WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

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Viper
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WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Viper » Sa 16. Jul 2011, 22:27

Hallo Gemeinde,

eine Frage, hat von euch einer den WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang mit Abschlussprüfung gemacht?
Okay, ich bin Chemiker, habe Pyrotechnikausweis aber so ein Kurs wäre überlegenswert.
Ist halt viel Kohle nur für den Schein (würde mir sonst eine OA15 M4 kaufen +hihi+).
Ich habe auch nicht vor dies als Beruf auszuüben - rein privates Interesse.

Hoffe jemand von euch hat Erfahrung und kann mir Pro bzw. Kontras sagen.

http://www.ooe.wifi.at/Sprengbefugtenle ... d.5728.htm

Danke,
Lg

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Maggo
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Maggo » So 17. Jul 2011, 07:06

Die frage ist ob dies auch Sinnvoll ist,die Prüfung muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden sonst verfällt die Befähigung.
Und wenn man es eigendlich nie benötigt sehe ich auch wirklich keinen Sinn darin.Interessant ist es aber ganz sicher.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Viper » So 17. Jul 2011, 09:41

Hm da hast du recht, das wäre echt doof.
Komisch aber weil die vom WIFI wie ich mich für den Kurs angemeldet habe (kostenlose Stornierung natürlich noch möglich) haben gesagt, dass man keine Auffrischung benötigt.
Wen kann ich da noch anfragen, BH eventuell?
Naja 10kg Sprengstoff darf man auch zuhause lagern.. hihi

Danke Maggo für Hinweis, gehe dem sofort Montag nach!! :)

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von martin01 » So 17. Jul 2011, 12:17

wifi und ministerien wissen oft leider selber nicht wie sie sich gegenseitig ergänzen...bzw. wie sie manche auslegungen weitergeben!

ich hab das selber gemerkt bei meiner konzessionsprüfng - da war nacher einiges anders bei der bh / landesregierung als im wifi gesagt wurde...
besser du erkundigst dich bei deiner zuständigen landesregierung!

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von BigBen » So 17. Jul 2011, 17:54

Viper hat geschrieben:Naja 10kg Sprengstoff darf man auch zuhause lagern.. hihi


Wozu bzw. was ist daran lustig?
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von gewo » So 17. Jul 2011, 20:10

Viper hat geschrieben:Naja 10kg Sprengstoff darf man auch zuhause lagern..


hmm

habe mir das sprengmittelgesetz ned im detail durchgesehen

aber waren es ned schiessmittel von denen du bis zu 10kg zuhause haben darfst ..?
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Marc » Mo 18. Jul 2011, 15:40

gewo hat geschrieben:
Viper hat geschrieben:Naja 10kg Sprengstoff darf man auch zuhause lagern..




aber waren es ned schiessmittel von denen du bis zu 10kg zuhause haben darfst ..?


Ja, von "Sprengmitteln" darfste de facto nichts "zuhause" haben, soweit ich die entsprechenden Bestimmungen verstanden habe...
Ich lasse mich aber gerne belehren.

Grüsse,

Marc
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von rubylaser694 » Mo 18. Jul 2011, 16:38

Ja, von "Sprengmitteln" darfste de facto nichts "zuhause" haben, soweit ich die entsprechenden Bestimmungen verstanden habe...
Ich lasse mich aber gerne belehren.

Laut Gesetz darf man bis zu 10kg Schieß- und Sprengmittel, außerhalb von bewilligten Lagern, lagern.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20006570
Lagerung

§ 34. (1) Das Lagern von Schieß- und Sprengmitteln ist nur in bewilligten Lagern erlaubt.

(2) Außerhalb von bewilligten Lagern dürfen Schieß- und Sprengmittel bis zu einer Höchstmenge von zehn Kilogramm (Kleinmengen) gelagert werden.

.Lager

§ 35. (1) Lager dürfen, ungeachtet anderer gesetzlicher Vorschriften, nur mit Bewilligung der Behörde errichtet oder wesentlich geändert werden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Lagers.

(2) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass ausreichender Schutz vor Einwirkungen von außen auf das Lager und nach außen auf Menschen, Umwelt und fremdes Eigentum gewährleistet wird. Die baulichen Voraussetzungen, wie die näheren Bestimmungen über die Bauweise oder die Beschaffenheit der Räume, sowie organisatorische Vorkehrungen, wie insbesondere Betriebsvorschriften unter Berücksichtigung des Standes der Technik werden durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festgelegt.

(3) Die näheren Bestimmungen für die sorgfältige Lagerung von Kleinmengen gemäß § 34 Abs. 2, wie insbesondere zulässige Behältnisse, Beschaffenheit der Räume oder Sicherheitseinrichtungen werden durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festgelegt.

(4) Die Höchstbelagsmenge von Schieß- und Sprengmitteln in einem Lager darf zehn Tonnen nicht erreichen.

(5) Die Behörde hat die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen einschließlich der Verzeichnisse (§ 33) bei Lagern mit einer Höchstbelagsmenge bis zu 500 Kilogramm Schieß- und Sprengmittel spätestens drei Jahre nach der letzten Überprüfung, bei allen anderen Lagern ein Jahr nach der letzten Überprüfung zu kontrollieren. Eine solche Überprüfung hat außerdem zu erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die gesetzlichen Bestimmungen oder die Auflagen nicht eingehalten werden.

(6) Wird bei einer Überprüfung gemäß Abs. 5 ein Mangel festgestellt, hat die Behörde dem Betroffenen die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes binnen angemessener Frist aufzutragen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht entsprochen, hat die Behörde ein Verfahren zur Entziehung der Lagerbewilligung einzuleiten. Darüber hinaus kann bei Gefahr im Verzug die Sicherstellung der Schieß- und Sprengmittel angeordnet werden, wenn die weitere Lagerung eine unverhältnismäßige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt.



http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True
4. Abschnitt
Bewilligungsfreie Aufbewahrung
Aufbewahrung von Kleinmengen

§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.
(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn

1. dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,

2. es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,

3. es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und

4. er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.

(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.

(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.

(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von rhodium » Mo 18. Jul 2011, 18:09

Ich geh aber schon richtig davon aus, dass man mit dem "Sprengschein" zwar Donarit u.ä. kaufen kann, einem der Zugriff auf militär. Sprengstoffe aber versagt bleibt. Muss man einen Kauf sonst irgendwie begründen?

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Marc » Mo 18. Jul 2011, 18:17

Hallo!

rubylaser694 hat geschrieben:
Marc hat geschrieben:Ja, von "Sprengmitteln" darfste de facto nichts "zuhause" haben, soweit ich die entsprechenden Bestimmungen verstanden habe...
Ich lasse mich aber gerne belehren.


Laut Gesetz darf man bis zu 10kg Schieß- und Sprengmittel, außerhalb von bewilligten Lagern, lagern.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20006570



Ja, das steht so im Gesetzt. Aber schau Dir mal die Durchführung / Durchführungsbestimmungen desselben an...

Ich wollte auch 2010 den Schein machen, habe mich dann eingelesen und mir den gesammten Durchführungsbestimmungswust angeschaut. Ich habs dann bleiben lassen.

Wenn du den Sprengstoff für ein (genehmigtes) Sprengvorhaben bei Amt auf deinen Schein zum Kauf anmeldest, musst Du diesen auch für dieses Vorhaben komplett aufbrauchen und dies dokumentieren/bestätigen.
Einfach 10 kg "C4" Zuhause auf Halde liegen lassen - im Apothekerschränkchen im Bad - spielt es nicht wirklich.

Aber vielleicht kann uns einer derjenigen, der in dieser Materie mehr bewandert ist und tatsächlich solche Sprengunegn durchführt genaueres berichten...
Wäre wirlich super!

Alles Gute,

Marc
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von max81 » Mo 18. Jul 2011, 19:13

Maggo hat geschrieben:Die frage ist ob dies auch Sinnvoll ist,die Prüfung muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden sonst verfällt die Befähigung...


Muss sich um eine neu Regelung handeln, wurde bei meinem Sprengbefugtenlehrgang (1999 in Steyregg) nicht erwähnt.
Suche Wechselläufe für Thompson Center Contender und einen .44 Mag. Wechsellauf für Desert Eagle, bitte alles anbieten.

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Ing. Michael Mayerl » Mo 18. Jul 2011, 19:50

Marc hat geschrieben:
Einfach 10 kg "C4" Zuhause auf Halde liegen lassen - im Apothekerschränkchen im Bad - spielt es nicht wirklich.


Dafür gibts ja die Zivilvariante "Knauerit".
Ist im Prinzip das gleiche wie C4 oder Semtex (gibts alles schon seit WKII) und wird verwendet und Freisteine (Knauer) ohne Bohren zu zerkleinern.
Ing. Michael W. Mayerl - Ing. für Waffentechnik und Maschinenbau
http://www.styriaarms.com
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KONTAKT: bitte keine PN sondern per Email an: mayerl@styriaarms.com

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Dave_64 » Di 19. Jul 2011, 17:09

Wäre beim Kurs durchaus dabei
Developer and Inventor of highend precisions ammunition, Extendet Long range shooter

"www.wildtac.at"
"custom(at)wildtac.at"

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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von Viper » Do 15. Sep 2011, 20:11

Dave..einfach anmelden :)
Ich bin fix dabei.
Laut Gesetz (BH) gibt es keine Auffrischung, man macht den Schein und hat ihn so wie eine normale Ausbildung.

-bergsi-
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Re: WIFI Kurs Sprengbefugtenlehrgang

Beitrag von -bergsi- » Mo 20. Feb 2012, 07:19

seit gegrüßt,

jetzt muss ich denn alten beitrag nochmals aufleben lassen.

Seit ihr beim Sprengbefugten-Lehrgang vom 05.03.- 15.03.2012 beim
Wifi in Linz dabei?
War ja seit 11.2011 sonst keiner, soweit ich weiß.


Wäre ja schon fast ein kleines "treffen", bin nämlich auch dort.

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