, reibt ihenen den waff.führerschein unter d' nasen und dann erklärt man ihnen dass ma momentan ka kanon hat, weil.... und warum geht niemand was an. da ist man niemand rechenschaft schuldig.
sie werden sich damit zufrieden geben.
weiters solltest du deine mama in ihre staatsbürgerliche pflicht nehmen und ihr erklären, dass die paar netsch (€60,- alle paar jahr) ein wichtiges maß an persönlicher freiheit bedeuten. für lottoscheine und ähnlichen bledsinn hats wahrscheinlich scho mehr geld ausgegeben.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: So 11. Mär 2012, 11:22
von therion
doc steel hat geschrieben:ab jetzt is a bledsinn!
Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
alles was die mama braucht is a waffenführerschein und den hats sowieso!
der rest is fantasy!
machts eure pferde ned scheu, cowboys!
Heast, wos is do da bledsinn drau? schieass i bissl laungsaumer, oda les gescheit.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: So 11. Mär 2012, 11:30
von OC Tom
Was ich weiss wenn man nicht an Bewerben etc. teilnimmt muss der WaFuSchein aktuell gehalten werden sprich die Nachschulung muss man trotzdem im Intervall machen.
Und nur weil man selber keine Waffe besitzt heist das ja nicht das man keine hat man kann sich ja eine geborgt haben.
oder sehe ich das falsch.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: So 11. Mär 2012, 14:03
von doc steel
therion hat geschrieben:doc steel hat geschrieben:ab jetzt is a bledsinn!
Dabei ist der Sachkundenachweis in Form eines Waffenführerscheins, Ergebnislisten oder Bestätigungen eines Vereins über die regelmäßige Teilnahme an Trainings verpflichtend. Wenn sie die WKB nicht verlieren will, dann bleibt ihr wie gesagt die Prozedere nicht erspart.
alles was die mama braucht is a waffenführerschein und den hats sowieso!
der rest is fantasy!
machts eure pferde ned scheu, cowboys!
Heast, wos is do da bledsinn drau? schieass i bissl laungsaumer, oda les gescheit.
ned sag du mir i soll gscheit lesen, hansi!
bei gesetzen ist immer wichtig keinen interpretationsspielraum zu lassen, was so wie oben geschrieben nicht der fall ist.
und jetzt klär mi auf....aber langsam und vorsichtig.
Re: WBK weg bei Waffenverkauf?
Verfasst: So 11. Mär 2012, 14:10
von doc steel
OC Tom hat geschrieben:Was ich weiss wenn man nicht an Bewerben etc. teilnimmt muss der WaFuSchein aktuell gehalten werden sprich die Nachschulung muss man trotzdem im Intervall machen.
Und nur weil man selber keine Waffe besitzt heist das ja nicht das man keine hat man kann sich ja eine geborgt haben.
oder sehe ich das falsch.
entweder du besitzt eine oder du besitzt keine.
borgen ist so eine sache.
konkret heisst es überlassung und die gilt nur in verbindung mit einem schriftstück für die max. dauer von 6 wochen.
und überlassen darf dir jemand eine waffe nur dann wenn du auf der wbk einen freien platz hast.