Seite 1 von 1

Waffe ,,schlachten"

Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 21:24
von Samy
Ich hätte da ne Frage an die werte Runde.
Ich bin begeisterter Schrauber und Bastler, und auch das Waffenhobby blieb bis her nicht verschont.
Nun hätt ich ne günstige Gelegenheit an einen sehr billigen Repetierer zu kommen.
Faktum ist allerdings, dass der Lauf fertig ist, das finisch nicht mehr schön und paar so wewechen.
Ich würde ihn ,,schlachten" und nur paar Teile behalten die noch gut sind, wie diverse Verschlussteile, kleinteile, federn, Abzug usw.

Sie sieht das rechtlich aus? Den Gemeldet ist sie ja. Muss hier ne schriftliche Stellungsnahme an die BH erfolgen, oder soll ich da antanzen
und die Relevanten Teile mit der Seriennummer abliefern oder wie sieht das aus?

Eigentlich hab ich da auch so gar keine Lust den Lauf abzugeben, er ist war nimmer gut, aber ein wunderbares Messer lässt sich immer drauß Schmieden.
Muss Ich hier das Patronenlager rausschneiden und mit der Seriennummer als beweiß abgeben?

Ich würd mich über Eure Antworten sehr freuen.

LG Samy

Re: Waffe ,,schlachten"

Verfasst: Mi 14. Mär 2012, 21:35
von sandman
Hi

Wenn Du aus Österreich kommst, dann braucht die Behörde nicht informiert werden, da Kat C Waffen nicht gemeldet werden müssen. Waffenrelevante Teile (Verschluß, System, Lauf) musst Du aber nach §30 bei einem Büchser (Deiner Wahl) melden, dann bekommst du eine Bestätigung dafür.

Wenn Du die Waffe wirklich schlachten willst, dann würde ich Verschluß und Lauf getrennt melden.

Grüße

Sandman

Re: Waffe ,,schlachten"

Verfasst: Fr 16. Mär 2012, 09:02
von Thule
-

Re: Waffe ,,schlachten"

Verfasst: Fr 16. Mär 2012, 10:13
von sandman
@Thule:

Nur ein "n" bitte.

Ansonsten habe ich es eh so gemeint und eigentlich auch so geschrieben, dass eben Kat C waffen & Teile nicht bei der Behörde gemeldet werden müssen (sondern beim Büchser/Händler)

Grüße

Sandman