Seite 1 von 1
Nachtsichtgerät
Verfasst: So 18. Mär 2012, 18:38
von falco
Hallo,
habe das Minox NV 351 auf der Hohen Jagd im Nachtsichttestkanal ausprobiert muß sagen um diesen Preis nicht schlecht ! (260 Euro).
Ein Kollege hat es schon im Revier getestet und ist sehr zufrieden damit!
Weiß jemand ob es auch Schußfest ist ?
Haben es mal an das Zielfernrohr gehalten und man sieht super das Absehen und den Rotpunkt,werde es mal mit einer Gummischelle aufs ZF aufstecken !
WMH falco

Re: Nachtsichtgerät
Verfasst: So 18. Mär 2012, 19:50
von sandman
falco hat geschrieben:Hallo,
habe das Minox NV 351 auf der Hohen Jagd im Nachtsichttestkanal ausprobiert muß sagen um diesen Preis nicht schlecht ! (260 Euro).
Ein Kollege hat es schon im Revier getestet und ist sehr zufrieden damit!
Weiß jemand ob es auch Schußfest ist ?
Haben es mal an das Zielfernrohr gehalten und man sieht super das Absehen und den Rotpunkt,werde es mal mit einer Gummischelle aufs ZF aufstecken !
WMH falco

Das würde ich unterlassen!
Sobald ein Nachtsichgerät mit einer Waffe verbunden wird, wird die Kombination illegal! Nachtsichtgeräte, die an und für sich für die Montage auf Waffen konstruiert wurden, sind von Haus aus schon verboten in Ö.
Eine legale Alternative ist aber das NSG mittels Kopfhalterung vor dem Auge zu haben und als Zieleinrichtung ein nachttaugliches Red-Dot (zB Eotech, Vortex) zu haben.
Grüße
Sandman
Re: Nachtsichtgerät
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 11:26
von marvin42
Ich hab das hier
http://www.vegaoptics.de/ATN-NVM-14-2I-Gen-2_c62-405_p2272_x2.htm mit einem 5fach Objektiv. Ist ein grosser Batzen Geld aber möchte es nicht mehr hergeben.
Allerdings nicht am Zielfernrohr oder am Kopf befestigt zum schiessen! Es ist einfach genial zum Ansprechen und Rundblick machen was sich so um einen herum tut.
Re: Nachtsichtgerät
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 18:51
von falco
Danke für die Infos !
falco

Re: Nachtsichtgerät
Verfasst: So 8. Apr 2012, 18:09
von madmax1234
Schau Dir auch mal
dies und
das hier an.
Kann nur aus eigener Erfahrung sagen, daß es sehr gut funktioniert.
Ist kein Nachtsicht

, da es eine Digitalkamera ist, welche auch mit sehr wenig Licht funtkioniert.
Dieses Gerät ist in Österreich illegal, alleine der Besitz ist schon strafbar!
Re: Nachtsichtgerät
Verfasst: So 8. Apr 2012, 18:48
von gewo
madmax1234 hat geschrieben:Schau Dir auch mal
dies und
das hier an.
Kann nur aus eigener Erfahrung sagen, daß es sehr gut funktioniert.
Ist kein Nachtsicht

, da es eine Digitalkamera ist, welche auch mit sehr wenig Licht funtkioniert.

hi
ich mag den ganzen tacticoolen kram ja auch
und im ausland mag das ja auch prima sein sowas zu besitzen
aber wenn man sachen postet die in AT unter die kriegsmaterialbestimmungen fallen sollte man es aber evt doch auch in einem nebensatz erwaehnen ...
geraete die es ermoeglichen ein ziel bei dunkelheit zu erfassen (es fallen also sowohl "uebliche" NSGs als auch FLIRs darunter) fallen in die KMV sobald sie ein absehen haben und auf einer waffe montierbar sind ,...
quelle:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 59%3A26%2211. Nachtsicht-Beobachtungsgeräte/Restlichtverstärker der Typen NS-BI 2,4 - 80, Erg. Nr. 581 und NS-B 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, ohne eingebaute/eingespiegelte Strichplatten
Nachtsicht-Beobachtungsgeräte/Restlichtverstärker der Typen NS-BI 2,4 - 80, Erg. Nr. 581 und NS-B 3,3 - 80, Erg. Nr. 362, ohne eingebaute/eingespiegelte Strichplatten sind als nicht für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte optronische Geräte zur Beobachtung zu beurteilen und stellen daher kein Kriegsmaterial dar.
Ist in die vorstehend angeführten Geräte allerdings eine Strichplatte eingebaut/eingespiegelt, macht sie dieser Umstand zu militärisch außerordentlich geeigneten Nachtsicht-Zielgeräten, mit denen überaus gute Trefferergebnisse zu erzielen sind. In dieser Bauweise handelt es sich um speziell für den militärischen Gebrauch entwickelte und gefertigte Geräte und damit um Kriegsmaterial (siehe auch Z 12).
Re: Nachtsichtgerät
Verfasst: Mo 9. Apr 2012, 23:51
von madmax1234
Danke für die Information. War mir leider nicht bewußt.