Waffenimport und Meldung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenimport und Meldung
Hallo Leute
Ich hab schon ein wenig gesucht, möchte nun aber sicher gehen, daß ich alles richtig mache.
Ich kaufe mir eine Repetierbüchse bei einem deutschen BüMa.
Was ist nun alles zu tun?
1. Ich muß zur zuständigen Waffenbehörde um eine Importgenehmigung zu beantragen. In meinem Fall (Wiener) ist dies die BPD http://www.bmi.gv.at/cms/BPD_Wien/. Dazu brauche ich 57€, die Seriennummer der Waffe und einen Ausweis.
2. Ich schicke dem BüMa die Importgenehmigung damit er eine Exportgenehmigung beatragen kann.
3. Ich muß innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei einem Waffenhändler die Waffe Melden.
Fragen:
zu 1.: Gibt es die Importgenehmigung zum runterladen, daß ich mit dem ausgefüllten Formular nur noch "zahlen gehen" kann?
zu 2.: Muß ich ihm das Original schicken oder geht auch faxen oder mailen?
zu 3.: Kann ich das einfach machen, wenn ich sie das erste mal in Hirtenberg ausführe oder muß das in Wien sein (hier bin ich gemeldet)?
allg.: Die Waffe wird nicht an meine Meldeadresse in Wien geschickt sondern an eine andere in NÖ, wo aber immer jemand (in der Regel ich) Pakete entgegennehmen kann. Hat das irgendeine Relevanz oder sind Versand und Importgenehmigung unabhängig von einander?
Hab ich sonst was vergessen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Ich hab schon ein wenig gesucht, möchte nun aber sicher gehen, daß ich alles richtig mache.
Ich kaufe mir eine Repetierbüchse bei einem deutschen BüMa.
Was ist nun alles zu tun?
1. Ich muß zur zuständigen Waffenbehörde um eine Importgenehmigung zu beantragen. In meinem Fall (Wiener) ist dies die BPD http://www.bmi.gv.at/cms/BPD_Wien/. Dazu brauche ich 57€, die Seriennummer der Waffe und einen Ausweis.
2. Ich schicke dem BüMa die Importgenehmigung damit er eine Exportgenehmigung beatragen kann.
3. Ich muß innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei einem Waffenhändler die Waffe Melden.
Fragen:
zu 1.: Gibt es die Importgenehmigung zum runterladen, daß ich mit dem ausgefüllten Formular nur noch "zahlen gehen" kann?
zu 2.: Muß ich ihm das Original schicken oder geht auch faxen oder mailen?
zu 3.: Kann ich das einfach machen, wenn ich sie das erste mal in Hirtenberg ausführe oder muß das in Wien sein (hier bin ich gemeldet)?
allg.: Die Waffe wird nicht an meine Meldeadresse in Wien geschickt sondern an eine andere in NÖ, wo aber immer jemand (in der Regel ich) Pakete entgegennehmen kann. Hat das irgendeine Relevanz oder sind Versand und Importgenehmigung unabhängig von einander?
Hab ich sonst was vergessen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3029
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Waffenimport und Meldung
Grundsätzlich ist alles richtig.
zu Frage 1.)
Man kann sie downloaden,die Forumulare sind aber besser im Original,und die 5 Minutem am Amt länger für das ausfüllen macht das Kraut auch nicht mehr fett.
zu Frage 2.)
Die Genemigung muss im Original versendet werden,keine Kopie oder Mail oder Fax!!
zu Frage 3.)
Du kannst deine Waffe irgenwohin senden.Wenn es sich um Kat.B Waffen handelt würde ich zusehen das du das Paket persönlich übernimmst,bei Kat C oder D ist es eher Wurscht.
zu Frage 1.)
Man kann sie downloaden,die Forumulare sind aber besser im Original,und die 5 Minutem am Amt länger für das ausfüllen macht das Kraut auch nicht mehr fett.
zu Frage 2.)
Die Genemigung muss im Original versendet werden,keine Kopie oder Mail oder Fax!!
zu Frage 3.)
Du kannst deine Waffe irgenwohin senden.Wenn es sich um Kat.B Waffen handelt würde ich zusehen das du das Paket persönlich übernimmst,bei Kat C oder D ist es eher Wurscht.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

Re: Waffenimport und Meldung
hallo
so wie du das schreibst ist das grundsaetzlich richtig
es gibt allerdings eine merklich billigere loesung bei der du dir den ganzen papierkram ersparst
bei interesse schick mir deine emailadresse per PN dann sende ich dir die entsprechenden infos weiter ...
so wie du das schreibst ist das grundsaetzlich richtig
es gibt allerdings eine merklich billigere loesung bei der du dir den ganzen papierkram ersparst
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenimport und Meldung
Hallo
Danke Euch.
@Maggo:
ist Kat. C
Werde sie aber sehr wahrscheinlich persönlich entgegennehmen.
@Gewo:
Du hast PM
LG
Edit sagt: Maggo, wo hast Du denn der Teufel von Tenacious D her. Der ist ja genial.
Danke Euch.
@Maggo:
ist Kat. C
Werde sie aber sehr wahrscheinlich persönlich entgegennehmen.
@Gewo:
Du hast PM
LG
Edit sagt: Maggo, wo hast Du denn der Teufel von Tenacious D her. Der ist ja genial.
- gipflzipfla
- .50 BMG
- Beiträge: 1361
- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Waffenimport und Meldung
chili77 hat geschrieben:Hallo Leute
Ich hab schon ein wenig gesucht, möchte nun aber sicher gehen, daß ich alles richtig mache.
Ich kaufe mir eine Repetierbüchse bei einem deutschen BüMa.
Was ist nun alles zu tun?
1. Ich muß zur zuständigen Waffenbehörde um eine Importgenehmigung zu beantragen. In meinem Fall (Wiener) ist dies die BPD http://www.bmi.gv.at/cms/BPD_Wien/. Dazu brauche ich 57€, die Seriennummer der Waffe und einen Ausweis.
@chilli77,
richtig..
Einwilligungserklärung gemäß §37 Abs.3 WaffG 1996 zur Verbingung von Waffen / Munition in die Republik Österreich
Du brauchst vom Versender:
Händlername, Händleradresse, Händlerlizenznummer (bei Privatkauf Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort)
Von der Waffe: Hersteller, Modell, Kaliber, Waffentyp, Waffennummer
chili77 hat geschrieben:2. Ich schicke dem BüMa die Importgenehmigung damit er eine Exportgenehmigung beatragen kann.
In meinem Fall hat das eingescannte Formular, per Mail versendet, ausgereicht... das ist von Händler zu Händler verschieden.
Mache Dir, falls Du das Original weg gibst, auf jeden Fall eine Kopie davon!
chili77 hat geschrieben:3. Ich muß innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei einem Waffenhändler die Waffe Melden.
frage am Amt nach... meine Amtsauskunft lautete: Ist mit der Einfuhrgenehmigung erledigt
(Kann ich mir zwar nicht vorstellen, ausser dass die deutschen Behörden die Ausfuhr an Österreich melden?)
chili77 hat geschrieben:Fragen:
zu 1.: Gibt es die Importgenehmigung zum runterladen, daß ich mit dem ausgefüllten Formular nur noch "zahlen gehen" kann?
kannst Du auch selbst ausfüllen.. aber Du musst ohnehin zum Abgeben hin und Beamte wollen bauchgepinselt werden

Also, lass mal machen

chili77 hat geschrieben:zu 2.: Muß ich ihm das Original schicken oder geht auch faxen oder mailen?
siehe oben...
chili77 hat geschrieben:zu 3.: Kann ich das einfach machen, wenn ich sie das erste mal in Hirtenberg ausführe oder muß das in Wien sein (hier bin ich gemeldet)?
was kannst Du wo machen?
chili77 hat geschrieben:allg.: Die Waffe wird nicht an meine Meldeadresse in Wien geschickt sondern an eine andere in NÖ, wo aber immer jemand (in der Regel ich) Pakete entgegennehmen kann. Hat das irgendeine Relevanz oder sind Versand und Importgenehmigung unabhängig von einander?
Im Normalfall wird eigenhändige Übergabe vereinbart, wie das der Lieferant dann macht.. unterschiedlich.
schaut gut aus, soweit... bitte, gerne.chili77 hat geschrieben:Hab ich sonst was vergessen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Hast Du keinen BüMa Deines Vertrauens, zu dem die Knarette geschickt werden kann?
Kostet dann erheblich weniger.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, brauchst Du dann auch keine Einfuhrgenehmigung beantragen, weil der BüMa eine Handelslizenz hat.
Achtung: ich schreibe alles aus eigener, persönlicher Erfahrung.
Kann also auch gut sein, dass es andere Abhandlungen gab oder gibt!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Waffenimport und Meldung
gipflzipfla hat geschrieben:chili77 hat geschrieben:3. Ich muß innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei einem Waffenhändler die Waffe Melden.
frage am Amt nach... meine Amtsauskunft lautete: Ist mit der Einfuhrgenehmigung erledigt
hallo
bei kat C D E F I N I T I V nicht !
die §30 meldung ist zu 100% U N A B H A E N G I G vom import
du musst innerhalb von 4 wochen nach dem import die Kat C meldung bei einem buechsenmacher machen
bei einem KAT B import koennte es evt sein dass die importgenehmigung die meldung durch dich oder den haendler ersetzt
weiss ich eigentlich ned genau, vermutlich schon
aber SICHER nicht bei kat C ...
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Re: Waffenimport und Meldung
gewo hat geschrieben:gipflzipfla hat geschrieben:chili77 hat geschrieben:3. Ich muß innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei einem Waffenhändler die Waffe Melden.
frage am Amt nach... meine Amtsauskunft lautete: Ist mit der Einfuhrgenehmigung erledigt
hallo
bei kat C D E F I N I T I V nicht !
die §30 meldung ist zu 100% U N A B H A E N G I G vom import
du musst innerhalb von 4 wochen nach dem import die Kat C meldung bei einem buechsenmacher machen
bei einem KAT B import koennte es evt sein dass die importgenehmigung die meldung durch dich oder den haendler ersetzt
weiss ich eigentlich ned genau, vermutlich schon
aber SICHER nicht bei kat C ...
Danke!
Schon seltsam, den ich bekam die Auskunft von der Behörde (!!) bei der ich die Einfuhrerlaubnis beantragt habe!
Sicherlich habe / hatte ich da so meine Zweifel... aber was sollt ich denn auf diese Auskunft hin machen?
Mir erscheint es ja logisch, dass die Waffe gemeldet werden muss, denn die Einfuhrerlaubnis sagt ja alleine nichts darüber aus, ob ich die Waffe auch bekommen habe...
So´n Shice... muss ich morgen früh mal telefonieren


"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Waffenimport und Meldung
gipflzipfla hat geschrieben:gewo hat geschrieben:gipflzipfla hat geschrieben:chili77 hat geschrieben:3. Ich muß innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bei einem Waffenhändler die Waffe Melden.
frage am Amt nach... meine Amtsauskunft lautete: Ist mit der Einfuhrgenehmigung erledigt
hallo
bei kat C D E F I N I T I V nicht !
die §30 meldung ist zu 100% U N A B H A E N G I G vom import
du musst innerhalb von 4 wochen nach dem import die Kat C meldung bei einem buechsenmacher machen
bei einem KAT B import koennte es evt sein dass die importgenehmigung die meldung durch dich oder den haendler ersetzt
weiss ich eigentlich ned genau, vermutlich schon
aber SICHER nicht bei kat C ...
Danke!
Schon seltsam, den ich bekam die Auskunft von der Behörde (!!) bei der ich die Einfuhrerlaubnis beantragt habe!
Sicherlich habe / hatte ich da so meine Zweifel... aber was sollt ich denn auf diese Auskunft hin machen?
Mir erscheint es ja logisch, dass die Waffe gemeldet werden muss, denn die Einfuhrerlaubnis sagt ja alleine nichts darüber aus, ob ich die Waffe auch bekommen habe...
So´n Shice... muss ich morgen früh mal telefonieren![]()
hi
wennst aus wien bist dann wuerde ich mir das mit dem anruf ueberlegen
versaeumen der meldung (oder nicht-vorweisen koennen des de**erten §30 melde zettels bei einer allfaelligen kontrolle irgendwann spaeter) wird bei einigen der sachbearbeiter dort bei schlechter stimmungslage als grund fuer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit angesehen.
in den bundeslaendern ist das allerdings alles wesentlich stressfreier ....
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Re: Waffenimport und Meldung
Seasgewo hat geschrieben:hi
wennst aus wien bist dann wuerde ich mir das mit dem anruf ueberlegen
versaeumen der meldung (oder nicht-vorweisen koennen des de**erten §30 melde zettels bei einer allfaelligen kontrolle irgendwann spaeter) wird bei einigen der sachbearbeiter dort bei schlechter stimmungslage als grund fuer eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit angesehen.
in den bundeslaendern ist das allerdings alles wesentlich stressfreier ....
Naja, die Knarre überhaupt nicht zu melden, wäre jetzt eine wirkliche Unzuverlässigkeit.
Ich will da keinen vorauseilenden Gehorsam betreiben, aber muss mir auch nicht zwingend die Kacke an den Stiefel kleben.
Der Fehler liegt ja defintiv bei der Behörde!
Nachdem ich schon die Einfuhrerlaubnis beantragt habe, wäre die Meldung für mich nur eine Formalität gewesen

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Re: Waffenimport und Meldung
gipflzipfla hat geschrieben:Naja, die Knarre überhaupt nicht zu melden, wäre jetzt eine wirkliche Unzuverlässigkeit.
hi
das war weder direkt noch indirekt so gemeint !!!
natuerlich solltest du die meldung nachholen
ich glaube mich aber an ein rechtsgutachten erinnern zu koennen welches - wie auch immer - auf vielen seiten begruendet dass eine zu spaet erfolgte meldung zwar ein verstoss ist, aber einer der nicht geahndet werden kann wenn er bereits bevor die behoerde davon kenntnis hatte wieder behoben wurde ...
weiss aber nimmer woher das schriftstueck war ...
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Re: Waffenimport und Meldung
gewo hat geschrieben:hi
das war weder direkt noch indirekt so gemeint !!!
natuerlich solltest du die meldung nachholen
ich glaube mich aber an ein rechtsgutachten erinnern zu koennen welches - wie auch immer - auf vielen seiten begruendet dass eine zu spaet erfolgte meldung zwar ein verstoss ist, aber einer der nicht geahndet werden kann wenn er bereits bevor die behoerde davon kenntnis hatte wieder behoben wurde ...
weiss aber nimmer woher das schriftstueck war ...
Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich die Waffe der Behörde direkt und eigenhändig sofort nach Erhalt gemeldet, wäre für mich ja kein Akt gewesen.. aber da war eben die falsche (?) Auskunft seitens der Behörde.
Jetzt bin ich wohl der Teschek


Übrigens, eine Episode am Rande: der deutsche Beamte hat in die Ausfuhrerlaubnis die falsche Waffennummer eingetragen..
Auf mein Betreiben hin wurde das am nächsten Tag sofort korrigiert. Zum Einen wurde eine neue Ausfuhr erstellt, diese eingescannt und mir per Mail geschickt, zum Anderen kam 2 Tage später das Original per Post!
Dem Verkäufer, Sportschütze, wurde es natürlich heiß um´s Herz.. der wusste ja nicht, welche Waffe aus seiner Karte ausgetragen wurde.
Aber gegen geprüft hat er seinen Antrag wohl auch nicht....
Ona hot imma dos Pummal

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Re: Waffenimport und Meldung
gipflzipfla hat geschrieben:was kannst Du wo machen?
Ich meinte, ob ich die Meldung in NÖ machen kann, obwohl ich Wiener bin.
Danke Euch allen.
LG
Re: Waffenimport und Meldung
chili77 hat geschrieben:gipflzipfla hat geschrieben:was kannst Du wo machen?
Ich meinte, ob ich die Meldung in NÖ machen kann, obwohl ich Wiener bin.
Danke Euch allen.
LG
Kategorie C kannst du in ganz Ösiland bei jedem Büxner melden... egal wo.
Nur B musst halt auf der zuständigen BH melden.
Re: Waffenimport und Meldung
chili77 hat geschrieben:Danke
Nachsatz: es muss auch nicht der Büxner sein, wo du die Waffe gekauft hast... auch wenn sie es dir gerne einreden wollen...

Und NEIN, es geht den Büxner, der dir was verkauft, einen Dreck an, wo du die Waffe meldest...
