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Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mo 12. Mär 2012, 21:01
von wuestenluchs
Hallo
Ich bin neu im Forum und erst seit kurzem Waffenbesitzer. Ich möchte mit dem Sportschiessen beginnen und lese bei den meisten Ausschreibung von Veranstaltungen das für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen ist.
OK, Haftpflicht habe ich, aber was ist eine ausreichende Deckungssumme? Nach oben gibt es ja bekanntlich keine Grenzen (Ausser den eigenen Kontostand).
In den Deutchen Foren, zumindest soweit ich es verstehe wird 1.000.000 empfohlen bzw. vorausgesetzt.
Ist diese Summe auch für AT empfehlenswert? Gibt´s dafür bei uns schon so was wie einen Musterprozess?
lg
rudy
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mo 12. Mär 2012, 21:25
von headhoncho
Es gibt keinen "Musterprozess", der Dir sagen wird, ob eine Deckungssumme ausreicht oder nicht. 1 Mio ist aber kein Fehler.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mo 12. Mär 2012, 21:28
von headhoncho
PS: in den AGB der Versicherung prüfen, in wie weit zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 08:39
von doc steel
schau, es ist die pflicht des veranstalters auf die notwendige selbstversicherung hinzuweisen um sich im ernstfall schadlos zu halten.
in so gut wie allen fällen reicht aber die eigene haftpflicht völlig aus.
natürlich kannst du dich freiwillig höher versichern lassen aber ich würde dennoch die notwendigkeit prüfen, denn so etwas lassen sich die versicherungen teuer bezahlen.
m.e. nach besteht da keine notwendigkeit.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 09:17
von headhoncho
doc steel hat geschrieben:schau, es ist die pflicht des veranstalters auf die notwendige selbstversicherung hinzuweisen um sich im ernstfall schadlos zu halten.
in so gut wie allen fällen reicht aber die eigene haftpflicht völlig aus.....
Das glauben die. Ein Hinweis entbindet keiner Haftung. Wobei der Veranstalter da, ausser er baut richtig Scheisse, weniger gefährdet ist.
Zur Haftpflicht: im Prinzip hat eh jeder eine. Da muss man nur prüfen, was im Kleingedruckten steht. Auf die schnelle nachgesehen: die Privat-Haftpflichtversicherung der Generali: "....insbesondere auf folgende Haftpflichtrisiken im Privatbereich:...Hieb-, Stich- oder Schusswaffen als Sportgeräte bzw. für Zwecke der Selbstverteidigung (sofern behördlich erlaubt).....(ausgenommen Berufssport und Jagd)". Der Unfall am Schießstand wäre also abgedeckt, ein Jagdunfall nicht.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 09:39
von buckshot
headhoncho hat geschrieben:PS: in den AGB der Versicherung prüfen, in wie weit zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird.
auch die grobe fahrlässigkeit ist in der haftpflichversicherung gedeckt!
die deckungslücke durch grobe f. gibt es in den elementarsparten...
weiters gelten lt. ahvb - ehvb (Verbandsbedingungen) stets auch schäden durch die verwendung bzw innehabung von schusswaffen zum zwecke des schießsports und der selbstverteidigung als mitversichert (nicht die jagd...!)
mit einer hh vers. ist die deckungslücke in der regel geschlossen (ggf. höhe d. pauschalvers. summe prüfen ob das ausreicht...) - eine zusätzliche versicherung ist in der regel nicht nötig bzw. haftet diese oft nur subsidär!
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 20:41
von wuestenluchs
hi
Danke für die Antworten.
Über eine "normale" Haftpflicht verfüge ich. Und da da gibt es auch diesen Punkt von erlaubten Hieb-, Stich-, und Schusswaffen.
Und grobe Fahrlässigkeit lass ich jetzt mal aussen vor, weil da geh ich davon aus das die Versicherung zwar zahlt, aber dann von mir wieder geld zurück haben möchte. So wie bei der Autohaftpflicht halt.
Mir geht´s eher darum ob euch bekannt ist ob es in AT über dieses Thema schon Prozesse gegeben hat. Und ob Summen (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstentgang usw) bekannt sind. An denen kann man sich ja im Groben orientieren. Weil 1mille, so wie es die Deutschen vorschlagen/verlangen kommt mir selbst etwas hoch vor.
Aber klüger ist man (ich) leider immer erst hinterher.
lg
Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Di 13. Mär 2012, 20:59
von mgritsch
1 mille klingt viel ist aber knapp sobald es um personenschäden geht! Wennst wen in den rollstuhl oder ins grab beförderst wird das richtig teuer. Meist sind die deckungssummen dafür eh schon deutlich höher (personen und sachschäden werden da getrennt geführt), lies deine polizze mal genau!
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 09:06
von Varminter
headhoncho hat geschrieben:doc steel hat geschrieben:schau, es ist die pflicht des veranstalters auf die notwendige selbstversicherung hinzuweisen um sich im ernstfall schadlos zu halten.
in so gut wie allen fällen reicht aber die eigene haftpflicht völlig aus.....
Das glauben die. Ein Hinweis entbindet keiner Haftung. Wobei der Veranstalter da, ausser er baut richtig Scheisse, weniger gefährdet ist.
Zur Haftpflicht: im Prinzip hat eh jeder eine. Da muss man nur prüfen, was im Kleingedruckten steht. Auf die schnelle nachgesehen: die Privat-Haftpflichtversicherung der Generali: "....insbesondere auf folgende Haftpflichtrisiken im Privatbereich:...Hieb-, Stich- oder Schusswaffen als Sportgeräte bzw. für Zwecke der Selbstverteidigung (sofern behördlich erlaubt).....(ausgenommen Berufssport und Jagd)". Der Unfall am Schießstand wäre also abgedeckt,
ein Jagdunfall nicht .
Bei Ausstellung einer Jagdkarte (bzw. bei jährlicher Einzahlung des Zahlscheines für den Jahresbeitrag) zahlst du automatisch deine Jagdhaftpflicht mit.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 10:08
von wuestenluchs
Servus
Jäger bin ich nicht. Nix gegen Jäger an sich, aber ist nicht meine welt.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 10:15
von Varminter
mercury hat geschrieben:Varminter hat es wohl als direkte Antwort zu headhonchos Post gemeint

Ja, weil in 2 Postings von Usern angeführt wurde, dass Jagd aus der Haftpflicht ausgenommen ist.
Legale Jagd (mit gültiger Jagdkarte) ist aber automatisch jagdhaftpflicht - zwangsversichert in AT.
Leider mit 9 verschiedenen Jagdkarten für 9 Bundesländer...

Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 14:40
von headhoncho
Varminter hat geschrieben:...
Ja, weil in 2 Postings von Usern angeführt wurde, dass Jagd aus der Haftpflicht ausgenommen ist....
Ich habe mich auf die 08/15-Polizze der Generali bezogen. Es ist wichtig zu wissen, welche der Versicherungen deckt was in welcher Höhe ab. Also bei der Jagd: "Mein meiner 08/15 mit Höhe xyz NICHT, mit der Jagdhaftpflicht in Höhe zyx schon." Die Deckungsbeträge beider Versicherungen sind unterschiedlich, daher sollte man sich die verschiedenen Polizzen ansehen. Kommt es dadurch zu Über- oder Unterversicherung, usw.? Wie sieht es aus, wenn ich Jagdgast im Ausland bin, da gibt es ja keine Pflichtversicherung? usw.
Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 15:23
von buckshot
headhoncho hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:...
Ja, weil in 2 Postings von Usern angeführt wurde, dass Jagd aus der Haftpflicht ausgenommen ist....
Ich habe mich auf die 08/15-Polizze der Generali bezogen. Es ist wichtig zu wissen, welche der Versicherungen deckt was in welcher Höhe ab. Also bei der Jagd: "Mein meiner 08/15 mit Höhe xyz NICHT, mit der Jagdhaftpflicht in Höhe zyx schon." Die Deckungsbeträge beider Versicherungen sind unterschiedlich, daher sollte man sich die verschiedenen Polizzen ansehen. Kommt es dadurch zu Über- oder Unterversicherung, usw.? Wie sieht es aus, wenn ich Jagdgast im Ausland bin, da gibt es ja keine Pflichtversicherung? usw.
verbandsbedingungen (VVO) gelten dem grunde nach bei allen Vers. gleich - ggf. hat die eine oder andere gesellschaft ein mehr an deckung ... - jagd(haftpflicht) ist grundsätzlich ein eigenes thema.
ob ein versicherer regressiert(-en kann), hängt vom jew. einzelfall ab.
grundsätzlich gilt: HAFTUNG => geregelt im ABGB § 1311: Die Verschuldenshaftung kommt zur Anwendung, wenn ein Täter einen Schaden bei einem Dritten rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Voraussetzung sind somit Schaden, Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist Schadenersatz ausgeschlossen. DECKUNG => geregelt in den AHVB/EHVB des Versicherers...
ob es tatsächlich eine haftung gibt, entscheidet (in der regel) nach dem eingetretenen schadensafall der richter, d.h. man kann sich nicht gegen alle eventualitäten versichern. (der regress in der kfz haftpflicht ist ein eigenes thema...)
kurz: haftung ja, deckung nein - pech für den verursacher; haftung nein, deckung log. auch nein - pech für den geschädigten. haftung ja, deckung ja - alle sind happy

Re: Frage zur Haftpflicht
Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 16:02
von Varminter
headhoncho hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:...
Ja, weil in 2 Postings von Usern angeführt wurde, dass Jagd aus der Haftpflicht ausgenommen ist....
Ich habe mich auf die 08/15-Polizze der Generali bezogen. Es ist wichtig zu wissen, welche der Versicherungen deckt was in welcher Höhe ab. Also bei der Jagd: "Mein meiner 08/15 mit Höhe xyz NICHT, mit der Jagdhaftpflicht in Höhe zyx schon." Die Deckungsbeträge beider Versicherungen sind unterschiedlich, daher sollte man sich die verschiedenen Polizzen ansehen. Kommt es dadurch zu Über- oder Unterversicherung, usw.? Wie sieht es aus,
wenn ich Jagdgast im Ausland bin, da gibt es ja keine Pflichtversicherung? usw.
Die Jagdhaftpflicht, die ich über meine Jagdkarte automatisch mitbezahle, gilt
für ganz Europa. Dadurch muss ich zb. in DE nur eine Ausländerjahresjagdkarte lösen (die Teitschen müssen sich privat Jagdhaftversichern) und die Versicherung von hier wird auch in DE als Jagdhaftversicherung anerkannt.
Ich muss dem deutschen Landratsamt nur ein entsprechendes Schreiben meiner Versicherung vorweisen.