
Ich sehe keinen Grund warum du nicht diese Aufhebung bekommen solltest...
lg
joschi hat geschrieben:naja, kann mir halt vorstellen dass die behörde nach dem credo "nicht noch jemand dem wir eine waffe in die hand drücken müssen" handelt und sich dann irgendwas aus deinem lebenslauf rauspickt und das dann zum anlass einer verweigerung nimmt. (haben ja zugriff auf so ziemlich alles). wozu ich aber sagen muss dass ich unbescholten bin.
joschi hat geschrieben: Hat noch jemand Ideen worauf geachtet werden könnte?
Danke im Voraus, Joschi
joschi hat geschrieben:da hast du recht, um überhaupt zur prüfung antreten zu dürfen musste man sein einwandfreies leumundszeugnis mitbringen. ....
joschi hat geschrieben:vielen dank gipflzipfla, prüfung ist allerdings schon bestanden und antrag abgeschickt;-) jetzt beginnt das lange warten auf den bescheid!
joschi hat geschrieben:..... Zumindest in niederösterreich!
Incite hat geschrieben:......Das Führungszeugnis wurde schon beim Antrag, dass man die Jagdprüfung ablegen will abgegeben. Warum denn doppelt moppeln?
Viel Erfolg und WH von mir![]()
lg
joschi hat geschrieben:so, bescheid ist da, waffenverbot ist ganz regulär aufgehoben und ich freu mich:-) jetzt werd ich im august oder september die jagdkarte lösen. Danke für all die ratschläge und infos! Waidmanns heil!