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Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 14:43
von Samy
Hallo werte Gemeinde!

Ich hab da mal ne Frage.
Und zwar haben mir Revolver gewehre schon immer gefallen, aber kaufen wollt ich doch keins.
Nun hab ich nen wirklich günstigen Luger Revolver gekauft und hätte auch viele Teile schon da,
also einen Schaft, diverse Holzteile und kleinkram zum umbau.
Ich möchte wie man sich denken kann nun selbst aus dem Revolver ein Gewehr machen.

Ists überhaupt möglich, dass ich nach einem Beschuss (wenn fertig) es ,,Umgenehmigen" lasse,
dass es nun als C Waffe gilt? Bin ich hier vlt an eine Mindestlauflänge gebunden?
Wäre gut zu wissen, ehe ich den Laufrohling bestelle und zurecht Drehe.

Ich danke schon im Vorraus :D

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 14:52
von gipflzipfla
Samy hat geschrieben:Hallo werte Gemeinde!

Ich hab da mal ne Frage.....

Ists überhaupt möglich, dass ich nach einem Beschuss (wenn fertig) es ,,Umgenehmigen" lasse,
dass es nun als C Waffe gilt? Bin ich hier vlt an eine Mindestlauflänge gebunden?
Wäre gut zu wissen, ehe ich den Laufrohling bestelle und zurecht Drehe.

Ich danke schon im Vorraus :D

War da nicht noch etwas mit gezogenen und glatten Läufen zu beachten?

(vielleicht missverstehe ich aber auch das Eingangsposting...)

edit sagt:

http://www.weidwerk.at/html/waff_kat.htm

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 14:56
von Irwin J. Finster
Man möge mich korrigieren, aber soweit ich weiß bleibt B, B egal was man dranbaut. Und wenn man C oder D zu sehr absägt wird's nicht B sondern A.

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 15:21
von sandman
Irwin J. Finster hat geschrieben:Man möge mich korrigieren, aber soweit ich weiß bleibt B, B egal was man dranbaut. Und wenn man C oder D zu sehr absägt wird's nicht B sondern A.


Genauso ist es! Eine Kat B Waffe bleibt in dieser Kategorie, weil sie dem Wesen nach eine Kat. B Waffe ist. Selbst wenn Du jetzt einen 81 cm Lauf und einen 40cm Schaft fix anbaust, bleibt es eine Kat. B Waffe, außer sie sieht nach etwas anderem aus, dann wird sie Kat. A.

Grüße

Sandman

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:02
von Stickhead
Würde ich so nicht sagen.

Revolvergewehre sind Kategorie C und im Prinzip nichts anderes als Kat-B-Revolver mit langem Lauf.
Ein Umbau scheint mir daher möglich.

Wenn du eine Kat-C auf unter 60 cm kürzt, hast du eine Kat-B-Waffe.
Siehe §§ 3, 19 WaffG

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:09
von Varminter
Denkanstoss: der Besitzer eines B-Revolvers bringt diese zu einem berechtigten Büchsenmacher und die B-Waffe wird beim Besitzer ausgetragen.

Der Büchsenmacher bringt langen Lauf und Anschlagschaft fix (also nicht mehr einfach demontierbar) an und meldet die Waffe nun als C-Waffe neu an.

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:34
von Thule
Habe es Samy schon per pm vorangekündigt.
Antwort ist unter Umständen von allgemeinem Interesse daher öffentlich.
Habe einen Bekannten gerichtlich beeideten Waffensachverständigen gefragt und seine Antwort deckt sich mit meiner Vermutung.
Grundsätzlich kein Problem.
Der Umbau muss nur so ausgeführt sein dass auch mit leicht abnehmbaren Anbauteilen abgenommen die Gesamtlänge über 60 cm liegt.
Das betrifft natürlich den Schaft. AlfaProj hat das mit deren Revolverkarabineren ja so gelöst, dass am Griff ein Metallfortsatz besteht der gleichzeitig als Widerlager/Aufnahme für den Schaft dient. Gesamtlänge auch mit abgenommenen Schaft so über 60 cm. Notwendige Mindestlauflänge ergibt sich aus der länge dieses Fortsatzes.
Ob die Kat B Waffe dann tatsächlich auch problemlos ausgetragen wird ist wie in Österreich leider üblich immer eine Frage der Kompetenz und Ausrichtung der zuständigen örtlichen Behörde.
Die Zuhilfenahme eines Büchsenmachers wie von Varminter vorgeschlagen wäre wohl die einfachste und sicherste Lösung.
Rest pm.

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:35
von KGR84
Sind Revolvergewehre Kat C?

Ich muss zugeben, damit habe ich mich nie beschäftigt, aber der Logik wegen ... Revolver mit DA-Abzug ist ja abziehen ... abziehen ... abziehen ...

Also quasi wie ein HA. Oder ist das bei den Trommlern egal?

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:36
von warbird
KGR84 hat geschrieben:Sind Revolvergewehre Kat C?

Ja

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:41
von Bud Spencer
KGR84 hat geschrieben:Sind Revolvergewehre Kat C?

Ich muss zugeben, damit habe ich mich nie beschäftigt, aber der Logik wegen ... Revolver mit DA-Abzug ist ja abziehen ... abziehen ... abziehen ...

Also quasi wie ein HA. Oder ist das bei den Trommlern egal?


Sind Kat. C weil die Patrone nicht automatisch nachgeladen wird sondern erst durch betätigen des Abzuges bewegt sich die Trommel und die Patrone kann bei durchziehen des Abzugs abgefeuert werden.

Beispiele: Alfa Proj Revolvergewehr ist Kat.C; beim gesetz hat sich jetzt mit der Verfügbarkeit der Munition auch etwas geändert :)

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:42
von Varminter
Thule hat geschrieben:Habe es Samy schon per pm vorangekündigt.
Antwort ist unter Umständen von allgemeinem Interesse daher öffentlich.
Habe einen Bekannten gerichtlich beeideten Waffensachverständigen gefragt und seine Antwort deckt sich mit meiner Vermutung.
Grundsätzlich kein Problem.
Der Umbau muss nur so ausgeführt sein dass auch mit leicht abnehmbaren Anbauteilen abgenommen die Gesamtlänge über 60 cm liegt.
Das betrifft natürlich den Schaft. AlfaProj hat das mit deren Revolverkarabineren ja so gelöst, dass am Griff ein Metallfortsatz besteht der gleichzeitig als Widerlager/Aufnahme für den Schaft dient. Gesamtlänge auch mit abgenommenen Schaft so über 60 cm. Notwendige Mindestlauflänge ergibt sich aus der länge dieses Fortsatzes.
Ob die Kat B Waffe dann tatsächlich auch problemlos ausgetragen wird ist wie in Österreich leider üblich immer eine Frage der Kompetenz und Ausrichtung der zuständigen örtlichen Behörde.
Die Zuhilfenahme eines Büchsenmachers wie von Varminter vorgeschlagen wäre wohl die einfachste und sicherste Lösung.
Rest pm.


Wenn, dann darf es eh nur ein Büxner vornehmen... im Hinterhof eine Gasrohr als Neulauf einschraubern, geht nur am Khyber Pass... ;)

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:54
von Thule
Geht auch mit Gutachten.

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 12:37
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Beispiele: Alfa Proj Revolvergewehr ist Kat.C; beim gesetz hat sich jetzt mit der Verfügbarkeit der Munition auch etwas geändert :)


http://www.waffengebraucht.at/node/170120

DAS Ding ist Kat. C ?? Inwiefern hat sich bei der Munitionsverfügbarkeit für WBK-Lose etwas geändert ?

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 12:40
von therion
Ja, ist Kat. C
Nach Umsetzung der neuen Richtlinie dürfen WBK-lose Kurzwaffenmun kaufen, wenn sie eine Kat. C in entsprechendem Kaliber besitzen.

Re: Umbau von B auf C Waffe

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 12:42
von Varminter
yoda hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Beispiele: Alfa Proj Revolvergewehr ist Kat.C; beim gesetz hat sich jetzt mit der Verfügbarkeit der Munition auch etwas geändert :)


http://www.waffengebraucht.at/node/170120

DAS Ding ist Kat. C ?? Inwiefern hat sich bei der Munitionsverfügbarkeit für WBKlose etwas geändert ?



Ist C.

Munitionsverfügbarkeit ändert sich erst... :tipphead:

Es soll aber halt auch Leute geben, die alle Plätze auf der WBK voll haben und sowas 4fun dazu wollen, ohne eine B-Waffe verkaufen zu müssen.